23.10.2026
Schon wieder droht ein US-Haushaltsstreit
Bald könnte der Schuldendeckel wieder zur politischen Waffe werden.
Kraemers Klartext
„Wenn es zum Konflikt kommen sollte, dürfte er dramatisch werden.“
Warum führt der Streit darum, wie viel Schulden die USA machen dürfen, in den USA eigentlich immer wieder zum Verwaltungsstillstand (Government Shutdown)? Fragen Sie sich das auch? Zurecht, denn es ist sonderbar. Schließlich gilt in Deutschland – und meines Wissens auch in fast jedem anderen Land der Welt: Wenn das Parlament ein Budget genehmigt, das auf eine Nettoneuverschuldung von, sagen wir, 50 Mrd. Euro hinausläuft, ist damit zugleich die Regierung ermächtigt, die entsprechenden Schulden aufzunehmen. Nicht so in den USA.
Dort gibt es zwei separate parlamentarische Prozesse. Einen zur Genehmigung des Haushalts und einen zweiten zur Autorisierung der Schuldenaufnahme. Bis 1917 musste der Kongress sogar jeden einzelnen Kredit der Regierung separat genehmigen! Fragen Sie mich nicht nach dem Sinn dahinter. Ich sehe auch keinen. Lange Zeit gingen die Erhöhungen des Schuldenlimits immerhin völlig geräuschlos über die Bühne. Seit dem Zweiten Weltkrieg hat der Kongress den Schuldendeckel mehr als hundertmal angehoben. Ohne jegliches Gezeter.
Erinnerungen an 2011 kommen auf
Aber mit der zunehmenden Polarisierung in Washington ist der Schuldendeckel immer häufiger und immer dann zur politischen Waffe geworden, wenn die Mehrheit des Repräsentantenhauses und/oder des Senats auf der einen und der Präsident auf der anderen Seite verschiedenen Parteien angehörten. Das kann gefährlich werden. Denn weigert sich der Kongress beharrlich, den Schuldendeckel anzuheben, könnte das im schlimmsten Fall einen technischen Zahlungsausfall der Bundesregierung nach sich ziehen. Besonders knapp war es im Sommer 2011. Damals residierte ein gewisser Barack Obama im Weißen Haus, und in den Zwischenwahlen gewannen die Republikaner die Mehrheit im Repräsentantenhaus. Sie erinnern sich vielleicht an die sogenannte Tea Party, die Newt Gingrich in den neunziger Jahren ins Leben gerufen hat.
Die Tea Party war die erste Bewegung innerhalb der Republikanischen Partei, die auf Konflikt und Krawall gebürstet war. Und mit dem Schuldendeckel hatte sie eine effektive Methode entdeckt, wie man den verhassten demokratischen Präsidenten in die Ecke treiben konnte. Obama bot Steuererhöhungen an, um die Defizite zu reduzieren. Das lehnte die Tea Party aber ab. Sie wollte den Präsidenten dazu zwingen, den Demokraten wichtige Ausgabenprogramme zu kürzen. Währenddessen bewegten sich die USA sehr nah an einen Zahlungsausfall heran. Es fehlten nur wenige Tage, und die Regierung hätte die Schulden der USA nicht mehr bedienen können. Schließlich gab Obama nach, und das Repräsentantenhaus erhöhte das Schuldenlimit. Die Republikaner hatten gesiegt. Ich erinnere mich lebhaft an diese Episode, weil sie in die Zeit fiel, als ich bei der Rating-Agentur Standard & Poor’s arbeitete und Teil des Komitees war, das zum ersten Mal überhaupt das Rating der USA herabstufte. Das Risiko eines durch politische Polarisierung verursachten Unfalls war schlicht zu hoch. Der Kongress sitzt am längeren Hebel.
Ist eine neue Schuldendeckelkrise wahrscheinlich?
