Bundesregierung überarbeitet Förderung energieeffizienter Neubauten
Der Bund will im zweiten Quartal 2023 ein neues Förderprogramm für Neubauten aufsetzen. Eine Milliarde Euro stehen dafür jährlich zur Verfügung.
Viele Jahre lang hat der Staat energieeffiziente Neubauten mit üppigen Förderprogrammen unterstützt, ohne dabei allzu viel von den Bauherren zu verlangen: Sie kamen auch dann in den Genuss der Zuschüsse und zinsgünstigen Kredite, wenn ihre Immobilien nur geringfügig klimafreundlicher waren als konventionelle Neubauten.
2022 hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Förderkriterien deutlich verschärft. Heute gibt es im Rahmen der „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ (BEG) nur Geld vom Staat, wenn ein Neubau zwei Kriterien erfüllt: Zum einen muss sichergestellt sein, dass die neue Immobilie mit maximal 40 Prozent der Energiemenge eines definierten Standardgebäudes auskommt („Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit“). Und zum Zweiten verlangt der Bund, dass der Neubau nach den Kriterien des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zertifiziert ist.
Diese Regelung gilt allerdings nur vorläufig, denn die Bundesregierung überarbeitet die Neubauförderung derzeit ein weiteres Mal. Die neuen Bestimmungen sollen im Laufe des zweiten Quartals 2023 in Kraft treten. Bis dahin bleibt es bei dem bestehenden Förderprogramm – ursprünglich war es bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Keine Änderung beim zulässigen Energiebedarf
Worauf müssen sich Bauherren bei der Neubauförderung künftig einstellen? Zwar hat die Bundesregierung noch keinen Entwurf für die neue Förderrichtlinie vorgelegt, einige Grundzüge sind jedoch bereits bekannt. So etwa der Name des neuen Programms: „Klimafreundliches Bauen“ soll es heißen. Eine Milliarde Euro will der Bund dafür pro Jahr bereitstellen. Davon entfallen 650 Millionen Euro auf die allgemeine Neubauförderung. Die verbleibenden 350 Millionen Euro sind reserviert für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen, die Wohneigentum erwerben wollen. Für die Neubauförderung des Bundes ist künftig nicht mehr das Wirtschafts-, sondern das Bauministerium zuständig.
Beim maximal zulässigen Energiebedarf wird es im neuen Förderprogramm wohl keine Änderung geben: Auch künftig werden aller Voraussicht nach ausschließlich Neubauten unterstützt, die den Kriterien des „Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit“ entsprechen.
Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ soll dagegen weiterentwickelt werden. Vor allem ist vorgesehen, bei der Zertifizierung verstärkt die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus der Gebäude ins Visier zu nehmen. Wie das im Detail aussehen könnte, ist noch offen. Mögliche Ansatzpunkte sind der Einsatz klimaschonender Baustoffe wie etwa Holz, die Langlebigkeit der Bauteile oder auch die Flexibilität bei der Nutzung des Gebäudes.
Neuerungen bei der energetischen Sanierung
Bei der Förderung von energetischen Sanierungen wird es dagegen nur kleinere Änderungen geben. Hier hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits im August 2022 neue Förderregeln festgelegt. Mit verfügbaren Mitteln in Höhe von 13 bis 14 Milliarden Euro hat dieser Fördertopf ein um ein Vielfaches höheres Volumen als die Neubauförderung. Mit gutem Grund, steckt doch in den rund 21 Millionen Bestandsbauten in Deutschland ein weit größeres Potenzial für den Klimaschutz als im Neubau.
Zu den ab Jahresbeginn 2023 geltenden Neuerungen zählt, dass es einen Bonus für serielles Sanieren geben wird – also für den Einsatz vorgefertigter Fassaden- und Dachelemente. Beim Einbau eines Biomassekessels stellt der Bund künftig höhere Anforderungen, unter anderem an den Feinstaubausstoß. Fotovoltaikanlagen und Stromspeicher werden im Rahmen einer Sanierung nicht mehr gefördert.
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 03.02.2023