Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Im Rahmen der Umsetzung des LkSG erfüllt die LBBW die gesetzlichen Sorgfaltspflichten in ihren eigenen Geschäftstätigkeiten, im Umgang mit ihren Beschäftigten sowie in ihren Lieferketten und wirkt auf die Einhaltung entsprechender Anforderungen durch ihre Zulieferer hin. Dies umfasst auch die Geschäftsbereiche verbundener Gesellschaften, soweit sie in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Anforderungen fallen.

Die LBBW orientiert sich bei der Umsetzung des LkSG an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und erwartet die Einhaltung entsprechender Standards auch von ihren Vertragspartnern. Im Rahmen der LkSG-Sorgfaltspflichten hat die LBBW einen eigenen Menschenrechtsbeauftragten berufen.

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Der Menschenrechtsbeauftragte der LBBW Karl-Heinz Heundl

Karl-Heinz Heundl

Menschenrechtsbeauftragter der LBBW

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