Wie nachhaltig agiert Ihr Unternehmen?

Neues Regelwerk der Europäischen Union macht strikte Vorgaben für nachhaltiges Wirtschaften. Unternehmen wie Banken sollten sich auf die EU-Taxonomie vorbereiten.

Frau liest am Fenster
Frau liest am Fenster

Was macht „Green Finance“ wirklich nachhaltig? Darüber ließe sich ewig diskutieren. Die Europäische Union beendet diese Debatte: Mit verbindlichen Regeln legt sie die Leitplanken für nachhaltiges Finanzieren fest. Künftig ist klar, was Green Finance ist und was nicht. Das Thema ist komplex, deshalb braucht das Regelwerk einen langen Anlauf. Seit Jahren arbeiten die Fachleute an der EU-Taxonomie („Taxonomie“ meint hier „einheitliches Verfahren“) als Kernstück des Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“. Mit Beginn des Jahres 2022 soll es so weit sein und die Verordnung erstmals greifen.

Die EU-Taxonomie betrifft nicht nur Banken, sondern auch „bestimmte große Unternehmen von öffentlichem Interesse“ mit mehr als 500 Mitarbeitern. Die müssen künftig jährlich eine „nichtfinanzielle Erklärung“ veröffentlichen und darlegen, wie sich ihre Geschäftstätigkeiten auf Umwelt, Soziales und Angestellte auswirken. Zudem müssen diese Unternehmen erklären, in welchem Umfang ihre Aktivitäten entsprechend der Taxonomie „nachhaltig“ sind.

LBBW Paper „Bereit für die EU-Taxonomie?

In der Studie „Bereit für die EU-Taxonomie?“ skizziert das LBBW Research, was auf die Unternehmen zukommt. Wie müssen Unternehmen die Anforderungen der EU-Taxonomie umsetzen und wie belegen sie, dass sie substanziell zu Klimaschutzzielen beitragen? Die Vorgaben der Verordnung werden – das lässt sich jetzt schon absehen – kleinteilig, detailliert und spezifisch ausfallen.

Das Thema wird Unternehmen wie Banken in den kommenden Jahren begleiten. Die EU versteht die Taxonomie als Instrument, um Investoren, Unternehmen, Emittenten und Projektträger beim Übergang zu einer widerstandsfähigen und ressourceneffizienten Wirtschaft zu unterstützen. Von den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie werden 2022 nur die ersten beiden – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – angegangen. Die vier noch ausstehenden Ziele sind: nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. LBBW-Analyst Andreas Heinemann wagt eine vorsichtige Prognose: „Daraus leitet sich womöglich viel Handlungsbedarf für Unternehmen ab.“

Hier können Sie das LBBW Paper herunterladen

ABC der Nachthaltigkeit

Wir haben unser kompaktes „ABC der Nachhaltigkeit“ zum Nachschauen und zur schnellen Orientierung aktualisiert.

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