18.02.2026

So will die Bundesregierung Anreize zum Bau neuer Gaskraftwerke setzen

Mit dem Kohleausstieg fehlen wetterunabhängige Kraftwerke. Die Bundesregierung will neue Gaskraftwerke fördern – die EU gibt dafür grundsätzlich grünes Licht.

Gasometer
Gasometer

Mit dem Kohleausstieg fehlen Kraftwerke, die unabhängig von Wind und Wetter Strom erzeugen können. Die Bundesregierung will deshalb den Bau neuer Gaskraftwerke fördern. Die EU-Kommission hat ihr dafür jetzt im Grundsatz grünes Licht gegeben. Was der Bund vorhat – und wie die Pläne zu den deutschen Klimazielen passen.

Kaum Wind im ganzen Land und dazu nur wenig Sonne: Anfang Dezember 2025 kam es wieder einmal zu einer sogenannten Dunkelflaute. Gut drei Tage lang erzeugten die Windräder und Photovoltaik-Anlagen nur sehr wenig Strom. Die heimischen Kohle- und Gaskraftwerke liefen auf Hochtouren, um die Versorgung zu sichern.

Etwa sechs Mal im Jahr kommt es laut dem Netzbetreiber Amprion im Durchschnitt vor, dass Photovoltaik und Windenergie in Deutschland über 24 Stunden hinweg kaum Strom produzieren. Mit dem Kohleausstieg fehlen künftig jedoch Kraftwerke, die jederzeit einspringen können. Die Gaskraftwerke, die heute in Betrieb sind, können es allein nicht richten: Ihre 35 Gigawatt Leistung reicht nicht aus, um die Lücken zu füllen.

6 Mal

im Jahr kommt es vor, dass Photovoltaik und Windenergie in Deutschland über 24 Stunden hinweg kaum Strom liefern.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat deshalb eine Kraftwerksstrategie erarbeitet, die Anreize setzen soll, neue Gaskraftwerke zu bauen. Weil die Anlagen wegen des Erneuerbare-Energien-Ausbaus nur relativ selten laufen werden, können sie sich am Markt nicht refinanzieren. Deshalb plant das Ministerium, den Bau und unter bestimmten Voraussetzungen auch den Betrieb finanziell zu unterstützen. Die Fördermittel sollen über Ausschreibungen vergeben werden.

Mitte Januar haben sich Bundesregierung und EU-Kommission nach langer Diskussion auf die Eckpunkte der Strategie geeinigt. Die EU muss den Plänen zustimmen, weil die Förderung als Beihilfe gilt. „Die Verständigung zur Kraftwerksstrategie ist ein entscheidender Schritt für die Versorgungssicherheit in Deutschland“, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Einigung. Sofern die finale Freigabe der EU rechtzeitig kommt, sollen noch in diesem Jahr die ersten Ausschreibungen stattfinden.

Anlagen müssen bis 2031 in Betrieb gehen

Die Kraftwerksstrategie sieht vor, zunächst zwölf Gigawatt Leistung auszuschreiben. Das entspricht etwa 20 bis 30 Kraftwerken. Dabei gilt für zehn Gigawatt die Vorgabe, dass die Anlagen über einen Zeitraum von mindestens zehn Stunden Strom liefern können, was de facto nur Gaskraftwerken erfüllen können. Sie müssen bis 2031 in Betrieb gehen. An den Ausschreibungen der verbleibenden zwei Gigawatt können neben Gaskraftwerken auch Batteriespeicher teilnehmen, da auch sie in der Lage sind, unabhängig von Wind und Wetter Strom zu liefern.

Im kommenden Jahr sowie 2029 oder 2030 will das Bundeswirtschaftsministerium weitere Ausschreibungen folgen lassen. Daran sollen auch bestehende Anlagen teilnehmen dürfen. Zudem will das Ministerium 2027 einen technologieoffenen Kapazitätsmarkt einrichten. Er soll gewährleisten, dass das Sicherheitsnetz für Dunkelflauten auch langfristig dicht genug geknüpft ist. Wie dieser Markt gestaltet wird, ist noch offen.

Stromerzeugung im 3. Quartal 2025

Quelle: destatis

So sollen die Gaskraftwerke klimaneutral werden

Wie passen die Pläne zum deutschen Klimaschutzgesetz, das bis 2045 Treibhausgasneutralität verlangt? Um das Ziel nicht zu gefährden, setzt die Bundesregierung auf Wasserstoff: An den Ausschreibungen dürfen nur Kraftwerke teilnehmen, deren Technik sich später auf den alternativen Brennstoff umstellen lässt („H2-ready“). Wird Wasserstoff per Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt („grüner Wasserstoff“), gilt er als emissionsfrei.

Zwei Gigawatt der in der ersten Runde ausgeschriebenen Leistung sollen bis 2040 auf Wasserstoff umgerüstet werden, weitere zwei Gigawatt bis 2043. Für die verbleibenden sechs Gigawatt heißt es seitens des Bundeswirtschaftsministeriums, sie sollen bis spätestens 2045 „vollständig dekarbonisieren“.

Damit öffnet das Bundeswirtschaftsministerium ein Hintertürchen für das Abscheiden und Speichern von Kohlendioxid (CCS). Die Anlagen könnten so auch nach 2045 weiter mit Erdgas betrieben werden, wenn das dabei freigesetzte CO2 abgefangen wird. Die Bundesregierung hat das Ende 2025 novellierte Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpTG) ausdrücklich für Gaskraftwerke geöffnet. Klimaschützer sehen CCS für Kraftwerke kritisch, unter anderem weil bei Förderung und Transport von Erdgas unweigerlich etwas vom Brennstoff entweicht. Erdgas besteht vor allem aus Methan, das weit stärker zum Treibhauseffekt beiträgt als Kohlendioxid.

Versorgungssicherheit ist nicht gefährdet

Mit den zwölf Gigawatt Leistung der ersten Ausschreibungsrunde, auf die sich die Bundesregierung jetzt mit der EU-Kommission geeinigt hat, bleibt Schwarz-Rot hinter ihren ursprünglichen Plänen zurück: Laut Koalitionsvertrag sollten eigentlich bis zu 20 Gigawatt zugebaut werden, und das bereits bis 2030.

Die Versorgungssicherheit bleibt aber auch mit dem reduzierten Zubau gewährleistet. Denn die Bundesnetzagentur prüft bei jedem Kraftwerk, das stillgelegt werden soll, ob dadurch eine Versorgungslücke entsteht. Falls ja, muss der Betreiber die Anlage als Reserve am Netz halten, bis genügend neue Gaskraftwerke verfügbar sind. Zudem gehen derzeit zahlreiche große Batteriespeicher in Betrieb, die helfen können, Dunkelflauten zu überbrücken.

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