Momentan liegt die autorisierte Schuldengrenze der USA bei 41,1 Bio. USD. Beim derzeitigen Tempo der Neuverschuldung dürfte diese Marke bald erreicht sein. Sie erinnern sich vielleicht, dass die Verschuldung Anfang September die Marke von 40 Bio. USD überschritten hat. Wenn nun die Demokraten bei den Zwischenwahlen Anfang November die Mehrheit im Repräsentantenhaus erlangen, ist der nächste Konflikt programmiert. Es sei denn, die republikanische Mehrheit erhöht noch einmal das Limit, bevor der neue Kongress im Januar zusammentritt. Wenn es aber zum Konflikt kommen sollte, dürfte es noch dramatischer ablaufen als 2011. Denn die Feindseligkeiten zwischen den Parteien sind intensiver als je zuvor. Und der aktuelle US-Präsident ist bislang nicht durch Kompromissbereitschaft aufgefallen. Dass eine demokratische Mehrheit auf einen Präsidenten zugehen wird, der ihre Mitglieder als „Extremisten“, „Dschihadisten“ und „Terroristen“ bezeichnet hat, darf auch bezweifelt werden.
Wir müssen alle hoffen, dass es trotz allem noch genügend Politiker in D.C. gibt, die das nationale Wohl über die Parteieninteressen stellen. Denn ein Zahlungsausfall der USA wäre für den Kapitalmarkt wirklich der größte anzunehmende Unfall. Bei allen Finanzkrisen fungierte die US-Staatsanleihe als sicherer Hafen. Was passiert, wenn diese vermeintlich sichere Zuflucht politisch vermint werden sollte, darüber können wir nur spekulieren und uns davor fürchten. Denn wenn es zum Schadensfall in den Vereinigten Staaten käme, bliebe Europa nicht verschont. Auch die von den USA ausgehende Finanzkrise 2008 mutierte zur Euroschuldenkrise. Es gibt allen Grund, den Daumen zu drücken!
Von: Dr. Moritz Kraemer, Chefvolkswirt und Leiter Research
Download Klartext
-
1.2 MB | 23.10.2026
Diese Publikation richtet sich ausschließlich an Empfänger in der EU, Schweiz, in Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich.
Diese Publikation wird von der LBBW nicht an Personen in den USA vertrieben und die LBBW beab-sichtigt nicht, Personen in den USA anzusprechen.
Aufsichtsbehörden der LBBW: Europäische Zentralbank (EZB), Sonnemannstraße 22, 60314 Frankfurt am Main und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn / Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt.
Diese Publikation beruht auf von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen kön-nen. Sie gibt unsere unverbindliche Auffassung über den Markt und die Produkte zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses wieder, ungeachtet etwaiger Eigenbestände in diesen Produkten. Diese Publika-tion ersetzt nicht die persönliche Beratung. Sie dient nur Informationszwecken und gilt nicht als Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf. Für weitere zeitnähere Informationen über konkrete Anlage-möglichkeiten und zum Zwecke einer individuellen Anlageberatung wenden Sie sich bitte an Ihren An-lageberater.
Wir behalten uns vor, unsere hier geäußerte Meinung jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Wir behalten uns des Weiteren vor, ohne weitere Vorankündigung Aktualisierungen die-ser Information nicht vorzunehmen oder völlig einzustellen.
Die in dieser Ausarbeitung abgebildeten oder beschriebenen früheren Wertentwicklungen, Simulatio-nen oder Prognosen stellen keinen verlässlichen Indikator für die künftige Wertentwicklung dar.
Die Entgegennahme von Research Dienstleistungen durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen kann aufsichtsrechtlich als Zuwendung qualifiziert werden. In diesen Fällen geht die LBBW davon aus, dass die Zuwendung dazu bestimmt ist, die Qualität der jeweiligen Dienstleistung für den Kunden des Zuwendungsempfängers zu verbessern.
