Mehr Schärfe für den Europäischen Emissionshandel

Der Europäische Emissionshandel als Klimaschutzinstrument wirkt! Im Rahmen von Fit for 55 soll er nun auf zusätzliche Sektoren und Branchen ausgeweitet werden.

Drei Europaflaggen
Drei Europaflaggen

Der Emissionshandel gilt als wirksames Instrument, sowohl um Emissionen zu verringern als auch um Einnahmen zu erzielen, mit denen klimafreundliche Prozesse, Projekte und Innovationen unterstützt werden können. Der Europäische Emissionshandel (ETS) ist deshalb das zentrale Klimaschutzinstrument der EU.

Um das Zwischenziel des European Green Deal von 55 Prozent weniger Treibhausgasemissionen bis 2030 zu erreichen, soll der Europäische Emissionshandel reformiert, verschärft und auf weitere Sektoren als bisher ausgedehnt werden. Das betrifft unter anderem die Luft- und Schifffahrt sowie ab 2026 den Straßenverkehr und Gebäude.

55 %

im Vergleich zu 1990

Besonders Unternehmen aus energieintensiven Branchen müssen sich mit der Reform und ihren Auswirkungen auseinandersetzen. Darüber hinaus sind auch Verbraucher betroffen, etwa wenn die Unternehmen Preissteigerungen an ihre Kunden weitergeben. Konkret soll mit den Fit for 55-Richtlinien die Gesamtmenge der in einem Jahr zur Verfügung stehenden Zertifikate im EU-Emissionshandel jährlich um einen linearen Reduktionsfaktor von 2,2 Prozentpunkten gesenkt werden. Zuvor waren es 1,74 Prozentpunkte.

Die Menge der in der Marktstabilitätsreserve gehaltenen Emissionsberechtigungen wird auf 400 Millionen Emissionsberechtigungen beschränkt. In Zukunft sollen die Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen komplett und nicht wie bisher nur zur Hälfte für Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zum sozialen Ausgleich verwendet werden.

400 Mio.

Emissionsberechtigungen-Beschränkung

Während ein Großteil der EU-Mitglieder die Reform des Emissionshandels als wichtiges Instrument anerkennt, kritisieren Polen und Ungarn diese Pläne als maßgebliche Ursache für steigende Strompreise. Die EU hat sich deshalb dazu verpflichtet, Spekulationen am CO₂-Markt genauer zu betrachten.

Wirtschaftliche Anreize für Unternehmen

Der ETS funktioniert nach dem sogenannten „cap & trade“-Prinzip: Alle Unternehmen, die unter die Regelung fallen, dürfen insgesamt nur eine begrenzte Menge Kohlendioxid ausstoßen. Stromerzeuger und bestimmte Industriebetriebe müssen zusätzlich Rechte an einem Teil dieser feststehenden Menge in Form von Zertifikaten zukaufen. Wer weniger CO₂ verursacht, als ihm zusteht, kann überschüssige Zertifikate verkaufen. So wird zum einen der CO₂-Ausstoß insgesamt gedeckelt. Zum anderen wird ein wirtschaftlicher Anreiz für die Industriebetriebe geschaffen, die eigenen Emissionen zu reduzieren.

Für Unternehmen mit großen Industrieanlagen, die am EU-ETS beteiligt sind, war die teilweise freie Zuteilung von Zertifikaten bisher eine Voraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte. Durch die von der Kommission vorgeschlagene Reduzierung dieser freien Zuteilung an Industrieunternehmen in Kombination mit einer Anhebung der CO₂-Preise ist mit einer deutlich höheren Belastung dieser Unternehmen zu rechnen. Zudem wird erwartet, dass Unternehmen sich als Gegenleistung für die freie Zuteilung zu mehr Investitionen in den Klimaschutz verpflichten.

Die Ausweitung des Emissionshandels ist ein Signal dafür, dass Fit for 55 eine gemeinsame Kraftanstrengung aller ist und nicht nur einzelne Verursacher betrifft. Im Rahmen eines CO₂-Grenzausgleichssystems soll sich darüber hinaus der Import von umweltbelastenden Gütern preislich strenger niederschlagen.

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