11.08.2026
EEG-Novelle und Netzpaket: Neue Regeln für Photovoltaik- und Windanlagen
Die Bundesregierung strebt einen „Paradigmenwechsel“ bei den erneuerbaren Energien an: Mehr Markt, weniger Förderung – so lautet das Ziel von Union und SPD.
Wer Solarstrom vom eigenen Dach ins Netz einspeist, erhält bislang für jede Kilowattstunde eine fixe Vergütung. Das schafft Investitionssicherheit. Doch damit ist wohl bald Schluss: Das Bundeskabinett hat Ende Juli eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet, die die Photovoltaik stärker am Markt ausrichten soll. Auch für die Windenergie sind weitreichende Änderungen vorgesehen.
Parallel zur EEG-Novelle haben Union und SPD zudem das sogenannte Netzpaket beschlossen. Damit wollen sie den Erneuerbare-Energien-Ausbau dorthin lenken, wo das Stromnetz noch viel Kapazität für neue Anlagen bietet. Das soll die Kosten des Netzbetriebs senken.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zufolge bedeuten die beiden Gesetzespakete einen „Paradigmenwechsel bei den erneuerbaren Energien“: Der weitere Ausbau werde konsequent fortgesetzt, aber neu ausgerichtet – „mit mehr Markt und Wettbewerb, mehr Kosteneffizienz und mehr Verantwortung für das Gesamtsystem“, so Reiche. Kritiker fürchten dagegen, dass die EEG-Novelle und das Netzpaket den Erneuerbare-Energien-Ausbau bremsen werden.
Der Bundestag wird nach der Sommerpause über die beiden Gesetzesentwürfe entscheiden. Sie sollen Anfang 2027 in Kraft treten.
EEG-Novelle: Weniger Dachanlagen, mehr Solarparks
Die EEG-Novelle sieht vor, dass die Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt für den Strom, den sie ins Netz einspeisen, künftig keine Förderung mehr erhalten. Stattdessen sollen sie die Strommengen zum Marktpreis verkaufen („Direktvermarktung“). Befristete Übergangsregelungen geben allen Beteiligten Zeit, sich an die neue Situation anzupassen. Dazu gehört etwa, den Rollout von Smart Metern zu beschleunigen, da diese für die Direktvermarktung unverzichtbar sind.
Auch für neue Solarsysteme mit einer Leistung von 25 bis 100 Kilowatt – in die Kategorie fallen viele Anlagen auf Gewerbedächern – soll die fixe Vergütung entfallen. Für diese Anlagen wird der Wechsel in die Direktvermarktung Pflicht. Anders als bei den kleineren Anlagen garantiert das EEG den Betreibern dabei einen Mindesterlös.
Darüber hinaus beschränkt die EEG-Novelle die Netzeinspeisung: Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Leistung von weniger als 100 Kilowatt dürfen künftig maximal die Hälfte ihrer Leistung ins Netz leiten. Damit wollen Union und SPD verhindern, dass die Leitungssysteme überlastet werden. Die Betreiber können die übrigen Strommengen aber selbst verbrauchen oder speichern.
Mit diesen Regelungen nimmt die Bundesregierung in Kauf, dass künftig weniger Photovoltaik-Anlagen auf Dächern installiert werden. Ein stärkerer Fokus auf die kostengünstigeren Solarparks soll das kompensieren: Union und SPD wollen von 2027 bis 2032 den Bau von jährlich 14 Gigawatt Photovoltaik-Leistung auf Freiflächen ausschreiben. Im aktuell gültigen EEG sind für den Zeitraum bis 2029 nur 9,9 Gigawatt pro Jahr vorgesehen. Bei Großanlagen auf Industriedächern will die Regierungskoalition die Ausschreibungsmenge dagegen kürzen.
Bundesregierung will mehr Windenergie an Land
Zudem plant die Bundesregierung, bei der Windenergie an Land insgesamt zwölf Gigawatt Leistung zusätzlich auszuschreiben. Bei der Bioenergie sollen die Ausschreibungsmengen moderat steigen. Deren Potenzial ist begrenzt, weil mit dem kürzlich verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz vermehrt Biomasse zum Heizen eingesetzt werden soll.
