Das Lieferkettengesetz: gute Taten ohne großen Aufwand

2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Eine Studie von LBBW Research zeigt, welche Herausforderungen es für die Unternehmen bringt.

Näherinnen in Fabrik

Erinnern Sie sich noch an den Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch 2013? Damals starben mehr als 1.100 Menschen, die in der Fabrik Kleidung für internationale Modeunternehmen nähten, weitere 2.500 wurden verletzt. Die betroffenen Familien warten bis heute auf eine Entschädigung. Und auch die juristische Aufarbeitung ist nach nunmehr einem Jahrzehnt noch nicht abgeschlossen.

Aus Ländern wie Bangladesch, China oder der Türkei stammen 90 Prozent der in Deutschland gekauften Kleidung. Einige Regionen stehen dabei fast schon regelmäßig wegen der Arbeitsbedingungen, Entlohnung oder Umweltverschmutzung in den Schlagzeilen.

Menschenrechte im Fokus

Trotz zum Teil vollmundiger Nachhaltigkeitsversprechen tolerieren noch immer viele international agierende Konzerne Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer globalen Lieferketten, darunter auch deutsche Unternehmen. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, soll damit Schluss sein. Branchenübergreifend werden größere Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeit ihrer Lieferketten vom deutschen Gesetzgeber in die Pflicht genommen. Ziel des bereits 2021 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzes ist es, über sogenannte Sorgfaltspflichten den Schutz grundlegender Menschenrechte inklusive der Gewährleistung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes entlang der Lieferketten zu verbessern – und insbesondere das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit durchzusetzen. Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und des Kinderhilfswerks UNICEF gehen davon aus, dass 2020 weltweit rund 160 Millionen Minderjährige ab 5 Jahren unter Bedingungen arbeiteten, die als Kinderarbeit einzustufen sind. Damit wäre die Zahl der ausgebeuteten Kinder erstmals seit zwei Jahrzehnten wieder gestiegen. Vor Deutschland haben bereits Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und die USA die Verantwortung in Lieferketten gesetzlich geregelt.

Arbeitende Kinder unterhalb des gesetzlichen Mindestalters

Quelle: ILO, BMZ, LBBW Research

Lieferketten noch zu wenig im Blick

„Allein im Jahr 2018 hat Deutschland Waren im Wert von 29,6 Milliarden US-Dollar bezogen, die unter Arbeitsbedingungen produziert wurden, die als moderne Sklaverei gelten. Unter den G20-Staaten ist Deutschland damit hinter den USA und Japan der drittgrößte Importeur solcher Waren“, sagt Per-Ola Hellgren, Transportanalyst bei LBBW Research. Dabei könnten Unternehmen bei ihrer Produktion in Niedriglohnländern und im globalen Handel weitgehend kontrollieren, dass sie die Menschenrechte einhalten.

Allein im Jahr 2018 hat Deutschland Waren im Wert von 29,6 Milliarden US-Dollar bezogen, die unter Arbeitsbedingungen produziert wurden, die als moderne Sklaverei gelten.

Per-Ola Hellgren, Transportanalyst im LBBW Research

Die meisten Unternehmen verzichten jedoch ganz oder teilweise darauf, so das Ergebnis eines Monitorings der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Statt der angestrebten 50 Prozent erfüllten 2020 lediglich zwischen 13 und 17 Prozent der befragten Unternehmen die Anforderungen des NAP. Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft erschien den politisch Verantwortlichen daher nicht ausreichend, um bis 2025 das Ende der weltweiten Kinderarbeit zu erreichen – immerhin eines der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen.

Mehr Bürokratie und Kosten?

Viele Unternehmen sehen durch das Lieferkettengesetz mehr Bürokratie und höhere Kosten auf sich zukommen. Das hat eine im Februar 2022 durchgeführte Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter rund 2.500 international tätigen Unternehmen ergeben. Rund die Hälfte der Betriebe gab jedoch zugleich an, das Gesetz stelle sie nicht vor Probleme.

LBBW Research hat in einer aktuellen Studie exemplarisch die finanziellen Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf die Logistikbranche untersucht. Denn diese dürfte angesichts ihrer zentralen Funktion innerhalb der Lieferketten bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten eine Schlüsselrolle spielen. Ein T-Shirt etwa legt im Durchschnitt 18.000 Kilometer zurück bis es in der Auslage in einer deutschen Fußgängerzone liegt. Logistikunternehmen organisieren dabei nicht nur den Transport, sondern auch die Lagerung und das Umpacken bis zum Geschäft des Einzelhändlers. Als direkte Zulieferer von Großunternehmen müssen dabei auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) die Nachhaltigkeit ihrer Lieferketten im Blick behalten, um nicht zu riskieren, von Märkten ausgeschlossen zu werden.

Eine gute Tat ohne großen Aufwand für die Logistikbranche

Für die vom LkSG direkt betroffenen Logistikunternehmen schätzt LBBW Research die Mehrkosten durch die Einführung des Gesetzes insgesamt auf maximal 100 Millionen Euro. Das entspräche nur rund 0,2 Prozent des gesamten Branchenumsatzes im Jahr 2023. Zudem dürfte die Kostenbelastung im Laufe der Zeit abnehmen. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen branchenübergreifende Untersuchungen: Das Handelsblatt Research Institute (HRI) schätzt die Kostenquote für die freiwillige Durchführung eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements in Deutschland auf 0,005 Prozent bis 0,6 Prozent des Unternehmensumsatzes, wobei die anteilige Belastung tendenziell mit der Unternehmensgröße abnimmt. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sei also für die Logistikbranche „eine gute Tat ohne großen Aufwand“, betont Hellgren.

Menschenrechte sind nicht verhandelbar.

Per-Ola Hellgren, Transportanalyst im LBBW Research

„Menschenrechte sind nicht verhandelbar“, betont der Analyst. Ihre Verletzung müsse geahndet werden. Auf die Frage, wie man die Menschenrechte am besten schützt, gebe es indes keine einfache Antwort. Wie bei vielen neuen Gesetzen seien auch beim LkSG Kompromisse notwendig gewesen, die manchen zu weit gingen, anderen nicht weit genug. Das LBBW Research hält das LkSG hingegen für einen „geeigneten Anfangspunkt, um üblen Missständen in der Welt entgegenzuwirken“.

Das deutsche Lieferkettengesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ab 2024 sinkt dieser Grenzwert auf 1.000 Beschäftige. Betroffen sind dann insgesamt mehr als 3.500 deutsche Firmen sowie ausländische Unternehmen mit deutschen Niederlassungen. Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zu menschenrechtlicher Sorgfalt von Unternehmen ist der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung.

Europäisches Lieferkettengesetz kommt

2022 hat auch die Europäische Union die Weichen für ein europäisches Lieferkettengesetz gestellt. Ihre Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (CSDDD) geht deutlich über das deutsche LkSG hinaus. Unter anderem wären Unternehmen bereits ab 500 Beschäftigte und 150 Millionen Euro Jahresumsatz betroffen, Der EU-Ministerrat hat dem Vorschlag bereits zugestimmt, aber die Abgeordneten des Europäischen Parlaments fordern eine enorme Ausweitung der betroffenen Unternehmen. So sollen Textilunternehmen 2024 bereits ab 50 Mitarbeitern und 8 Millionen Euro zur Einhaltung verpflichtet werden.