31.03.2026
Was bedeutet die EU-Taxonomie für Unternehmen?
Die EU-Taxonomie legt Standards für nachhaltiges Wirtschaften fest. Damit will sie Transparenz für Investoren und andere Stakeholder schaffen.
Die EU-Taxonomie ist eine Verordnung der Europäischen Union, die verbindlich festlegt, was als nachhaltig gilt – und welche wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen als „grün“ eingestuft werden können. Sie schafft damit ein gemeinsames Verständnis von Nachhaltigkeit und klare Kriterien für nachhaltige Geschäftsmodelle.
Am Kapitalmarkt ist sie ein wichtiger Maßstab für Unternehmen und Investoren: Anhand der definierten Kriterien lässt sich erkennen, ob ein Unternehmen tatsächlich nachhaltig wirtschaftet oder nur den Anschein erweckt. So sollen mehr Gelder in nachhaltige Unternehmen, Projekte und Technologien fließen und gleichzeitig der European Green Deal unterstützt werden. Das Ziel: Europa soll bis 2050 klimaneutral sein.
Bereits bis 2030 will die EU mit ihrem Maßnahmenpaket „Fit for 55“ den Ausstoß an Treibhausgasen um 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 senken.
Was ist die EU-Taxonomie?
Die Taxonomie im Sinne eines „einheitlichen Verfahrens“ schafft die Grundlage dafür, indem sie ein EU-weites Verständnis von Nachhaltigkeit festlegt. Sie setzt auf vier Feldern an:
- Die EU-Taxonomie schafft verbindliche Definitionen, was als nachhaltiges Wirtschaften gilt. Verbunden damit sind konkrete Anforderungen sowohl an Unternehmen als auch an Banken und deren Kapitalmarktprodukte.
- Auf der Basis der Taxonomie wurden eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen verabschiedet, die ebenfalls die Entwicklung zum nachhaltigen Wirtschaften forcieren.
- Unternehmen legen offen, inwieweit sie ihr Handeln nach den Kriterien der Taxonomie ausrichten. Damit wird für Investoren auf einen Blick erkennbar, wie nachhaltig ein bestimmtes Unternehmen wirtschaftet.
- Bei Finanzierungen spielen Taxonomie-Kriterien eine wichtige Rolle. Die größeren Finanzinstitute legen ebenfalls offen, welche Unternehmen sie in welcher Form finanzieren.
Damit ist klar, auf wen die meiste Arbeit zukommt: auf Banken und vor allem auf Unternehmen. Die EU hat erkannt, dass die EU-Taxonomie insbesondere in Verbindung mit anderen Offenlegungsregelungen als sehr umfangreich und komplex wahrgenommen wurde. Deshalb wurden Anfang 2026 die Berichtspflichten für Unternehmen gegenüber den ursprünglichen Vorgaben deutlich reduziert, um sie von bürokratischem Aufwand zu entlasten – ohne dabei die EU-Taxonomie inhaltlich zu verwässern.
Was bedeutet die EU-Taxonomie für die Unternehmen?
Die EU-Taxonomie entfaltet in Verbindung mit den Offenlegungspflichten ihre Wirkung. Daher hat die EU mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) die Voraussetzungen für standardisierte Nachhaltigkeitsreportings mit vorgegebenen nicht-finanziellen Kennzahlen geschaffen. Damit die Daten über Klima, Luftverschmutzung, Biodiversität und Wassernutzung – aber beispielsweise auch Arbeitssicherheit – branchenübergreifend für Investoren und andere Stakeholder nutzbar und zweckdienlich sind, müssen sie vergleichbar und zuverlässig sein. Die betroffenen Unternehmen müssen die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf ihre wirtschaftliche Lage festhalten und zugleich offenlegen, wie sich ihr wirtschaftliches Handeln auf verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit auswirkt. Die ursprüngliche Fassung der CSRD verpflichtete eine sehr große Zahl an Unternehmen, ein detailliertes Nachhaltigkeitsreporting vorzunehmen. Wirtschaftsverbände kritisierten, dass dies einen enormen bürokratischen Aufwand verursacht. Daher hat die EU die Vorgaben Anfang 2026 deutlich reduziert. So sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und Nettoumsatzerlösen von mehr als 450 Mio. Euro berichtspflichtig.
