05.03.2026

Reformen des EU-Emissionshandels

Die EU hat ihr Emissionshandelssystem (EU ETS) reformiert. Der CO2-Zertifikatehandel ist der wichtigste Hebel, um die EU-Klimaziele zu erreichen.

Zwei Arbeiter auf Brücke mit Geländer
Zwei Arbeiter auf Brücke mit Geländer

Die Europäische Union (EU) hat sich das Ziel gesetzt, ihren Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Daher hat sie im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets eine tiefgreifende Reform des Emissionshandels (EU European Trading System, EU ETS) als ihrem zentralen Klimaschutz-Instrument vorgenommen. Rechtliche Grundlage des europäischen Emissionshandels ist die ETS-Richtlinie der EU, die mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG-Gesetz) in deutsches Recht umgesetzt ist.

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Weniger CO₂-Zertifikate

Wichtigster Punkt bei der Reform des Emissionshandels ist die stärkere Verknappung der CO₂-Zertifikate. So sinkt die Menge der jährlich ausgegebenen Emissionsrechte seit 2024 um 4,3 Prozent statt wie zuvor um 2,2 Prozent. Ab 2028 reduziert die EU die Menge gar um 4,4 Prozent pro Jahr. Zudem wird die gesamte noch zur Verfügung stehende Zertifikatsmenge 2026 pauschal um insgesamt 27 Millionen Stück verringert. Weitere 90 Millionen Tonnen waren bereits 2024 aus dem Handel genommen worden. Diese Verknappung lässt den Preis der Emissionsrechte tendenziell weiter steigen.

Auslaufen der kostenlosen Zuteilung

Energieintensive Unternehmen haben bis Ende 2025 sämtliche benötigten CO₂-Zertifikate kostenlos erhalten, wenn sie Branchen und Sektoren angehören, die im globalen Wettbewerb stehen. Seit Anfang 2026 wird diese Gratiszuteilung schrittweise abgeschmolzen. Ende 2034 soll sie ganz beendet werden.

CO₂-Grenzausgleichsmechanismus

Die EU hat im Rahmen der Reform des Emissionshandels eine Art CO₂-Zoll für Importe aus Ländern eingeführt, die über kein dem EU ETS vergleichbares Klimaschutz-Instrument verfügen. Dieser sogenannte CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) soll verhindern, dass EU-Unternehmen im globalen Wettbewerb ihre Produktion in Länder außerhalb Europas verlagern, wenn die kostenlose Zuteilung von CO₂-Zertifikaten ausläuft. Nach einer Vorlaufphase hat die EU den Klimazoll Anfang 2026 scharf gestellt: Importeure müssen jetzt CBAM-Zertifikate erwerben. Deren Preis richtet sich nach dem wöchentlichen Durchschnitt der Zertifikate im EU ETS.

Marktstabilitätsreserve

Die Marktstabilitätsreserve dient als eine Art Puffer, der extreme Ausschläge der Zertifikatspreise verhindern soll. Sind sehr viele Emissionsrechte im Umlauf, wird ein Teil aus dem Versteigerungsbudget in die Reserve überführt; bei großer Knappheit wiederum werden Zertifikate aus dem Puffer in den Markt gegeben. Im Zuge der Reform des EU ETS hat die EU die Marktstabilitätsreserve so umgestaltet, dass mehr überschüssige Zertifikate aus dem Markt entfernt werden. ETS 2 für Gebäude und Straßenverkehr

Die EU will 2028 ein separates Handelssystem für Emissionen einführen, die beim Einsatz fossiler Brennstoffe in Gebäuden und im Straßenverkehr entstehen (ETS 2). In Deutschland gibt es bereits einen solchen Brennstoffemissionshandel für Gebäude und den Straßenverkehr. Da die Verbraucher mit dem neuen europäischen Handelssystem mehr für Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel bezahlen müssen, hat die EU einen Klima-Sozialfonds (KSF) eingerichtet. Die Mitgliedsstaaten erhalten daraus künftig Geld, das sie für Förderprogramme ausgeben können, etwa zum Umstieg auf Wärmepumpen oder Elektroautos.

Schiffs- und Flugverkehr

Seit 2024 unterliegt auch der Schiffsverkehr dem Emissionshandel . Emissionen, die durch Fahrten innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums EWR (EU plus Norwegen und Island) sowie am Liegeplatz entstehen, sind seit 2026 vollständig zertifikatspflichtig, Emissionen aus Fahrten nach und aus außereuropäischen Ländern zur Hälfte. Im Luftverkehr schafft die EU die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Emissionen aus innereuropäischen Flügen bis Ende 2026 ab. Die Menge der gratis zugeteilten Emissionsrechte ist in den letzten Jahren bereits stark reduziert worden.

Verwendung der Einnahmen

Mit der Reform des EU ETS sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre gesamten Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel für den Klimaschutz, die Förderung erneuerbarer Energien, Energieeffizienz oder in die soziale Abfederung der Energiewende zu verwenden. Zudem fließt ein Teil der Erlöse aus dem Zertifikatehandel in den Innovations- und sowie in den Modernisierungsfonds der EU. Ersterer stellt Fördermittel zur Dekarbonisierung der Industrie bereit, letzterer unterstützt wirtschaftlich schwächere EU-Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer Energiesysteme.

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