CSRD: Warum Unternehmen jetzt ein ESG-Datenmanagement brauchen

Die Datenflut kanalisieren: Die Studie „Nachhaltigkeit und Green Finance“ zeigt, welche Aufgaben auf Unternehmen aufgrund der CSRD-Berichtspflichten zukommen.

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Wie misst man Nachhaltigkeit? Die Europäische Union hat davon ganz genaue Vorstellungen: Sie verpflichtet rund 15.000 Unternehmen in Deutschland, ihre Nachhaltigkeitsdaten demnächst nach den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu erfassen. Darauf ist insbesondere der Mittelstand kaum vorbereitet. „Viele Unternehmen betreten hier Neuland“, heißt es in der „Nachhaltigkeit und Green Finance“-Studie von LBBW, FINANCE und FAZ Business Media. Der Grund: Viele der verlangten Daten werden in den meisten Unternehmen bislang nicht erhoben. Das liegt auch daran, dass die EU sich Informationen über alle drei Aspekte von Nachhaltigkeit wünscht: E wie Environment (Umwelt), S wie Social (Soziales) und G wie Governance (Unternehmensführung) – abgekürzt ESG.

Auf dem Weg zur ESG-Daten-Governance

Für ein künftig verpflichtendes ESG-Datenmanagement müssen „entsprechende Prozesse und Verantwortlichkeiten neu etabliert werden“, heißt es in der Studie. Nachhaltigkeit zu messen, wird damit aufwändig. Zu aufwändig? Laut Studie sehen sich derzeit 60 Prozent der deutschlandweit befragten Unternehmen überfordert, die entsprechenden Daten zu liefern. Zwei Drittel der befragten Finanzentscheider bewerten den Aufwand als problematisch, die Hälfte klagt laut Studie über die mangelnde Qualität der vorliegenden Daten.

Das zu ändern, wird einiges an Mühe kosten. Die Unternehmen, die bereits jetzt entsprechende Kennzahlen erfassen, berichten von einer „herausfordernden“ Aufgabe. Die Herausforderung besteht laut Studie darin, aus schnelllebigen und unstrukturierten Daten valide Kennzahlen zu extrahieren, die der Regulatorik und den Informationsansprüchen der Stakeholder genügen. Unternehmen müssten daher eine „ESG-Daten-Governance“ etablieren: Kennzahlen und Datenerfassungsrichtlinien festlegen, Datenquellen und -formate standardisieren sowie deren Verarbeitung automatisieren.

CSRD: Wer muss berichten?

Bereits umgesetzt haben solche Nachhaltigkeitsanforderungen deutschlandweit rund 500 Unternehmen: Sie müssen schon heute im Rahmen der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ihre ESG-Daten erheben und in einem Tätigkeitsbericht offenlegen. Künftig müssen sie diese Daten, ebenso wie rund 15.000 weitere Unternehmen in Deutschland, nach den neuen CSRD-Berichtspflichten erfassen. Betroffen von den CSRD-Anforderungen sind Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro, doppelt so hohen Nettoumsatzerlösen und mehr als 250 Beschäftigten. Da auch ESG-Informationen über Zulieferer in die CSRD-Berichte einfließen, müssen auch kleinere Mittelständler entsprechende Daten erheben und liefern. Sonst, so heißt es in der Studie unmissverständlich, „droht die Auslistung“.

„Diese Datenflut ist nur durch ein umsichtiges Datenmanagement beherrschbar“, mahnen die Studien-Autoren. 70 Prozent der betroffenen Unternehmen müssen, um die CSRD-Berichtspflichten zu erfüllen, eine neue Dateninfrastruktur schaffen. Wenn sie nur wüssten, wofür: 34 Prozent der Befragten stimmen explizit der Aussage zu, die Inhalte der CSRD seien nicht klar. Sie wüssten deshalb immer noch nicht, was genau sie denn nun für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung messen sollen.

Eine ausführlichere Darstellung der Studienergebnisse finden Sie in der Studie Nachhaltigkeit und Green Finance.