Für kleine und mittelständische Unternehmen hat die EU die ursprüngliche Reporting-Pflicht durch einen freiwilligen Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs, kurz VSME) ersetzt.
Im Zuge der Reform hat die EU auch die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte reduziert. Eine Erleichterung gibt es auch mit Blick auf die Wertschöpfungskette: Wenn für das Reporting benötigte Daten von Lieferanten nicht oder nur schwer zu beschaffen sind, haben Unternehmen unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, auf Schätzungen und Durchschnittswerte zurückzugreifen. Zudem hat die EU die Einführung spezifischer Berichtsstandards für einzelne Branchen verschoben.
Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Änderungen bis zum März 2027 in nationales Recht zu überführen. Die neuen, vereinfachten Regeln gelten für Geschäftsjahre, die Anfang 2027 beginnen.
Hier kommt die Verknüpfung von EU-Taxonomie und CSRD-Daten zum Tragen, denn diese sind auch in der Finanzierung wichtig. Da die EU verstärkt Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten lenken will, stellt sie eine Vielzahl an Anforderungen an Banken und Finanzinstitute. Die wichtigste Kenngröße dabei ist die Green Asset Ratio (GAR), das Verhältnis von Taxonomie-konformen Aktiva zum Gesamt-Exposure. Damit Finanzintermediäre ihr GAR errechnen können, sind sie auf Nachhaltigkeitsdaten der Unternehmen angewiesen. Auch auf Kapitalmarktprodukte wie Green Bonds wird das Regelwerk angewendet: Was als „EU Green Bond“ vermarktet werden will, muss Taxonomie-konform sein. Dafür müssen die Nachhaltigkeitsdaten der Unternehmen transparent gemacht werden.
„Da Unternehmen und Banken in ihren Geschäfts- und Finanzierungstätigkeiten untrennbar verbunden sind, haben auch Vorgaben, die nur eine der Parteien betreffen, mittelbar Auswirkungen auf die andere Seite“, erklärt Michael Stich, LBBW Sustainability Advisor. „Das Resultat ist ein komplexes Zusammenspiel aus Anforderungen an Unternehmen und Finanzintermediäre, die inhaltlich wie zeitlich ineinandergreifen.“
Was bedeutet die EU-Taxonomie für die Banken?
Banken sind ebenfalls in der Berichtspflicht und müssen ebenfalls ein Nachhaltigkeitsreporting erstellen. Sie sind gefordert zu berichten, wie hoch ihr Exposure in folgenden Bereichen ist:
- emissionsreiche Wirtschaftsaktivitäten,
- Assets, die hohen Klimarisiken ausgesetzt sind, und
- Kunden aus Sektoren mit Abhängigkeiten von fossilen Brenn- und Kraftstoffen.
Diese Informationen erlauben es Regulatoren und Investoren, das Exposure der betreffenden Banken zu vergleichen sowie deren Nachhaltigkeitsrisiken und -strategien zu beurteilen. Außerdem zeigen die Kennzahlen, wie konsequent Kreditgeber zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen übergehen.
