26.06.2025

Konjunkturelle Lage in Deutschland

BW Quarterly: Der gute Start ins Jahr war sogar noch besser als gedacht. Das ifo-Geschäftsklima legte im Mai von 86,9 auf 87,5 zu.

Potsdamer Platz in Berlin
Potsdamer Platz in Berlin

BW Quarterly Ausgabe Q2/2025

  • Gute Nachrichten im Mai
  • Schwäche der Unternehmen hält an
  • Risiko Zollpolitik
  • Inflation stagniert
  • Von: Dr. Jens-Oliver Niklasch, Strategy/Macro Research

Der gute Start ins Jahr war sogar noch besser als gedacht. Statt wie zunächst gemeldet um 0,2 % wuchs die Wirtschaft im ersten Quartal sogar um 0,4 % im Vergleich zum Vorquartal. Neue Daten etwa zu den Exporten führten zu dieser Aufwärtsrevision. Auch wichtige Frühindikatoren haben sich weiter verbessert. Das ifo-Geschäftsklima legte im Mai von 86,9 auf 87,5 zu. Das ist zwar im historischen Vergleich weiterhin niedrig. Aber es war immerhin der fünfte Anstieg in Folge. Vorneweg sind die Erwartungen, die sich von 87,4 auf 88,9 verbesserten.

Abb. 3: ifo-Geschäftsklima, Lage und Erwartungen

2008 bis 2025

Quelle: LSEG, LBBW Research

Entwarnung können wir für die Konjunktur aber noch nicht geben. Die Unternehmen gehen weiterhin durch eine Phase der Schwäche. Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland lag im Mai bei 1478, wie das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) mitteilte: 9 % Prozent weniger als im Vormonat, aber 17 % mehr als vor einem Jahr und 53 % mehr als in einem durchschnittlichen Mai der Jahre 2016 bis 2019, also vor der Corona-Pandemie. Im Mai gab es laut IWH-Studie insbesondere in den Branchen Bau, Handel sowie im verarbeitenden Gewerbe viele Insolvenzen. Das ist am Arbeitsmarkt zu spüren; die Zahl der Arbeitslosen kratzt mit 2,9 Millionen weiter an der Marke von drei Millionen.

Das Hauptrisiko für die deutsche Konjunktur dürfte dabei weiterhin die Zollpolitik des US-Präsidenten Trump sein. Zwar gab es inzwischen mehrfach Aufschub für die Strafzölle auf Importe der USA aus dem Euroraum. Dennoch schwebt das Damoklesschwert eines Handelskrieges weiter über der exportorientierten deutschen Wirtschaft.

In Sachen Inflation gibt es wenig Neues. Im Mai lag der Preisauftrieb bei 2,1 % und damit so hoch wie im Vormonat. Während sich Energie im Vergleich zum Vorjahr verbilligte, blieb der Anstieg der Preise für Nahrungsmittel (2,8 %) und Dienstleistungen (3,4 %) weiter überdurchschnittlich hoch.

Diese Publikation richtet sich ausschließlich an Empfänger in der EU, Schweiz und in Liechtenstein. Diese Publikation wird von der LBBW nicht an Personen in den USA vertrieben und die LBBW beabsichtigt nicht, Personen in den USA anzusprechen. Aufsichtsbehörden der LBBW: Europäische Zentralbank (EZB), Sonnemannstraße 22, 60314 Frankfurt am Main und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn / Marie-Curie-Str. 24- 28, 60439 Frankfurt. Diese Publikation beruht auf von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. Sie gibt unsere unverbindliche Auffassung über den Markt und die Produkte zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses wieder, ungeachtet etwaiger Eigenbestände in diesen Produkten. Diese Publikation ersetzt nicht die persönliche Beratung. Sie dient nur Informationszwecken und gilt nicht als Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf. Für weitere zeitnähere Informationen über konkrete Anlagemöglichkeiten und zum Zwecke einer individuellen Anlageberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Anlageberater. Wir behalten uns vor, unsere hier geäußerte Meinung jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Wir behalten uns des Weiteren vor, ohne weitere Vorankündigung Aktualisierungen dieser Information nicht vorzunehmen oder völlig einzustellen. Die in dieser Ausarbeitung abgebildeten oder beschriebenen früheren Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen stellen keinen verlässlichen Indikator für die künftige Wertentwicklung dar. Die Entgegennahme von Research Dienstleistungen durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen kann aufsichtsrechtlich als Zuwendung qualifiziert werden. In diesen Fällen geht die LBBW davon aus, dass die Zuwendung dazu bestimmt ist, die Qualität der jeweiligen Dienstleistung für den Kunden des Zuwendungsempfängers zu verbessern.

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