Zusätzlicher Hinweis für Empfänger im Vereinigten Königreich:
LBBW ist autorisiert und wird reguliert von der Europäischen Zentralbank (EZB), Sonnemannstraße 22, 60314 Frankfurt am Main (Deutschland) sowie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn (Deutschland) und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frank-furt am Main (Deutschland). Zudem ist die LBBW durch die Prudential Regulation Authority (PRA) au-torisiert und unterliegt der Regulierung durch die Financial Conduct Authority (FCA) sowie einer einge-schränkten Regulierung durch die Prudential Regulation Authority. Details zum Umfang der Regulie-rung durch die Prudential Regulation Authority sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
Diese Publikation wird ausschließlich an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien durch die LBBW verteilt und nicht an Privatkunden. Im Sinne dieser Regelung bezeichnet „Privatkunde“ eine Person, die eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt: (i) ein Kunde im Sinne von Punkt (7) des Artikels 2(1) der UK-Version der Verordnung (EU) 600/2014, die durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (EUWA) Teil des UK-Rechts ist (UK MiFIR), der kein professioneller Kunde im Sinne von Punkt (8) des Artikels 2(1) der UK MiFIR ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA, in der jeweils aktuellen Fassung) sowie der da-runter erlassenen Regeln und Verordnungen (die bis zum 31. Dezember 2020 – dem Tag des Endes der Übergangsperiode – zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 über den Versicherungsvertrieb galten), wobei dieser Kunde kein professioneller Kunde im Sinne von Punkt (8) des Artikels 2(1) der UK MiFIR wäre; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne der UK-Version der Verordnung (EU) 2017/1129 über den Prospekt, der bei einem öffentlichen Angebot von oder der Zulassung von Wert-papieren zum Handel auf einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, die durch den EUWA Teil des UK-Rechts geworden ist (UK Prospektverordnung).
Diese Publikation wurde von der LBBW ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Sie spiegelt die Ansichten der LBBW wider und bietet keine objektive oder unabhängige Sicht auf die behandelten The-men. Die Publikation sowie die darin geäußerten Ansichten stellen weder eine persönliche Empfehlung noch Anlageberatung dar und sollten nicht als Grundlage für eine Anlageentscheidung verwendet wer-den. Die Eignung einer bestimmten Anlage oder Strategie hängt von den individuellen Umständen des Anlegers ab. Sie sollten eigenständig prüfen, ob die in dieser Publikation enthaltenen Informationen für Sie von Relevanz und hinreichend sind, sowie weitere Erkundigungen einholen, einschließlich der Ein-holung unabhängiger Finanzberatung, bevor Sie an einer Transaktion in Bezug auf die in dieser Publi-kation genannten Finanzinstrumente teilnehmen.
Unter keinen Umständen dürfen die in dieser Publikation enthaltenen Informationen als Angebot zum Verkauf oder als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf eines bestimmten Investments oder Wertpapiers verwendet oder betrachtet werden. Weder die LBBW noch eines ihrer Tochterunter-nehmen oder verbundenen Unternehmen, noch ihre Geschäftsführer, Mitarbeiter, Berater oder Beauf-tragten übernehmen Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Genauigkeit der in dieser Publikation enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Publikation ausgelassen wurden) oder anderer relevanter Informationen, unabhängig davon, ob diese schriftlich, mündlich, in visueller oder elektronischer Form übermittelt oder zugänglich gemacht wurden. Ebenso haftet LBBW nicht für Verluste, die sich aus der Verwendung dieser Publikation oder ihrer Inhalte oder anderweitig im Zusammenhang damit ergeben.
Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen, Aussagen und Meinungen stellen keine öffentliche Aufforderung dar und sind auch nicht Teil einer solchen. LBBW übernimmt keine Verantwortung für Tatsachen, Empfehlungen, Meinungen oder Ratschläge, die in einer solchen Publikation enthalten sind, und lehnt ausdrücklich jegliche Verantwortung für Entscheidungen oder die Eignung eines Wertpapiers oder einer Transaktion ab, die darauf basieren. Entscheidungen, die ein professioneller Kunde oder eine geeignete Gegenpartei trifft, um ein Wertpapier zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten, beruhen ausschließlich auf deren eigenen Überlegungen und werden in keiner Weise von LBBW unterstützt, beeinflusst oder dieser zugeschrieben.
Die LBBW erbringt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Bevor Sie eine Transaktion auf Grund-lage der in dieser Publikation enthaltenen Informationen eingehen, sollten Sie in Zusammenarbeit mit Ihren eigenen Anlage-, Rechts-, Steuer-, Regulierungs- und Buchhaltungsberatern die wirtschaftlichen Risiken und Vorteile sowie die rechtlichen, steuerlichen, regulatorischen und buchhalterischen Eigen-schaften und Konsequenzen der Transaktion ermitteln.