Sonderfinanzierung kommunaler Grunderwerbs-, Erschließungs- und Baumaßnahmen

Die LBBW übernimmt die Zwischenfinanzierung für Grunderwerbs-, Erschließungs- und Baumaßnahmen, ohne den kommunalen Haushalt zu belasten.

Kommunen investieren, damit die Menschen vor Ort besser leben – oder damit mehr Menschen vor Ort leben. Deshalb unterstützt die LBBW die Kommunen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen dabei, Wohn- und Gewerbegebiete zu erwerben und zu erschließen. Auch wenn frühere Industrie-, Gewerbe- oder Militärflächen anders genutzt werden, helfen wir gern mit Vor- und Zwischenfinanzierungen – und das ist noch längst nicht alles.

Mann mit Helm und Tablet auf Baustelle

Wofür brauchen Sie die Sonderfinanzierung?

  • Für den Grunderwerb und die Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten
  • Für die Konversion ehemaliger militärischer Liegenschaften
  • Für die Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen
  • Für kommunale Baumaßnahmen mit Beihilfen und Zuschüssen
Hand mit Füller kontrolliert Grafik auf Schreibtisch: Cash Management bei der LBBW

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Durch eine Vor- und Zwischenfinanzierung für eine rentierliche Maßnahme
  • Durch eine Zahlungsverkehrs- und Finanzbuchhaltungslösung

Wir erbringen für Kommunen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen mit unserer Sonderfinanzierung umfangreiche Leistungen. Dazu zählen:

  • Bereitstellung der Finanzierung
  • Führung eines kostenlosen Abwicklungskontos
  • Übernahme des Zahlungsverkehrs
  • Abwicklung der projektbezogenen Finanzbuchhaltung
  • Erstellung der Endabrechnung

Vorteile auf einen Blick:

  • keine Belastung: keine Anrechnung auf die Kreditermächtigung
  • volle Transparenz: Sicherstellung der Kostenkontrolle und -dokumentation
  • Flexibilität: kein Mindestfinanzierungsvolumen; Abrechnung vor Vertragsende ohne zusätzliche Kosten möglich
  • Kostenersparnis: keine Bereitstellungszinsen; Verzinsung des in Anspruch genommenen Kreditbetrages

Wollen Sie mehr wissen?

Ihre Ansprechpartner bei der LBBW finden Sie hier.

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