Kommunalanleihen

Mit einer Anleihe bestimmt die Öffentliche Hand ihre Geldgeber weitgehend selbst und wählt, ob sie institutionelle oder private Investoren anspricht.

Mit der Kommunalanleihe bietet die LBBW der Öffentlichen Hand in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen eine Finanzierungsalternative zu Kommunaldarlehen und Schuldscheindarlehen. Die Bundesländer nutzen Anleihen schon seit vielen Jahren, um sich einem breiteren Investorenkreis zu präsentieren. Nun ziehen die Kommunen nach.

Das Geld kommt nicht von der Bank, sondern von institutionellen oder privaten Investoren. Je nach Anlass kann es sinnvoller sein, institutionelle Anleger wie Versicherungen, Banken oder Pensionskassen anzusprechen – oder beispielsweise die eigenen Bürger. Wenn es um Anliegen geht, die vor Ort auf Interesse stoßen, sind die Menschen oftmals gern bereit, sich bei einer sogenannten Bürgeranleihe auch finanziell zu engagieren. Das stärkt die Bindung, auf beiden Seiten.

Kommunal- und Bürgeranleihen: Wer wird angesprochen?

Für eine Kommunalanleihe sprechen gleich zwei Gründe:

  • Die bestehenden Kreditlinien werden nicht belastet.
  • Die Kommunen erhöhen ihren Bekanntheitsgrad und Investorenkreis, was bei künftigen Transaktionen – ob Schuldschein oder weiterer Anleihe – hilfreich ist.

Bei Bürgeranleihen kommen zwei weitere Gründe hinzu:

  • Bei der Bürgeranleihe gibt es mitunter Finanzierungsvorteile durch die Wahl eines „angemessenen Zinssatzes“.
  • Die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung bei öffentlichen Investitionsprojekten sorgt für eine intensivere Kommunikation und hohe Akzeptanz bei den Bürgern vor Ort.

Auf jeden Fall wird die Kommune mit der Ausgabe einer Anleihe unabhängiger von klassischen Finanzierungen und dokumentiert gleichzeitig öffentlich ihre eigene Leistungs- und Kreditwürdigkeit. Die LBBW arrangiert und strukturiert mit ihrem Fachwissen die Kommunalanleihe und unterstützt Kommunen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen gern bei der Suche nach passenden Investoren.

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