Die EEG-Novelle enthält überdies einen Passus, mit dem der Bund Übergewinne bei der Vermarktung von Strom aus großen Photovoltaik- und Windenergie-Anlagen abschöpfen kann. Das soll einen Anreiz setzen, Anlagen zu bauen, die sich ausschließlich über den Markt refinanzieren. Die Bundesregierung setzt damit eine Vorgabe der EU um.
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Eneuerbare-Energien-Pflicht entfällt
Bundesregierung will mit dem GModG den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiter zulassen. Die Vorgaben werden „technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher“, wirbt das Bundeswirtschaftsministerium.
Netzpaket: Keine Entschädigung bei Netzengpässen
Zentrales Element des Netzpakets ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt: In manchen Regionen erhalten Betreiber neuer Anlagen künftig bis zu sechs Jahre lang keine Entschädigung, wenn diese abgeregelt werden müssen, weil die Leitungen den Strom nicht aufnehmen können. Das soll für alle Netzgebiete gelten, in denen im Vorjahr fünf Prozent der einspeisbaren Strommenge abgeregelt werden mussten. Solar- und Windstrom werden dabei unabhängig voneinander betrachtet. Der Ausfall wird auf zehn bis 20 Prozent des Jahresertrags der Anlage gedeckelt.
Die Bundesregierung will mit dem Redispatch-Vorbehalt einen Anreiz schaffen, neue Anlagen vor allem dort zu bauen, wo dies aus Netzsicht unproblematisch ist. Kritiker halten dagegen, dass die vorgesehenen Regelungen die Finanzierungskosten der Projektierer erhöhen, weil sich die Erlöse nicht mehr verlässlich kalkulieren lassen. Damit steigt der Förderbedarf der Anlagen.
Auch die Netzbetreiber nimmt das Netzpaket in die Pflicht: Sie müssen den Netzausbau in Gebieten mit begrenzten Kapazitäten beschleunigen sowie ihr gesamtes Netzanschlussverfahren digitalisieren. Außerdem sind sie gefordert, künftig mithilfe online einsehbarer Karten transparent zu machen, wo in ihrem Netzgebiet noch Kapazitäten für den Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen bestehen.
Das Aus für fixe EEG-Vergütung spart kaum Geld
Während der Energiewirtschaftsverband BDEW in den beiden Gesetzesentwürfen viel Positives findet, geht die Erneuerbare-Energien-Branche hart mit ihnen ins Gericht. Experten aus Forschung und Wissenschaft sehen bei EEG-Novelle und Netzpaket sowohl Licht als auch Schatten.
So hält es Karen Pittel, Leiterin des Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen am ifo Institut, kurzfristig für durchaus möglich, dass der Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen zurückgeht. „Mittel- bis langfristig kann sich die Nachfrage jedoch wieder erholen“, meint die Volkswirtin. „Entscheidend wird sein, ob die Kosten der Direktvermarktung sinken, der Smart-Meter-Rollout zügig vorankommt und sich entsprechende Geschäftsmodelle etablieren.“
Die Bedingungen für private Solaranlagen dürften sich mit dieser Reform verschlechtern, sagt Andreas Löschel, Professor am Lehrstuhl für Umwelt-/Ressourcenökonomik und Nachhaltigkeit an der Ruhr-Universität Bochum. „In sehr vielen Konstellationen wird sich eine Solaranlage auf dem Dach trotzdem lohnen“, betont er. „Wichtig ist nun, rasch einen Erlösstrom in der Direktvermarktung zu etablieren.“
Andreas Bett, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme, verweist darauf, dass die Abschaffung der fixen EEG-Vergütung kaum Kosten spart. „Die Belastung des EEG-Kontos beruht überwiegend auf den Zahlungen für ältere Anlagen mit hoher Einspeisung und hoher Vergütung“, sagt der Wissenschaftler. „Neuanlagen hingegen speisen nur einen geringeren Teil des produzierten Stroms ins Netz ein und erhalten dafür eine geringere Vergütung.“