07.07.2026

Es fehlt der rote Faden

Halbjahresausblick 2026 | Kurs der Umwelt- und Energiepolitik ist nicht konsistent.

Gaskugeln als Energiespeicher auf einem Fabrikgelände
Gaskugeln als Energiespeicher auf einem Fabrikgelände

Halbjahresausblick 2026 - Energie und Umwelt

  • Von: Sabrina Kremer, Nachhaltigkeitsanalystin

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat das Ziel der Regierung in der Energiepolitik benannt: das Zieldreieck aus Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz in Balance zu halten. Im Prinzip ist das gut so. Denn die Energiewende muss zwingend wirtschaftlich umsetzbar sein. Zudem braucht Deutschland als Industriestandort eine zuverlässige Energieversorgung. Und dass Klimaschutz ein ernst zu nehmendes Thema ist, haben die letzten Wochen einmal mehr bewiesen – bei extremer Hitze über ganz Europa kam vielerorts die Infrastruktur ans Limit.

Kurs der Umwelt- und Energiepolitik ist nicht konsistent

Mit einem Energiepreissenkungspaket will Berlin Unternehmen und Haushalte entlasten. Zu ihm zählen die Abschaffung der Gasspeicherumlage, der neue Bundeszuschuss zu Netzentgelten, die Senkung der Stromsteuer und die Einführung des Industriestrompreises (Abb. 8). Von den Maßnahmen profitieren insbesondere Unternehmen, denn der Bundeszuschuss zu den Netzentgelten bezieht sich nur auf das Höchstspannungsnetz – und an das sind nur die ganz großen Stromabnehmer angeschlossen. Bei kleinen Unternehmen und Haushalten kommt nur noch ein geringer Teil des Zuschusses an, dessen Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) stammen. Ebenfalls aus dem KTF finanziert Berlin seit 2026 die Gasspeicherumlage – eine fossile Subvention aus einem Topf, der explizit für den Klimaschutz gedacht ist. Die entsprechende Entlastungswirkung liegt laut dem Bundeswirtschaftsministerium bis März 2027 bei 3,4 Mrd. EUR. Für das Klimaschutzprogramm 2026 bleiben so noch Mittel von 7,6 Mrd. EUR im Zeitraum 2027 bis 2030 übrig.

Abb. 8: Zuschüsse je Zeitraum im Überblick

in Mrd. EUR

Quelle: EU-Kommission, Bundesregierung, Bundestag, LBBW Research

Das Vorgehen hat durchaus positive Aspekte: Zum einen braucht es dringend niedrigere Strompreise, um die Elektrifizierung voranzutreiben und sie vor allem wirtschaftlich attraktiver zu machen. Und die energieintensive Industrie stellt natürlich den größten Hebel dar. Derzeit liegen die Strompreise noch beim Zwei- bis Dreifachen der Gaspreise – es gibt keinen Anreiz zur Elektrifizierung. Zum anderen verpflichten sich Unternehmen, die den Industriestrompreis 2026 bis 2028 erhalten, mindestens die Hälfte der gesparten Kosten in ihre Dekarbonisierung zu investieren. Die Zuschüsse entlasten die Unternehmen spürbar, doch sie lösen nicht die strukturellen Probleme – hohe Netzkosten, fehlende Flexibilitäten und mangelnde Effizienz des Systems.

Länder stellen sich geschlossen gegen Reiches Bremskurs

Der aktuelle Konflikt in der Energiepolitik liegt beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Reiche will die Energiewende stärker auf Kosteneffizienz, Marktintegration und Systemeffizienz trimmen und stellt Fördermechanismen auf den Prüfstand. Auf der Agenda stehen Einschränkungen bei Dach-PV, strengere Vorgaben in Netzengpassgebieten, die Folgeregelung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab 2027 und ein langsamerer Ausbaupfad. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine bezahlbarere und besser steuerbare Energiewende. Länder, Kommunen und Investoren befürchten hingegen weniger Planungssicherheit und einen gebremsten Ausbau von Wind, Solar, Speichern und Netzen.

Entsprechend deutlich fiel die Reaktion der Länder auf die Pläne aus: Auf der Energieministerkonferenz stellten sich alle 16 Energieminister gegen Reiches Rückwärtsgang bei erneuerbaren Energien. Sie machten deutlich, dass Kostenkontrolle ihres Erachtens nicht zulasten von Ausbaugeschwindigkeit, Genehmigungen und Investitionssicherheit gehen darf.

