So will die EU den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen

Verschärfte Vorgaben: Mit der Renewable Energy Directive III hebt die Europäische Union die Ziele für den Einsatz erneuerbarer Energien nochmals an.

Zwei Ingenieure auf einer Windkraftanlage mit Blick über die Landschaft

Die Europäische Union (EU) kommt beim Ausbau der erneuerbaren Energien gut voran: Windräder und Fotovoltaikanlagen, Biomasse- und Wasserkraftwerke deckten 2022 zusammen bereits rund 39 Prozent des Strombedarfs. Allerdings bedeutet Energie weit mehr als nur Elektrizität. In der Wärmeversorgung, im Verkehr und in der Industrie werden neben Strom vor allem Brenn- und Kraftstoffe benötigt. Hier dominieren fossile Energieträger wie Mineralöl und Erdgas. Betrachtet man den gesamten Energieverbrauch, liegt der Erneuerbaren-Anteil in der EU deshalb bei gerade einmal 22 Prozent.

Ein guter Grund für die EU, im Rahmen ihrer Fit-for-55-Strategie einen Schwerpunkt auf den Ausbau der erneuerbaren Energien in allen Sektoren zu setzen. Und das künftig mit noch mehr Ehrgeiz: Die EU hat ihr Ziel für 2030 jetzt deutlich erhöht. Bislang galt, dass die Erneuerbaren am Ende dieses Jahrzehnts 32,5 Prozent des gesamten Energiebedarfs decken müssen – nun liegt die Marke bei 45 Prozent.

45 %

des Energiebedarfs müssen bis 2030 aus erneuerbaren Energien stammen. Bisher lag das Ausbauziel der EU nur bei 32,5 Prozent.

Darauf hatten sich die EU-Kommission, das Europäisches Parlament und der Europäische Rat als Vertretung der Mitgliedsstaaten bereits geeinigt. Allerdings legte Frankreich nachträglich ein Veto ein, weil es die Atomenergie als eine mögliche Option zur Erfüllung einiger Detailvorgaben berücksichtigt sehen wollte. Nachdem die EU der Pariser Regierung etwas entgegengekommen ist, hat Frankreich der Vereinbarung schließlich im Juni zugestimmt. Jetzt muss noch das Europäische Parlament grünes Licht geben, was als Formsache gilt.

EU gibt konkrete Ziele für die einzelnen Sektoren vor

Festgeschrieben ist das Ausbauziel in der sogenannten Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (Renewable Energy Directive III, kurz RED III). Die Richtlinie verpflichtet jedes einzelne Mitgliedsland, Pläne zum Erneuerbaren-Ausbau aufzustellen, die im Einklang mit dem neuen EU-Ziel stehen. Darüber hinaus enthält die RED III national verbindliche Unterziele für die Nutzung erneuerbarer Energien in den einzelnen Sektoren. Werden diese Ziele verfehlt, drohen den Mitgliedsstaaten unter Umständen Strafzahlungen. So verlangt die Richtlinie zum Beispiel, dass die Industrie den Erneuerbaren-Einsatz jährlich um 1,6 Prozent steigert. Der dort verwendete Wasserstoff muss 2030 zu 42 Prozent aus erneuerbaren, nicht biogenen Quellen stammen – also aus Elektrolyseuren, die mit Wind-, Solar- oder Wasserkraftstrom betrieben werden.

Im Verkehr hat die EU das Erneuerbaren-Ziel für 2030 von 14 auf 29 Prozent mehr als verdoppelt. Diese Vorgabe lässt sich zum Beispiel mit Ökostrom in E-Fahrzeugen erfüllen oder mit E-Fuels, die mit grünem Wasserstoff hergestellt worden sind. In diesem Sektor müssen die Staaten zudem weitere Detailvorgaben für einzelne Energieträger umsetzen.

Für die Wärmeversorgung gilt: Die Heizenergie muss nach der RED III bis 2030 zu 49 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen. Damit steigt der Druck auf die EU-Länder, den Einbau fossiler Heizungen zu begrenzen.

Deutschland sieht sich gut gerüstet

In Deutschland liegt der Erneuerbare-Anteil am Energieverbrauch bislang knapp unter dem derzeitigen EU-Wert von 22 Prozent. Das Bundeswirtschaftsministerium zeigt sich aber überzeugt, mit der bereits verabschiedeten nationalen Ausbaustrategie für die Wind- und Solarenergie das neue EU-Ziel erfüllen zu können. So hat die Bundesregierung beschlossen, bis 2030 die Windenergie an Land von heute etwa 60 auf 115 Gigawatt und auf See von 8 auf 30 Gigawatt auszubauen. Die installierte Fotovoltaikleistung soll von rund 70 auf 215 Gigawatt steigen. Die Ampelkoalition will nun durch mehrere Einzelgesetze sicherstellen, dass diese Zielwerte tatsächlich erreicht werden.

Mit der RED III gibt die EU den Mitgliedsstaaten auch die Möglichkeit, die Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte sowie für den Ausbau der Stromnetze dauerhaft zu vereinfachen und zu beschleunigen. Umwelt- und Artenschutzprüfungen können jetzt unter bestimmten Bedingungen entfallen. Nicht zuletzt verpflichtet die EU die Länder mit der neuen Richtlinie, mindestens ein grenzüberschreitendes Kooperationsprojekt auf den Weg zu bringen. Das können zum Beispiel Offshore-Windparks sein, die in internationalen Gewässern liegen.