15.05.2026

EU-Emissionshandel: Korrekturen machen Klimaschutzinvestitionen attraktiver

LBBW-Analyse: Für Europas Industrie lohnen sich viele Klimaschutzmaßnahmen noch nicht. Die Autoren plädieren für gezielte, branchenspezifische Anpassungen.

Rauchende Schornsteine vor blauem Himmel
Rauchende Schornsteine vor blauem Himmel

Die energieintensiven Industrie- und Gewerbebetriebe sowie die Stromerzeuger der EU sind verpflichtet, am europäischen Emissionshandel (EU ETS 1) teilzunehmen: Sie müssen für jede ausgestoßene Tonne CO2 ein zuvor erworbenes oder gratis zugeteiltes Emissionszertifikat vorlegen. Nicht benötigte Zertifikate können sie am Markt verkaufen. Der Mechanismus gibt ihnen einen Anreiz, in Klimaschutz-Maßnahmen zu investieren.

Eine neue Analyse der LBBW und weiterer im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. organisierten Banken zeigt nun allerdings, dass der Umstieg auf CO2-neutrale oder -arme Technologien unter den gegenwärtigen Bedingungen oft nicht wirtschaftlich ist. Als zentrale Hemmnisse sehen die Experten die Kosten von Strom und Wasserstoff, die Verfügbarkeit klimaneutraler Brennstoffe sowie den derzeit vergleichsweise niedrigen CO2-Preis. Zudem sind viele für die Dekarbonisierung notwendige Technologien noch nicht ausreichend skalierbar. Hier besteht noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf.

Gleichzeitig macht die Analyse aber auch deutlich, dass der EU ETS 1 die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft letztlich stärkt, weil er den Abschied von den teuren fossilen Energien beschleunigt – auch wenn der CO2-Preis unbestreitbar zu den hohen Energiekosten in der EU beiträgt. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der Experten, die erneuerbaren Energien konsequenter auszubauen, da sie preisdämpfend wirken. Zugleich gelte es aber auch, Unternehmen durch kleine, branchenspezifische Eingriffe in die Systematik des EU-Emissionshandels zielgerichtet zu entlasten.

Branchen stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen

Aus der Analyse der LBBW und ihrer Partner geht hervor, dass sich die Herausforderungen der einzelnen Industriezweige – und damit auch die Lösungsansätze – mit Blick auf den EU-Emissionshandel erheblich unterscheiden. Das „one size fits all“-Prinzip des EU ETS 1 wird der Realität nicht gerecht. Die Fachleute machen das am Beispiel von fünf Branchen deutlich.

Die Energiewirtschaft steht vor der Aufgabe, ein Geschäftsmodell für neue Gaskraftwerke zu finden, die mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien nur wenige Tage im Jahr unter Volllast laufen werden. Die Kraftwerke sind notwendig, weil sie jederzeit einspringen können, wenn Photovoltaik und Windenergie nicht genug Strom liefern. Die Experten halten es für sinnvoll, die Anlagen in diesen Stunden vom EU ETS 1 auszunehmen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass sie so früh wie möglich auf grünen Wasserstoff umgestellt werden. Wie dies konkret ausgestaltet wird, ist noch offen. In Deutschland soll die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung gewährleisten, dass rechtzeitig ausreichend viele Gaskraftwerke zugebaut werden.

Raffinerien sind gefordert, statt fossiler Energieträger künftig klimaneutrale Brenn- und Kraftstoffe wie nachhaltiges Kerosin oder E-Fuels zu produzieren. Dafür brauchen die Unternehmen sehr große Mengen an Strom und/oder grünen Wasserstoff. Um sie nicht zu überfordern, sollten die ausgegebenen Emissionsrechte für diese Branche an die Verfügbarkeit von Strom aus erneuerbaren Quellen, grünem Wasserstoff und die in den Produktionsprozessen benötigten Technologien gekoppelt werden, heißt es in der Analyse.

Ähnliches schlagen die Experten für die Stahlindustrie vor, die ebenfalls auf klimaneutralen Strom und Wasserstoff angewiesen ist. Zusätzlich regen die Experten an, Investitionen dieser Branche in CO₂-arme Technologien im EU ETS 1 gegenzurechnen – quasi als Vorschuss auf Einsparungen, die in der Zukunft erfolgen.

Die Zementindustrie hat technisch bedingt nur einen Hebel, ihren CO2-Ausstoß signifikant zu senken: Das Abscheiden und Speichern (CCS) der Emissionen, die unvermeidbar beim Brennen der Grundstoffe entstehen. Investitionen in CCS sollten deshalb beim EU ETS 1 berücksichtigt werden, so die Autoren. Gleiches gilt für CCU, also die Nutzung des abgeschiedenen Treibhausgases als Rohstoff, sowie die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre („negative Emissionen“).

Auch die Chemieindustrie ist stark auf CCS angewiesen, um die Produktionsprozesse zu dekarbonisieren. Zudem müssen Erneuerbare Energien, Stromnetze und Speicher ausgebaut werden, um die Stromkosten perspektivisch zu reduzieren.

Erneuerbare-Energien-Ausbau senkt die Stromkosten

Viele Industrieprozesse lassen sich nur durch Elektrifizierung dekarbonisieren. Wind- und Solarstrom ersetzen dabei Gas und Öl. Damit dieser Wandel wirtschaftlich attraktiv wird, müssen die Strompreise sinken. Die derzeit in Deutschland vieldiskutierte Einführung eines Industriestrompreises kann die Situation allerdings nur kurzfristig entspannen, heißt es in der Analyse.

Dauerhaft lösen lässt sich das Problem der hohen Strompreise nur mit dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, da die teuren fossilen Kraftwerke so immer weniger benötigt werden. Allerdings entstehen dabei erhebliche Systemkosten, etwa für den Netzausbau. Hier sehen die Experten aber Einsparmöglichkeiten, zum Beispiel den Verzicht auf teure Erdkabel.

Ein Treiber für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind die CO2-Preise: Je mehr die Stromerzeuger für ihre Emissionen zahlen müssen, desto größer ist der Anreiz, in Wind- und Solarenergie zu investieren. Deshalb warnen die Fachleute in ihrer Analyse davor, den CO2-Preis durch umfassendes, allen Branchen zugutekommendes Frontloading – also das vorzeitige Zuteilen von Emissionsrechten – künstlich niedrig zu halten. Gegen dieses Instrument spricht auch, dass es zu einem deutlich stärkeren Anstieg des CO2-Preises nach 2030 führen wird, mit entsprechend höheren Kosten für Industrie und Gewerbe.

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