Das neue Instrument des Energy Sharing illustriert diesen Konflikt. Es ist nach dem Mieterstrom eine der wichtigsten Weiterentwicklungen für die dezentrale Energiewende. Seit Juni 2026 können Anlagenbetreiber erneuerbaren Strom über das öffentliche Netz zu frei verhandelbaren Preisen an vertraglich gebundene Abnehmer weitergeben. Das macht Anlagen attraktiver, kann Netze effizienter auslasten und ermöglicht auch Haushalten, die keine eigene PV-Anlage installieren können, günstigen erneuerbaren Strom zu beziehen. Der Widerspruch dabei: Die Bundesregierung schafft ein attraktives Instrument für mehr Bürgerenergie und regionale Teilhabe. Sinnvoll ist es aber nur, wenn der Ausbau erneuerbarer Energien verlässlich weitergeht.

Versorgungssicherheit und Gebäudemodernisierung

Klar ist aber auch: Mit Erneuerbaren allein lässt sich die Stromversorgung auch in Zukunft nicht jederzeit absichern. Es braucht steuerbare Kapazitäten, die flexibel einspringen können, das Netz stabilisieren und Dunkelflauten überbrücken. Perspektivisch wird der Strombedarf steigen. Gleichzeitig gehen bis 2038 rund 22 GW Kohlekraftwerkskapazität vom Netz (siehe Abb. 9). Die Kraftwerksstrategie soll daher den Zubau wasserstofffähiger Gaskraftwerke anreizen. Da diese Anlagen künftig nur wenige Stunden im Jahr laufen werden, erhalten Betreiber eine Vergütung für die vorgehaltene Kapazität – nicht wie üblich für den produzierten Strom. Das kann die Systemkosten erhöhen und Strom perspektivisch verteuern. Umso wichtiger ist, den Ausbau solcher Langfristkapazitäten sorgfältig abzuwiegen. Speicher berücksichtigt die Strategie zwar, mit einem Ausschreibungsvolumen von maximal 2 GW bei insgesamt 11 GW steuerbarer Kapazität in diesem Jahr bleiben sie aber eher eine Randnotiz. Dabei kommen die Speicher täglich netzdienlich zum Einsatz: Sie nehmen Stromüberschüsse auf und speisen sie bei Knappheit wieder ins Netz – ohne teure Brennstoffe. Eine vermeintliche Technologieoffenheit, die faktisch vor allem neue Gaskraftwerke begünstigt, könnte Stromkundinnen und -kunden langfristig teuer zu stehen kommen.

Abb. 9: Nettostromerzeugung 2025 in %

Quelle: Destatis, LBBW Research

Einen Konflikt gibt es dabei auch mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz: Es eröffnet neue Nutzungspfade für Gas- und Ölheizungen, sofern sich die Brennstoffe schrittweise durch biogene Energieträger ersetzen lassen. Damit entsteht ein Zielkonflikt. Denn Biogas, Biomethan und E-Fuels sind knappe Ressourcen, die an anderer Stelle besonders wertvoll sein können – gerade als flexible Alternative zu konventionellen Gaskraftwerken oder für den industriellen Einsatz. Aktuell liegt der Anteil von Biogas und -methan im Strommix bei etwa 6 %. Werden sie stärker im Gebäudesektor gebunden, fehlen sie dort, wo sie zur Versorgungssicherheit beitragen könnten. Die Kernfrage lautet daher: Setzen die angedachten Maßnahmen wirklich dort Anreize für Biogas, E-Fuels, Speicher, Flexibilität und Effizienz, wo diese systemisch den größten Nutzen stiften?

Fazit

Die Strategie der Bundesregierung wirkt nicht durchgängig konsistent. Zwar ist der Grundgedanke richtig: Die Energiewende muss wirtschaftlich tragfähig bleiben, um ihre gesellschaftliche Akzeptanz zu sichern. Doch zugleich fehlt es Berlin offenbar an Mut oder Willen, fossilen Energieträgern wie Gas und Öl konsequent den Rücken zu kehren. Gleichzeitig ist die Aufgabe anspruchsvoll: Denn Versorgungssicherheit über die kommenden 20 Jahre zu gewährleisten, ist schwer planbar, wenn belastbare Erfahrungen mit einem neuen Energiesystem fehlen. Die 16 Energieminister der Länder haben mit ihrem entschlossenen Einschreiten die Route vorerst neu berechnet.

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