29.04.2026
Treibhausgas-Quote: Bund verschärft Klimaschutzvorgaben für Mineralölkonzerne
Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Mineralölkonzerne zu stärkeren CO2-Einsparungen bei Kraftstoffen verpflichtet.
Der Verkehr ist der blinde Fleck beim Klimaschutz: Während der CO2-Austoß in der Energiewirtschaft, der Industrie und im Gebäudesektor in den letzten Jahrzehnten stark gesunken ist, blieb er im Verkehr nahezu konstant. Zwar sind Verbrennermotoren deutlich sparsamer geworden. Zugleich legen Menschen wie Güter aber mehr und längere Strecken zurück. Das macht die Effizienzgewinne wieder zunichte.
Der Bundestag hat deshalb Ende April beschlossen, die sogenannte Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) für Mineralölkonzerne zu erhöhen. Die Novelle ist ein zentrales Element der Klimapolitik des Bundes: Sie zielt darauf, den Anteil erneuerbarer Energien im Straßenverkehr deutlich zu erhöhen. Für die Luft- und die Schifffahrt gilt die Quote nicht.
Den Rahmen für die Novelle bildet die aktuelle Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III), die sektorenspezifische Erneuerbare-Energien- und andere Klimaschutz-Vorgaben macht. Die EU hat diese Richtlinie im Zuge ihres „Fit for 55“ -Programms verschärft.
Wasserstoff, Biomasse, Strom: Flexibilität für die Konzerne
Die Gesetzesnovelle verpflichtet die Mineralölkonzerne, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe bis 2040 um 65 Prozent gegenüber 2010 zu mindern. Die bislang gültige Fassung des Gesetzes sieht lediglich eine Vorgabe für 2030 vor – bis dahin muss der Ausstoß um 25 Prozent sinken. Zudem gelten gesonderte Quoten für den Einsatz von erneuerbaren Energien. Die Unternehmen haben mehrere Optionen, die Vorgaben zu erfüllen.
Grüner Wasserstoff:
Wasserstoff gilt als klimaneutral, wenn er per Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird. Die Mineralölkonzerne können ihn zum Beispiel anstelle von Wasserstoff fossilen Ursprungs in ihren Raffinerien einsetzen. Die damit erzielte Emissionsminderung dürfen sie beim CO2-Ausstoß durch ihre Kraftstoffe anrechnen. Gleiches gilt, wenn sie mit dem Wasserstoff synthetische klimaneutrale Kraftstoffe (eFuels) produzieren.
Die Gesetzesnovelle verpflichtet die Hersteller, bis 2030 mindestens 1,5 Prozent ihres Mineralöls durch grünen Wasserstoff zu ersetzen. Bis 2040 steigt die Quote auf zehn Prozent. Das soll nicht nur den Einsatz erneuerbarer Energien im Verkehr erhöhen, sondern auch den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beschleunigen. Das Bundesumweltministerium erwartet, dass allein die Vorgabe für 2030 den Bau von mindestens zwei Gigawatt Elektrolyseleistung auslösen wird.
Bei Klimaschützern stößt die Wasserstoff-Quote allerdings auf scharfe Kritik. Wasserstoff und E-Fuels sind knappe, ineffiziente Energieträger, die nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen, argumentiert etwa die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Stattdessen sollte der Auto- und Lastverkehr konsequent elektrifiziert werden.
Biokraftstoffe:
Die Bundesregierung gibt den Mineralölkonzernen vor, künftig mehr sogenannte fortschrittliche Biokraftstoffe einzusetzen, die etwa aus Stroh, Gülle oder Algen hergestellt werden. Hier gibt es bereits eine Quote, die mit der Novelle für 2026 auf zwei Prozent verdoppelt wird. Bis 2040 steigt sie auf neun Prozent an.
Auch die Beimischung von Biokraftstoffen aus Futter- und Lebensmitteln zu Benzin und Diesel erkennt das Gesetz als Maßnahme zur Emissionsminderung an. Allerdings deckelt die Novelle den zulässigen Anteil. Das soll eine Konkurrenz zwischen Tank und Teller vermeiden.
Zudem überwacht der Bund die Mineralölkonzerne künftig stärker. So sind Biokraftstoffe wie auch grüner Wasserstoff und eFuels künftig nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar, wenn staatliche Vor-Ort-Kontrollen möglich sind. Auf diese Weise wollen Union und SPD Betrug verhindern. In der Vergangenheit gab es Hinweise darauf, dass Unternehmen Palmöl aus Indonesien als fortschrittlichen Biokraftstoff aus Altfetten deklariert haben.
Strom:
Wer statt eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor einen Elektro-Pkw oder -Lkw fährt, senkt den Treibhausgas-Ausstoß im Straßenverkehr. Dafür gibt es bereits heute eine Belohnung: Die Fahrzeughalter können die Einsparungen an die Mineralölkonzerne „verkaufen“. Diese dürfen sich die von den E-Fahrzeugen erbrachte Emissionsminderung auf ihre eigene THG-Quote anrechnen. Die Abwicklung des Handels übernehmen Dienstleister. Plug-In-Hybride sind davon ausgeschlossen.
Nach Angaben des ADAC können die Halter von E-Autos so im laufenden Jahr bei manchen Anbietern mehr als 300 Euro erlösen. Wie sich die Preise entwickeln werden, lässt sich heute nur schwer prognostizieren. Mit der verschärften THG-Quote dürfte die Nachfrage der Mineralölkonzerne zwar steigen. Doch zugleich nimmt das Angebot mit der wachsenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen zu.
Nationaler CO2-Zertifikatehandel als zweites Instrument
Neben der THG-Quote setzt der Bund mit dem nationalen Brennstoff-Emissionshandelssystem (nEHS) noch auf ein zweites Instrument, den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr zu reduzieren. Das System verpflichtet alle Verkäufer von Benzin und Diesel sowie Heizöl und Erdgas, für jede Tonne CO2, die beim Einsatz dieser Brennstoffe freigesetzt wird, ein Zertifikat zu kaufen. Die dadurch entstehenden Kosten werden auf die Endkunden-Preise aufgeschlagen. Das soll einen Anreiz geben, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen.
Waren die Zertifikatspreise bisher noch staatlich festgelegt, bilden sie sich seit 2026 am Markt, allerdings zunächst noch innerhalb vorgegebener Grenzen. Die EU will 2028 ein vergleichbares Handelssystem einführen, als Ergänzung zum etablierten EU-Zertifikatehandel für fossile Kraftwerke und Industrieanlagen (EU ETS). Deutschland wird sein nEHS dann in das europäische System überführen.
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