Ad-hoc Meldungen

Hier finden Sie die Veröffentlichung von Insiderinformationen: Gemäß Artikel 17 Absatz 1 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Veröffentlichung von Insiderinformationen: Gemäß Artikel 17 Absatz 1 Marktmissbrauchsverordnung (MAR) muss die LBBW als Emittentin von Finanzinstrumenten unverzüglich Insiderinformationen, die sie selbst betreffen, öffentlich bekanntgeben.

Nachfolgend finden Sie die Ad-hoc-Meldungen der LBBW sowie eine Auflistung der internationalen Wertpapierkennnummern (ISIN) der Finanzinstrumente, die von der LBBW ausgegeben wurden und zum Handel an einem inländischen organisierten Markt zugelassen sind.

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Andreas Wein, Head of Funding und Debt Investor Relations

Andreas Wein

Head of Funding & Debt Investor Relations
Peter Kammerer

Peter Kammerer

Head of Debt Investor Relations

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