Energieerzeuger im Emissionshandel

Energieerzeuger müssen am Emissionshandel teilnehmen. Damit steigen die Strompreise. Viele Unternehmen werden daher durch die Strompreiskompensation entlastet.

Strommast unter blauem Himmel
Strommast unter blauem Himmel

Rund ein Viertel des europäischen CO₂-Ausstoßes entfällt heute auf Kohle- und Gaskraftwerke. Da ist es nur logisch, dass die Europäische Union bei ihrem Ziel, durch ihr Maßnahmenpaket „Fit for 55“ den Ausstoß an Treibhausgaben bis 2030 um 55 Prozent zu senken, auch diese Anlagen in ihren Emissionshandel (EU ETS) einbezieht. Jede Tonne Kohlendioxid, die die Kraftwerke emittieren, müssen die Betreiber mit einem CO₂-Zertifikat „bezahlen“. Das gilt für alle fossilen Kraftwerke und Heizkraftwerke – vorausgesetzt, die Feuerungswärmeleistung der Anlagen liegt über 20 Megawatt.

Nicht nur Energieversorger sind zur Teilnahme am CO₂-Zertifikatehandel verpflichtet: Auch Industrieunternehmen und Mittelständler mit eigenen Kraftwerken müssen für ihre Emissionen aus der Energieerzeugung CO₂-Zertifikate abgeben. So finden sich auf der Liste der Anlagen, die dem EU ETS unterliegen, zahlreiche Kraft- und Heizkraftwerke von Unternehmen, etwa aus der Automobil-, Pharma- oder Chemieindustrie.

Keine kostenlosen CO₂-Zertifikate

Die Kraftwerksbetreiber erwerben die benötigten Zertifikate – abgesehen von einer teilweisen Gratiszuteilung im Wärmebereich – über Auktionen. Alternativ können sie CO₂-Zertifikate von Unternehmen kaufen, die ihr Kontingent nicht ausschöpfen, weil sie etwa in Klimaschutz investiert haben.

Anders als bei energieintensiven Industrieanlagen erhalten Versorger und andere Unternehmen für die Stromerzeugung in ihren Kraftwerken keine kostenlosen Zertifikate. Grund dafür ist, dass dieser Bereich nicht dem globalen Wettbewerb unterliegt. Es ist also nicht notwendig, die europäischen Unternehmen hier durch eine Entlastung bei den Klimaschutzkosten zu schützen.

Wann Regierungen Zertifikate vom Markt nehmen

Es gibt eine Besonderheit im EU ETS, der vor allem den Energiesektor betrifft: Nationale Regierungen können CO₂-Zertifikate vom Markt nehmen, wenn aufgrund gefasster Beschlüsse die Emissionen kurzfristig deutlich sinken. Das verhindert einen Preisverfall der Zertifikate und vermeidet, dass andere Unternehmen in der Folge wegen der günstigeren Emissionsrechte mehr Treibhausgase ausstoßen.

Um das an einem Beispiel zu veranschaulichen: Wenn ein Land aus der Kohleverstromung aussteigt, geht die Nachfrage nach CO₂-Zertifikaten dort innerhalb kurzer Zeit stark zurück. Mit den frei werdenden Emissionsrechten würden die Zertifikatspreise spürbar sinken. Das gäbe anderen Unternehmen im In- und Ausland einen Anreiz, bei Bedarf zusätzliche CO₂-Zertifikate zu kaufen, statt ihren Treibhausgasausstoß zu reduzieren. Die Emissionsminderung durch den Kohleausstieg würde also durch Mehremissionen andernorts wieder zunichtegemacht. Experten sprechen hier von einem „Wasserbett-Effekt“.

Schutz vor höheren Kosten durch Strompreiskompensation

Die Versorger reichen ihre Kosten für die Emissionsrechte an die Verbraucher weiter. Letztlich bezahlen also die Kunden die CO₂-Zertifikate über ihre Strompreise. Für Industrieunternehmen mit hohem Stromverbrauch bedeutet das in der Regel eine erhebliche Belastung. Deshalb gibt die EU den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, die Mehrkosten der betroffenen Betriebe zu kompensieren. Der Bund tut dies über die sogenannte Strompreiskompensation.

Damit will die EU stromintensive Unternehmen im globalen Wettbewerb stärken – und zugleich verhindern, dass diese ihre Produktion in Länder verlagern, in denen der Strompreis wegen einer weniger ambitionierten Klimapolitik niedriger ist („Carbon Leakage“). Antragsberechtigt sind Unternehmen aus Branchen und Sektoren, bei denen die EU das Risiko einer Produktionsverlagerung sieht. Dazu zählen unter anderem die chemische Industrie sowie Stahl-, Eisen- und Papierproduzenten. Für die Bewilligung der Strompreiskompensation ist hierzulande die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) verantwortlich. Voraussetzung für die Entlastung durch die Strompreiskompensation ist, dass die Unternehmen über ein nach ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagementsystem verfügen.

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