19.06.2026

Energy Sharing: Bürger und Unternehmen können selbst erzeugten Strom teilen

Energy Sharing erlaubt es, selbst erzeugten Grünstrom regional zu teilen. Für Bürger und Unternehmen entstehen echte Chancen, die Energiewende aktiv mitzugestalten.

Wohhäuser mit Solar- und Photovoltaikanlagen
Wohhäuser mit Solar- und Photovoltaikanlagen

Seit dem 1. Juni 2026 dürfen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen überschüssigen Strom in ihrer Region verkaufen. Zudem ist es jetzt möglich, gemeinsam Solar- oder Windparks zu bauen und den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. In der Praxis ist das jedoch noch recht kompliziert. Energy Sharing soll aber bald deutlich einfacher werden.

Bei kräftigem Sonnenschein liefern Photovoltaik-Anlagen auf Haus-, Gewerbe- oder Industriedächern oft mehr Strom als ihre Betreiber gerade benötigen. Der Überschuss fließt ins öffentliche Netz. Dafür erhalten sie die staatlich festgesetzte Einspeisevergütung.

Seit dem 1. Juni 2026 gibt es jedoch eine Alternative: Die Betreiber dürfen ihren überschüssigen Solarstrom jetzt an Abnehmer in der Region verkaufen oder verschenken. Das erlauben die neuen „Energy Sharing“-Regeln im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Außerdem können sich Bürger, Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen nun zusammenschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen für den Eigenverbrauch zu bauen. Eine solche Energiegemeinschaft kann zum Beispiel einen kleinen Wind- oder Solarpark errichten und den erzeugten Strom unter den Mitgliedern aufteilen.

Mit dem Recht auf Energy Sharing will die Bundesregierung mehr Menschen die Möglichkeit geben, an der Energiewende teilzuhaben und diese aktiv mitzugestalten. Das soll nicht nur finanzielle Vorteile bringen, sondern auch die gesellschaftliche Akzeptanz des Erneuerbare-Energien-Ausbaus verbessern, etwa wenn es um Eingriffe ins Landschaftsbild geht.

Union und SPD haben mit den neuen Regeln einen entsprechenden Passus der EU-Strombinnenmarktrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie ergänzt das Fit-for-55-Klimaschutzprogramm der EU.

Dienstleister kümmern sich um die Abwicklung

Bei beiden Energy-Sharing-Modellen – die Abgabe von überschüssigem Strom an Verbraucher in der Region sowie der Eigenverbrauch aus einem Solar- oder Windpark – erfolgt das Strom-Teilen nicht physikalisch, sondern rein bilanziell: Die Anlagen speisen die Energie ins öffentliche Netz. Daraus entnehmen die Verbraucher zur gleichen Zeit die gleiche Menge Strom. Die Abnehmer müssen an dasselbe Verteilnetz angeschlossen sein wie die Erneuerbare-Energien-Anlage, aus der sie Strom beziehen.

Da die Verbraucher ihren Bedarf nicht vollständig aus den Energy-Sharing-Anlagen decken können, müssen sie zusätzlich einen Stromtarif bei einem kommerziellen Versorger abschließen, der die Reststrommengen liefert. Außerdem brauchen sie einen Smart Meter, der im Viertelstundentakt den Verbrauch misst. Nur so lässt sich der Strombezug exakt mit der Erzeugung abgleichen.

Die Abrechnung übernimmt ein von den Anlagenbetreibern beauftragter Dienstleister. Er kümmert sich auch um alle anderen energiewirtschaftlichen Pflichten. Dazu gehört etwa die Vermarktung der Strommengen, für die es keinen Abnehmer gibt, sowie die Abwicklung mit den Netzbetreibern.

Prozesse sollen einfacher werden

Das klingt kompliziert – und das ist es auch, zumindest heute noch. Vor allem deshalb, weil es bislang keine Standards für die Kommunikation zwischen Anlagen- und Netzbetreibern, den für die Smart Meter zuständigen Unternehmen und den Dienstleistern für die energiewirtschaftlichen Aufgaben gibt. Es fehlt an einheitlichen Strukturen, Prozessen und Datenformaten, was die Abstimmung zwischen den einzelnen Akteuren aufwändig und kompliziert macht.

Das soll sich jedoch bald ändern: Die Bundesregierung hat die Netzbetreiber verpflichtet, eine bundesweite digitale Plattform zu schaffen, über die sich die Mess- und Abrechnungskonzepte von Energy-Sharing-Modellen effizient und sicher umsetzen lassen. Die Bundesnetzagentur legt derzeit die technischen Modalitäten fest. Experten rechnen damit, dass die Plattform im kommenden Jahr zur Verfügung stehen wird. Damit wird es deutlich einfacher, Strom zu teilen.

Wissen, wo der Strom herkommt

Doch lohnt sich Energy Sharing überhaupt? Da der Strom durch das öffentliche Netz fließt, müssen die Abnehmer die vollen Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen bezahlen. Hinzu kommen die Erzeugungskosten sowie die Gebühren für den Dienstleister, der die Abwicklung übernimmt. Auch wenn die Marge der Versorger entfällt, ist Energy Sharing für Verbraucher deshalb nicht automatisch kostengünstiger als die billigsten Stromtarife, die heute auf dem Markt angeboten werden.

Der Reiz des Modells liegt aus Sicht der Verbraucher vielmehr vor allem im persönlichen Bezug: Wer seinen Strom per Energy Sharing bezieht, weiß genau, woher er kommt, zumindest bilanziell – vom Solardach des Nachbarn, vom gemeinsam errichteten Windrad in der Region.

Bei der Beteiligung an einer Energiegemeinschaft kommt die „Demokratisierung“ der Energieversorgung hinzu: Die Mitglieder entscheiden gemeinsam, wie und wo der Strom erzeugt wird. Dieses „Wir“-Gefühl dürfte für viele Menschen wertvoller sein als eine mögliche Ersparnis bei den Stromkosten.

Fazit: Energy Sharing

Neue Möglichkeit für Solarstrom

Seit dem 1. Juni 2026 dürfen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen überschüssigen Strom nicht nur ins Netz einspeisen, sondern auch an Abnehmer in der Region verkaufen oder verschenken. Grundlage sind die neuen Energy-Sharing-Regeln im Energiewirtschaftsgesetz.

Energiegemeinschaften werden möglich

Bürger, Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen können sich zu Energiegemeinschaften zusammenschließen. Gemeinsam können sie zum Beispiel Solar- oder Windparks bauen und den erzeugten Strom unter den Mitgliedern für den Eigenverbrauch aufteilen.

Abwicklung bleibt komplex

Energy Sharing funktioniert bilanziell über das öffentliche Netz, nicht direkt physikalisch. Abnehmer benötigen einen Smart Meter und zusätzlich einen normalen Stromtarif für Reststrommengen. Ein Dienstleister übernimmt Abrechnung, Vermarktung und die Abstimmung mit Netzbetreibern.

Nutzen liegt nicht nur im Preis

Energy Sharing ist nicht automatisch günstiger als herkömmliche Stromtarife, da weiterhin Netzentgelte, Steuern und Abgaben anfallen. Der wichtigste Vorteil ist der persönliche Bezug zur Energiequelle und das gemeinsame Mitgestalten der Energiewende.

Eine Frau hält ein Smartphone in der Hand
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