17.03.2026
Bundesregierung beschleunigt Ausbau der Wasserstoffwirtschaft
Neues Gesetz soll Produktion und Transport von Wasserstoff beschleunigen. So will die Bundesregierung mehr heimischen Wasserstoff verfügbar machen.
Deutschland hat sich beim Wasserstoff ehrgeizige Ziele gesetzt: Laut der Nationalen Wasserstoffstrategie sollen bis 2030 mindestens zehn Gigawatt Elektrolyse-Leistung installiert sein. Die Anlagen erzeugen Wasserstoff, indem sie Wasser unter Strom setzen. Stammt der Strom aus erneuerbaren Quellen, ist der Wasserstoff klimaneutral. Er bekommt dann das Etikett „grün“.
Wasserstoff macht es möglich, Technologien und Prozesse zu dekarbonisieren, die sich nicht elektrifizieren lassen, vor allem in der Industrie sowie im Flug- und Schiffsverkehr. Für Energiewende und Klimaschutz ist er daher unverzichtbar. Der Aufbau von Elektrolyseleistung im Inland hat angesichts der geopolitischen Verwerfungen deshalb hohe strategische Bedeutung – die heimische Erzeugung stärkt die Versorgungssicherheit, das Energiesystem wird resilienter.
Allerdings kommt die Installation der Anlagen nur langsam voran. Bis Ende 2027 werden Elektrolyseure mit zusammen gerade einmal 1,5 Gigawatt Leistung in Betrieb sein, zeigt eine Analyse des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität Köln (EWI). Das Ziel für 2030 dürfte weit verfehlt werden, so die Forscher.
Die Bundesregierung will nun mit einem neuen Gesetz mehr Tempo machen – nicht nur bei Elektrolyseuren, sondern auch bei Transportleitungen, Verdichterstationen und Speichern. Zudem soll das Gesetz den Bau von Importterminals voranbringen, über die Wasserstoff und seine Folgeprodukte wie Ammoniak aus dem Ausland ins deutsche Netz gespeist werden können. Der Bundestag hat dieses so genannte Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG) Ende Februar verabschiedet.
Neues Gesetz sorgt für Entbürokratisierung
Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes: Der Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur liegt nun „im überragenden öffentlichen Interesse“ und „dient der öffentlichen Sicherheit“, heißt es dort. Andere Belange, etwa des Natur- und Landschaftsschutzes, werden damit bei geplanten Vorhaben geringer gewichtet. Das soll bei strittigen Projekten Rechtswege verkürzen und die aufschiebende Wirkung von Klagen einschränken. Für Erneuerbare-Energien-Vorhaben wie den Bau von Wind- oder Solarparks gelten seit 2022 ähnliche Privilegien.
Darüber hinaus strafft das Gesetz die Genehmigungspraxis. So können Unternehmen nun unter bestimmten Bedingungen mit Vorhaben beginnen, bevor die Behörden endgültige Zulassung erteilt haben. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung gilt bei manchen Projekten jetzt ein vereinfachtes Verfahren. Fristen für Behörden werden verkürzt und sämtliche Verfahrensschritte digitalisiert.
Zudem privilegiert das Gesetz Elektrolyseure auch in wasserrechtlicher Hinsicht, sofern sie die öffentliche Trinkwasserversorgung nicht gefährden. Das erleichtert die Entnahme der benötigten großen Wassermengen.
Bundesregierung privilegiert auch blauen Wasserstoff
Neben diesen weitgehend unstrittigen Maßnahmen zur Entbürokratisierung enthält das neue Gesetz einen Passus, der sehr diskutiert wird: Die Privilegien gelten auch für Anlagen, die Wasserstoff aus Erdgas erzeugen, sofern das dabei freigesetzte CO2 abgeschieden und dauerhaft gespeichert (Carbon Capture and Storage, kurz CCS) wird. Da bei diesem Vorgang unweigerlich geringe Mengen an Treibhausgasen entweichen, gilt der so produzierte Wasserstoff nicht als klimaneutral, sondern nur als kohlenstoffarm. Er trägt das Etikett „blau“.
Die Bundesregierung und Industrieverbände argumentieren, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ohne blauen Wasserstoff nicht gelingen kann. Denn Unternehmen müsse sich darauf verlassen können, dass ausreichend Wasserstoff zur Verfügung steht, wenn sie ihre Prozesse umstellen. Da das Angebot an grünem Wasserstoff in den nächsten Jahren knapp sein wird, braucht es deshalb für eine gewisse Zeit zusätzlich blauen Wasserstoff, um den Bedarf zu decken. Nur so ist die nötige Investitionssicherheit gewährleistet.
Kritiker halten dagegen, dass die Privilegierung von blauem Wasserstoff eine Technologie aufwertet, die den Klimazielen entgegensteht. Einmal errichtet, werden die fossilen Produktionsanlagen langfristig in Betrieb bleiben, fürchtet etwa der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE). Heikel ist in den Augen der Kritiker auch, dass das Gesetz die Abhängigkeit von Erdgas-Importen erhöht.
Nachfrage muss stimuliert werden
Schlankere Genehmigungsprozesse, weniger Klagemöglichkeiten – das sind sinnvolle Maßnahmen, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen. Genauso wichtig ist jedoch, auch die Nachfrage zu stimulieren. Denn nur so lässt sich das Henne-Ei-Problem lösen: In die Erzeugung- und Transport-Infrastruktur wird nur dann investiert, wenn die Abnahme gesichert ist. Technologien und Prozesse werden aber nur dann auf Wasserstoff umgerüstet, wenn ausreichende Mengen verfügbar sind.
Die im Zuge des „Fit for 55“ -Maßnahmenpaketes der EU vorgenommene Reform des europäischen CO2-Zertikatehandels verbessert bereits die Bedingungen für den Einsatz von Wasserstoff, da mit der Verknappung der Emissionsrechte deren Preis steigen dürfte. Das setzt einen Anreiz für den Umstieg auf klimafreundlichere Technologien und Energieträger. Gleiches gilt für die im Zuge von „Fit for 55“ novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III).
Angesichts des hohen Investitionsbedarfs beim Umstieg auf Wasserstoff braucht es aber zusätzliche Impulse. Dazu zählt etwa die Einführung von grünen Leitmärkten, die klimafreundliche Grundstoffe zum Standard machen. Die EU arbeitet derzeit an Regeln für solche Leitmärkte.
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