11.05.2026

Bundesregierung will den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiter zulassen

Union und SPD wollen die Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch abschaffen. Hausbesitzer sollen beim Einbau einer neuen Heizung künftig freie Wahl haben.

Heizungsthermostat
Heizungsthermostat

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), vereinfachend auch Heizungsgesetz genannt, hat die vormalige Bundesregierung die Gemüter erhitzt wie mit kaum einem anderen Regelwerk. Jetzt haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den umstrittensten Passus des Gesetzes – die Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch – zu kippen.

Mit der Novellierung des Gesetzes wollen die Regierungsparteien den Hausbesitzern mehr Freiheiten beim Einbau einer neuen Heizung geben. Die Vorgaben werden „technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher“, wirbt das Bundeswirtschaftsministerium. Union und SPD erwarten, dass die Gebäudeeigentümer dadurch jährlich insgesamt gut fünf Milliarden Euro sparen.

Wichtigster Punkt des Gesetzesentwurfes ist, dass Eigentümer auch langfristig noch neue Gas- und Ölheizungen installieren dürfen – Rolle rückwärts im Heizungskeller sozusagen. Um sich von der Vorgänger-Regierung abzusetzen, will Schwarz-Rot auch gleich den Namen des Regelwerks tilgen: Es soll künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heißen.

Bundestag und Bundesrat sollen im Juni über das Gesetz entscheiden. Passiert es die Parlamente ohne Verzögerung, könnte es bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Quote für klimafreundliche Brennstoffe in fossilen Heizungen

Erlaubt das alte Gesetz beim Heizungstausch nur Anlagen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, so haben Gebäudeeigentümer nach dem Willen von Union und SPD künftig völlig freie Hand: Sie dürfen weiterhin Öl- und Gasheizungen einbauen, ohne zeitliches Limit.

Allerdings müssen die Gebäudenutzer neu installierte Anlagen ab 2029 mit wachsenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe betreiben. Dazu zählt die Bundesregierung neben Biomethan, biogenem Flüssiggas und Bio-Heizöl, die allesamt aus Biomasse erzeugt werden, auch Wasserstoff – und zwar nicht nur solcher, der per Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energien produziert wird („grüner Wasserstoff“), sondern auch solcher, der Erdgas als Ausgangsprodukt hat („blauer“ und „türkiser“ Wasserstoff). Bei diesen Varianten wird das bei der Produktion freigesetzte CO2 abgeschieden und gespeichert, so dass sie als relativ klimaschonend gelten.

Die Beimischungsquote, von der Bundesregierung „Bio-Treppe“ genannt, liegt 2029 bei 10 Prozent, 2030 bei 15 Prozent, 2035 bei 35 Prozent und 2040 bei 60 Prozent. Alternativ haben Hausbesitzer die Möglichkeit, als Ergänzung zur neuen Gas- oder Ölheizung eine Solarthermie-Anlage zu installieren. Das verursacht allerdings recht hohe Investitionskosten – und belegt Dachflächen, die dann nicht mehr für Photovoltaik genutzt werden können.

Darüber hinaus haben Union und SPD in ihrer Novelle einen Passus gestrichen, der Hausbesitzer unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, besonders ineffiziente Gas- und Öl-Heizungen („Konstanttemperatur-Kessel“) nach 30 Jahren Betriebszeit auszumustern. Diese Pflicht wurde bereits 2014 in die damals gültige Energieeinsparverordnung aufgenommen, noch unter Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Vermieter müssen einen Teil der Brennstoff-Mehrkosten tragen

Weil die beizumischenden Brennstoffe auch mittelfristig nur in relativ geringen Mengen verfügbar sein werden, sind sehr hohe Preise zu erwarten. Das Heizen mit Öl und Gas wird dadurch also deutlich teurer. Beim Erdgas kommt hinzu, dass auch die Netzentgelte stark steigen werden, weil die Netzkosten wegen der zunehmenden Verbreitung von Wärmepumpen auf immer weniger Verbraucher umgelegt werden. Damit droht eine übermäßige Belastung gerade von Mietern, die bei der Wahl der Heizung ja in der Regel keine Mitsprachemöglichkeit haben.

Die Bundesregierung will hier für Gerechtigkeit sorgen, indem sie einen Teil der Mehrkosten den Gebäudeeigentümern auferlegt. Konkret sieht das Gesetz vor, dass die beiden Parteien die Netzentgelte bei Neuanlagen in Zukunft jeweils hälftig tragen. Gleiches gilt die Kosten für die Beimischung klimaschonender Brennstoffe bis zu einer Quote von 30 Prozent. Die Mehrkosten oberhalb dieses Wertes muss allein der Vermieter bezahlen. Auch die CO2-Kosten fossiler Brennstoffe teilen sich Vermieter und Mieter künftig hälftig. Bislang bemisst sich der Aufteilungsschlüssel nach dem energetischen Zustand des Gebäudes.

Entwurf steht im Widerspruch zu Klimazielen

Dem Gesetzesentwurf zufolge dürfen fossile Heizungen auch nach 2045 noch weiterbetrieben werden, obwohl Deutschland laut Klimaschutzgesetz bis zu diesem Jahr klimaneutral werden muss. Die „Bio-Treppe“ im GModG verlangt lediglich, dass sie ab 2040 zu 60 Prozent mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden müssen. Diese Quote muss spätestens Anfang 2045 auf 100 Prozent steigen, um das gesetzlich verankerte Klimaziel zu erreichen. Das vergrößert das Kostenrisiko bei den Brennstoffen erheblich.

Dr. Stefan Thomas, Leiter der Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie sieht die Novelle deshalb kritisch. „Mit der Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe läuft die Bundesregierung große Gefahr, alle nationalen und EU-Ziele zum Klimaschutz, zu erneuerbaren Energien und auch zur Energieeffizienz zu verfehlen“, sagt der Experte. Zudem laufe dies der Energiesicherheit Deutschlands entgegen, da die Umstellung von fossilem Erdgas und Erdöl auf grünen Strom voraussichtlich deutlich gebremst werde.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW steht der Novelle positiver gegenüber. „Der Entwurf geht in die richtige Richtung, weil er starre Vorgaben auflöst und mehr Technologieoffenheit ermöglicht. Für die Wohnungswirtschaft ist das ein notwendiger Schritt, um der Vielfalt der Bestände gerecht zu werden“, erklärt GdW-Präsident Axel Gedaschko. Allerdings seien wichtige Punkte noch ungeklärt, etwa was die rechtssichere Umsetzung betrifft. Zudem seien die Bestimmungen kaum weniger kompliziert als das alte GEG.

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