Bundeswirtschaftsminister Habeck will die Energiepreisbremsen verlängern
Die Bundesregierung hat die Strom-, Gas- und Fernwärmepreise für Haushalte sowie KMUs bis Jahresende gedeckelt. Nun sollen sie bis Ostern 2024 gelten.
Im zweiten Halbjahr 2022 herrschte bei vielen privaten und gewerblichen Energieverbrauchern beim Blick auf ihre Strom- oder Gasrechnung blankes Entsetzen: Infolge des Ukrainekrieges kletterten die Preise auf bis dahin nie gesehene Höhen. Die Bundesregierung reagierte damals mit Preisbremsen, die die Energiekosten für die Verbraucher deckeln. Sie laufen zum Ende dieses Jahres aus.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will die Preisbremsen nun jedoch verlängern: Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen soll noch bis Ostern 2024 Schutz vor hohen Energiepreisen gewährt werden. Sein Ministerium ist dazu bereits in Gesprächen mit der EU-Kommission, erklärte Habeck jetzt in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen. Die Kommission muss solche Maßnahmen genehmigen.
Energiepreise sind zuletzt stark gesunken
Die Energiepreisbremsen sehen vor, dass private und gewerbliche Verbraucher für Strom nicht mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde, für Erdgas maximal 12 Cent und für Fernwärme höchstens 9,5 Cent bezahlen müssen. Bei Wärmepumpen mit eigenem Zähler ist der Strompreis auf 28 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. All das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Liegen die Tarife der Versorger darüber, übernimmt der Staat die Mehrkosten.
Allerdings haben viele Versorger ihre Preise zuletzt stark gesenkt, analog zu den rückläufigen Preisen im Strom- und Gasgroßhandel. So zeigt eine Marktanalyse des Vermittlungsportals Verivox, dass eine Kilowattstunde Strom für Neukunden im bundesweiten Schnitt heute nur noch 28,3 Cent kostet. Bei Erdgas sind es 8,6 Cent. Laut einer Untersuchung des Verivox-Konkurrenten Check24 liegen sowohl beim Strom als auch beim Gas derzeit 91 Prozent aller Tarife für Neukunden unter den Marken, ab denen die Energiepreisbremsen greifen.
Anders sieht es dagegen bei Bestandskunden in der Grundversorgung aus – also bei Kunden, die noch nie ihren Versorger gewechselt haben. Für die Kilowattstunde Strom berechnen die Anbieter Verivox zufolge in diesen Tarifen im Durchschnitt heute 48,7 Cent, für Erdgas 15,8 Cent. Dabei greifen die Energiepreisbremsen: Tatsächlich müssen diese Kunden nur 40 beziehungsweise 12 Cent pro Kilowattstunde bezahlen, den Rest trägt der Bund.
Wer also als Kunde in der Grundversorgung seinen Strom- oder Gastarif wechselt, spart nicht nur bares Geld – sondern entlastet damit meist auch die Staatskasse.
Habeck fordert auch für die Industrie Strompreisrabatte
Wirtschaftsminister Habeck wirbt für eine Verlängerung der Preisbremsen mit dem Argument, sie wirkten wie eine Versicherung: Sollten die Energiepreise im Großhandel in den Wintermonaten wieder in die Höhe schießen, sind private und gewerbliche Verbraucher geschützt.
Der Grünenpolitiker verweist darauf, dass von dem für die Preisbremsen zur Verfügung stehenden Budget in Höhe von 200 Milliarden Euro bislang erst 18 Milliarden Euro ausgegeben worden sind.
Damit, so Habeck, stünde viel Geld zur Verfügung, um auch energieintensive Industriebetriebe im internationalen Wettbewerb vor hohen Strompreisen zu bewahren. In der Tat müssen heimische Großverbraucher weit mehr für ihren Strom bezahlen als Unternehmen in vielen anderen Ländern. Das ist ein echter Standortnachteil.
Der Bundeswirtschaftsminister fordert deshalb schon länger, befristet einen subventionierten Industriestrompreis einzuführen. Dieses Instrument soll die Jahre überbrücken, bis genügend günstiger Strom aus Wind- und Solarenergie zur Verfügung steht. Dabei genießt Habeck die Unterstützung von Industrieverbänden, Gewerkschaften und auch der CDU. Bundeskanzler Olaf Scholz lehnt den Vorschlag allerdings ab, ebenso Bundesfinanzminister Christian Lindner. Auch viele Mittelständler sowie Wirtschaftswissenschaftler sprechen sich dagegen aus.
Bei Erdgas profitiert die Industrie hingegen bereits von einer Preisbremse: Für 70 Prozent ihres Verbrauchs von 2021 müssen die Unternehmen maximal sieben Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Auch diese Maßnahme ist derzeit bis zum Jahresende befristet.
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 10.08.2023