20.02.2026

Energiegesetze: Leitplanken auf dem Weg zur Energiewende

Ob Erneuerbare-Energien-Gesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Gebäudeenergiegesetz oder CO₂-Bepreisung: Gesetze helfen, den Weg zur Energiewende zu bereiten.

Strommast mit blauem Himmel im Hintergrund
Strommast mit blauem Himmel im Hintergrund

Der Energiemarkt ist von jeher stark reguliert. Das gibt der Politik viele Möglichkeiten, den Umbau des Energiesystems mit Energiegesetzen zu steuern. Diesen Hebel nutzen Bund und Länder auf vielerlei Weise: Sie schaffen mit Gesetzen und Verordnungen Anreize, setzen Ge- und Verbote und gewähren Förderungen.

Für viele dieser Energiegesetze spannt die Europäische Union (EU) den Rahmen: Sie legt die Grundzüge der europäischen Energie- und Klimapolitik fest. Die konkrete Ausgestaltung liegt dann zumeist in den Händen der Mitgliedsländer – sie übersetzen die EU-Vorgaben mit eigenen Gesetzen und Verordnungen in nationales Recht. Die vier wichtigsten Energiegesetze im Überblick:

1. Erneuerbare-Energien-Gesetz: Turbo für Windkraft und Fotovoltaik

Seit mehr als 25 Jahren fördert der Bund den Ausbau von Wind- und Wasserkraft, Fotovoltaik und Bioenergie mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG . Dieses mehrfach novellierte Energiegesetz ist ein weltweites Erfolgsmodell: Zahlreiche Staaten haben sich in ihrer Gesetzgebung zum Ausbau der erneuerbaren Energien daran orientiert. Der Clou des EEG liegt darin, dass es Betreibern von Fotovoltaikanlagen, Windrädern und anderen Ökokraftwerken eine garantierte Vergütung für ihren eingespeisten Strom gewährt. Das verringert ihr Investitionsrisiko. Finanziert wird diese Vergütung heute aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes, der unter anderem aus den Einnahmen des nationalen und des europäischen CO₂-Emissionshandels gespeist wird.

Entwicklung jährliche Förderzahlungen an Betreiber von EEG-Anlagen bis 2030

Quelle: Berechnung IE Leipzig

Trotz des starken Ausbau der Erneuerbaren Energien bleiben die Förderkosten in den nächsten Jahren weitgehend konstant.

2. Energiewirtschaftsgesetz: Regeln für die Energieversorgung

Das Energiewirtschaftsgesetz, EnWG abgekürzt, ist quasi die Verfassung des Energiemarktes: Es legt die grundlegenden Regeln für die Versorgung mit Strom, Gas und Wasserstoff fest. So zwingt dieses Energiegesetz die Netzbetreiber, ihre Leitungen allen Interessenten ohne Nachteile zur Verfügung zu stellen. Das soll den Wettbewerb bei der Energieversorgung fördern.

3. Gebäudeenergiegesetz: Pflicht zum Sparen

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG , fasst alle Regelungen zu Energieverbrauch und -erzeugung in Immobilien zusammen. Zum Beispiel legt das GEG fest, wie viel Energie neue Büro- und Gewerbeimmobilien, Wohnhäuser und andere Neubauten maximal benötigen dürfen. Zudem verlangt das Gesetz beim Einbau einer neuen Heizung, dass sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Deshalb wird das GEG gemeinhin auch „Heizungsgesetz“ genannt.

4. CO₂-Bepreisung: Aufschlag für den Klimaschutz

Fossile Brenn- und Kraftstoffe, die zum Heizen von Gebäuden sowie im Straßenverkehr genutzt werden, sind in Deutschland seit Anfang 2021 mit einer CO₂-Abgabe belegt. Erdgas , Heizöl, Benzin und Diesel werden damit teurer. Das soll Verbrauchern einen Anreiz geben, auf klimafreundlichere Alternativen auszuweichen – etwa auf Wärmepumpen oder Elektroautos. Die nationale CO₂-Bepreisung soll spätestens 2028 durch eine vergleichbare EU-Regelung ersetzt werden.

Freiheiten und Lasten

Für Unternehmen wie Verbraucher hat das regulatorische Korsett der Energiegesetze sowohl Vor- als auch Nachteile. Zu den Pluspunkten zählt, dass die Gesetze ihnen viele Freiheiten lassen, wie sie die Vorgaben erfüllen. Zum Beispiel beim zulässigen Energiebedarf von Gebäuden: Wer ein neues Bürogebäude errichtet, kann selbst entscheiden, auf welchem Wege das Ziel erreicht wird. Von Vorteil ist auch, dass die Energiegesetze in vielen Bereichen Investitionssicherheit schaffen, etwa beim Ausbau der erneuerbaren Energien.

35 Mrd.

Euro stellt die Bundesregierung 2026 über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für die Förderung von Energiewende und Klimaschutz bereit

Auf der anderen Seite verursachen die Gesetze zusätzliche Kosten. Wer etwa mit Erdgas heizt, muss die CO₂-Bepreisung fossiler Brennstoffe bezahlen – angesichts der derzeit ohnehin relativ hohen Gaspreise eine weitere, für manche gewerbliche und private Verbraucher nur schwer zu tragende Last.

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