10.03.2026
Emissionshandel in der Industrie: Entlastung durch Gratiszertifikate
Die Industrie braucht Energie. Wenn Unternehmen energieintensive Anlagen betreiben, müssen sie daher am Emissionshandel teilnehmen – zugleich werden sie entlastet.
Die Europäische Union will den Ausstoß an Treibhausgasen europaweit bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent senken. Zentrales Element des „Fit for 55“-Maßnahmenpakets ist die Weiterentwicklung des CO₂-Zertifikatehandels, dem neben den Energieerzeugern auch Industriebetriebe unterliegen. Ob Raffinerie oder Hochofen, Schmelz- oder Sinteranlage, Gießerei oder Walzwerk: Wer eine energieintensive Industrieanlage betreibt, ist verpflichtet, am Emissionshandel der Europäischen Union (EU ETS) teilzunehmen. Betroffen sind vor allem die Branchen:
- Eisen- und Stahlindustrie
- chemische Industrie
- Rohölverarbeitung
- Zement-, Kalk-, Gips- und Mineralfaserherstellung
- Glas-, Keramik- und Ziegelindustrie
- Papier- und Zellstoffproduktion
Verarbeitende Gewerbe mit Abstand größten Anteil an den CO2-Emissionen
Treibhausgas-Emissionen 2024 (tausend Tonnen CO2-äquivalent)
Zudem fallen alle Kraft- und Heizkraftwerke unter die Regeln des Emissionshandels, in denen Strom und/oder Wärme aus fossilen Energien erzeugt werden und deren Feuerungswärmeleistung mehr als 20 Megawatt betragen. Unerheblich ist dabei, ob das Unternehmen für den Eigenverbrauch produziert oder andere versorgt.
Kostenlose Zuteilung von CO₂-Zertifikaten
Die Unternehmen müssen für jede Tonne Kohlendioxid, die ihre Produktionsanlagen und Kraftwerke ausstoßen, mit einem CO₂-Zertifikat „bezahlen“. Als Standardmodell sieht der EU ETS vor, dass Emittenten die CO2-Zertifikate zuvor kaufen. Das passiert entweder über eine Auktion oder aber im Handel mit anderen Unternehmen, die weniger Emissionsrechte benötigen, als sie zur Verfügung haben – etwa weil sie in Klimaschutzmaßnahmen investiert haben.
Allerdings stehen viele europäische Industriebetriebe im Wettbewerb mit Unternehmen aus Staaten, die eine weniger ambitionierte Klimapolitik betreiben. Daher werden sie entlastet: Sie erhalten für Emissionen ihrer Produktionsanlagen unter bestimmten Bedingungen kostenlose CO2-Zertifikate. Auf diese Weise will die EU verhindern, dass europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb benachteiligt werden. Dahinter steht die Sorge, dass sie ihre Produktion in Länder mit niedrigeren Klimaschutzstandards verlagern könnten („Carbon Leakage“).
Zuteilung bemisst sich nach Effizienz-Benchmark
Voraussetzung für die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten ist, dass die Unternehmen einer Branche oder einem Sektor zugehören, die auf der sogenannten Carbon-Leakage-Liste der EU geführt sind. Bei ihnen ist also das Risiko für eine Verlagerung der Produktion besonders groß.
Die Menge der ihnen gratis zugeteilten Klimazertifikate bemisst sich nach Effizienz-Benchmarks: Wie viele Emissionsrechte die Unternehmen kostenlos erhalten, hängt davon ab, wie die branchenweit effizientesten Anlagen ihrer Art für das jeweilige Produktionsvolumen brauchen. Das gibt ihnen einen Anreiz, in klimafreundlichere Technologien zu investieren. Die darüber hinaus benötigte Menge an CO₂-Zertifikaten müssen sie zukaufen. Die Benchmarks werden jährlich verschärft.
Doch auch wer nicht die Kriterien der Carbon-Leakage-Liste erfüllt, bekommt Unterstützung von der EU: Alle anderen Industrieunternehmen bekommen derzeit 30 Prozent der benötigten Zertifikate gratis. Auch hier bemisst sich die zugeteilte Menge nach Effizienz-Benchmarks. Die EU wird den Anteil der kostenlos zugeteilten Emissionsrechte jedoch ab 2027 schrittweise reduzieren. Ab 2030 sollen diese Unternehmen gar keine Gratis-Zertifikate mehr erhalten.
CO₂-Abgabe auf Importe in die EU geplant
Mit der Reform des EU ETS hat die Europäische Union den Schutz der im globalen Wettbewerb stehenden Industrieunternehmen neu konzipiert: Die EU hat eine Art CO₂-Zoll eingeführt (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM). Einfuhren in die EU werden mit einer CO₂-Abgabe belegt, wenn sie aus Regionen kommen, in denen es kein vergleichbares Klimaschutzinstrument gibt. Tatsächlich gibt es ähnliche Regularien anderswo in der Welt: Staaten und Regionen wie China, Südkorea und einige Bundesstaaten der USA haben eigene Emissionshandelssysteme eingeführt. Unter bestimmten Bedingungen werden auch ausländische Unternehmen eingebunden, wenn sie dort eine Produktionsstätte haben. Allerdings sind die dortigen CO₂-Preise weit niedriger als in der EU.
Mit Einführung des CBAM sinkt zugleich die Quote der Emissionszertifikate, die Industriebetriebe aus Branchen der Carbon-Leakage-Liste kostenlos erhalten. Die Reduktion ist 2026 noch gering, wird in den Folgejahren aber steigen, so dass 2034 gar keine Gratis-Zertifikate mehr ausgegeben werden.
ETS-Einnahmen speisen Förderprogramme
Erhalten Industriebetriebe ihre CO₂-Zertifikatsdaten nicht komplett gratis, fallen Kosten an. Im Gegenzug können sie Förderungen für Klimaschutzmaßnahmen in Anspruch nehmen, die aus den Einnahmen des ETS finanziert werden. So fließen etwa aus dem deutschen Klima- und Transformationsfonds (KTF) – der unter anderem aus dem Emissionshandel gespeist wird – Mittel in zahlreiche Förderprogramme für die Dekarbonisierung von Industriebetrieben. Beispiele dafür sind die Klimaschutzverträge, das Programm Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) oder die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Auch die Strompreiskompensation für stromintensive Unternehmen werden aus dem KTF finanziert.. Auf europäischer Ebene können Unternehmen unter anderem Zuschüsse für Klimaschutzvorhaben aus dem EU-Innovationsfond beantragen.
Emissionshandel: So erreicht die EU ihre Klimaziele
Der Emissionshandel als zentrales Klimaschutzinstrument der EU gibt gezielt Anreize, dort in den Klimaschutz zu investieren, wo der Nutzen am größten ist.