In ihren Nachhaltigkeitsberichten verwenden Banken zwei zentrale Kennzahlen: die Green Asset Ratio (GAR) sowie die Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR). Die GAR misst das Verhältnis von Taxonomie-konformen Bilanzpositionen einer Bank zur Gesamtmenge der Bilanzpositionen. Das Problem dabei: Da viele Unternehmen nicht direkt unter das standardisierte CSRD-Reporting fallen, können deren nachhaltige Investitionen formal nicht als „grün“ gewertet werden. Diese Lücke schließt die BTAR. Sie erweitert den Anwendungsbereich der Taxonomie auf Forderungen gegenüber Unternehmen, die nicht von den Reportingvorgaben der CSRD betroffen sind – also insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie Nicht-EU-Kunden. Die benötigten Daten erheben Banken heute über standardisierte ESG-Abfragen bei ihren Kunden. Alternativ nutzen sie dafür regulatorisch zulässige Schätzmodelle. Die BTAR kann seit Mitte 2024 auf freiwilliger Basis berichtet werden. Sie soll dafür sorgen, dass Banken sich nicht allein auf CSRD-Kunden begrenzen, um ihre eigene Green Asset Ratio zu steigern.
Was bedeutet die EU-Taxonomie für den Kapitalmarkt?
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) sorgt seit 2021 für Transparenz bei Kapitalmarktprodukten. Sie standardisiert Angaben zur Nachhaltigkeit und insbesondere Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten. Damit schafft sie einen paneuropäischen Rahmen, um Investitionen in nachhaltige Anlagen zu vereinfachen und Transparenzanforderungen zu harmonisieren. Die SFDR ermöglicht es, die Nachhaltigkeitscharakteristika, -risiken sowie -ziele verschiedener Finanzprodukte zu verstehen und vergleichen zu können.
Die Nachfrage nach ökologischen Anlagen steigt stetig. Auch in diesem Bereich wird die Taxonomie in immer mehr Regulierungen herangezogen, um zu entscheiden, welche Produkte das Label „grün“ verdienen. So müssen Anleihen, die als „European Green Bonds“ vermarktet werden, dem seit Ende 2024 geltenden European Green Bond Standard (EU GBS) entsprechen. Dafür muss das Kapital nahezu gänzlich in Taxonomie-konforme Wirtschaftstätigkeiten fließen und die Emittenten müssen spezielle Green-Bond-Factsheets auf ihren Websites publizieren. Die Anleihen unterliegen einer verpflichtenden unabhängigen Prüfung. Ein jährliches Reporting gibt den Investoren darüber Aufschluss, wie die Emissionserlöse verwendet werden.
Wie geht „nachhaltig wirtschaften“?
Die Verordnungen der EU-Taxonomie definieren sechs Hauptziele. Wirtschaftsaktivitäten werden geprüft, ob bzw. inwieweit sie sich daran orientieren:
- Wesentliche Beiträge leisten einen unmittelbaren Beitrag zu einem der sechs Umweltziele, ohne eines der anderen Ziele zu beeinträchtigen („DNSH-Prinzip“, steht für Do Not Significant Harm). Ob das der Fall ist, wird in den Verordnungen anhand technischer Bewertungskriterien in Form delegierter Rechtsakte festgehalten.
- Ermöglichende Tätigkeiten tragen unmittelbar dazu bei, dass andere Wirtschaftsaktivitäten einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten.
- Als Transitionsaktivitäten gelten Aktivitäten, für die es aus technologischen oder wirtschaftlichen Gründen (noch) keine CO₂-freundlicheren Alternativen gibt.
Wie geht es weiter mit der EU-Taxonomie?
Nachdem zuletzt mit der Einschränkung von Berichtspflichten vor allem die Entbürokratisierung im Fokus stand, rückt nun wieder die inhaltliche Weiterentwicklung der Taxonomie in den Vordergrund. Künftig dürfte die EU insbesondere die Berücksichtigung sozialer Aspekte innerhalb des bestehenden Nachhaltigkeitsrahmens weiter ausbauen, statt eine eigenständige Social Taxonomy einzuführen. Im Gespräch ist unter anderem, soziale Kriterien gezielt stärker zu integrieren und zugleich die technischen Bewertungskriterien der Taxonomie an den aktuellen Stand von Technik und Markt anzupassen.
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