26.06.2025

Thema des Quartals: Bürokratieaufwand in Baden-Württemberg

BW Quarterly: Angesichts anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheiten klagen viele Unternehmen nicht nur in Baden-Württemberg über ein Thema: den Bürokratieaufwand.

Hand mit Füller kontrolliert Grafik auf Schreibtisch: Cash Management bei der LBBW
Hand mit Füller kontrolliert Grafik auf Schreibtisch: Cash Management bei der LBBW

BW Quarterly Ausgabe Q2/2025

  • IHK-Bürokratiecheck
  • Forderung: Mehr Effizienz, weniger Regulatorik
  • Von: Dr. Guido Zimmermann, Strategy/Macro Research
  • Von: Ana-Maria Schwirzenbeck, Research Associate Strategy/Macro Research

Bürokratieaufwand in Baden-Württemberg

Angesichts anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheiten und steigender Standortkosten klagen viele Unternehmen nicht nur in Baden-Württemberg über ein Thema: den Bürokratieaufwand. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft sehen mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen im Bürokratieabbau eine der drei wichtigsten Prioritäten für die neue Regierung (Abb. 7).

Abb. 7: Prioritäten aus Sicht der Unternehmen

Anteil der TOP-3-Prioritäten in %
Bürokratieabbau 54,4
Deregulierung 47,3
Lohnnebenkosten senken 46,1
Unternehmensbesteuerung 40,3
Energiekosten senken 37,4

Quelle: IW Köln, LBBW Research

Auch der LBBW Mittelstandsradar und eine Umfrage der IHK Region Stuttgart zeigen, dass Unternehmen zunehmend unter bürokratischen Hindernissen leiden. Der Belastungswert stieg auf einer 10-Punkte-Skala von 5,3 auf 7,8. Viele Firmen betrachten Bürokratie als erhebliches Hemmnis für Produktivität und Innovation, und mehr als ein Drittel würde sich deswegen heute nicht mehr für eine Unternehmensgründung in Deutschland entscheiden. Das IHK-Unternehmensbarometer zur Bundestagswahl 2025 verdeutlicht den Ernst der Lage: 90 % der befragten Firmen sehen eine deutliche Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere infolge der Bürokratielast. Daher fordern 96 % einen spürbaren Abbau bürokratischer Hürden. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) berichten von einer wachsenden Belastung durch komplexe Berichtspflichten, langwierige Genehmigungsprozesse und eine unzureichend digitalisierte Verwaltung. Die IHK Region Stuttgart hat daher einen acht Punkte umfassenden Forderungskatalog zusammengestellt, der konkrete Maßnahmen zur spürbaren Reduzierung bürokratischer Belastungen für Unternehmen vorschlägt (Abb. 8). Er basiert auf dem IHK-Bürokratiecheck, für den Unternehmen ihre Bürokratie-Negativbeispiele einreichen können.

Abb. 8: Forderungen der Unternehmen zum Bürokratieabbau

Forderung Beschreibung
1. Digitalisierung von Verwaltungsprozessen Umstellung auf digitale Kommunikation und Antragsverfahren für bessere Zugänglichkeit
2. Einführung von Genehmigungsfiktionen Anträge gelten nach acht Wochen als genehmigt und Unterlagen nach vier Wochen als vollständig, wenn keine Rückmeldung erfolgt
3. Erhöhung von Schwellenwerten Verdopplung bestehender Schwellenwerte bei Beschäftigtenzahl oder Umsatz
4. Reduktion von Nachweispflichten Selbsterklärungen statt umfangreicher Dokumentationspflichten, ergänzt durch stichprobenartige Kontrollen
5. Automatisierte Erfüllung von Statistikpflichten Nutzung digitaler Systeme und KI für statistische Meldepflichten
6. Beschränkung der Haftung Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt
7. Befristung gesetzlicher Regelungen Neue Gesetze und Vorschriften mit Ablaufdatum
8. Strikte Ausnahmeregelungen Abweichungen nur bei nachgewiesener Alternativlosigkeit

Quelle: IHK Region Stuttgart, LBBW Research

Diese Maßnahmen sollen einen strukturellen Wandel der Vorschriftenlandschaft anstoßen, um KMU zu entlasten, Verfahren effizienter zu gestalten und die Digitalisierung voranzutreiben. Bereits im November 2024 haben wir in unserem Blickpunkt zu Deutschlands Wirtschaftsschwäche auf den akuten Handlungsbedarf hingewiesen und konkrete Maßnahmen wie die Erweiterung der „One in, one out“-Regel oder die automatische Genehmigung von Anträgen nach Fristablauf gefordert. Eins steht fest: Es bedarf einer entschlossenen Umsetzung wirksamer Maßnahmen, um Unternehmen zu entlasten und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Baden-Württembergs zu sichern.

Diese Publikation richtet sich ausschließlich an Empfänger in der EU, Schweiz und in Liechtenstein. Diese Publikation wird von der LBBW nicht an Personen in den USA vertrieben und die LBBW beabsichtigt nicht, Personen in den USA anzusprechen. Aufsichtsbehörden der LBBW: Europäische Zentralbank (EZB), Sonnemannstraße 22, 60314 Frankfurt am Main und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn / Marie-Curie-Str. 24- 28, 60439 Frankfurt. Diese Publikation beruht auf von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. Sie gibt unsere unverbindliche Auffassung über den Markt und die Produkte zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses wieder, ungeachtet etwaiger Eigenbestände in diesen Produkten. Diese Publikation ersetzt nicht die persönliche Beratung. Sie dient nur Informationszwecken und gilt nicht als Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf. Für weitere zeitnähere Informationen über konkrete Anlagemöglichkeiten und zum Zwecke einer individuellen Anlageberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Anlageberater. Wir behalten uns vor, unsere hier geäußerte Meinung jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Wir behalten uns des Weiteren vor, ohne weitere Vorankündigung Aktualisierungen dieser Information nicht vorzunehmen oder völlig einzustellen. Die in dieser Ausarbeitung abgebildeten oder beschriebenen früheren Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen stellen keinen verlässlichen Indikator für die künftige Wertentwicklung dar. Die Entgegennahme von Research Dienstleistungen durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen kann aufsichtsrechtlich als Zuwendung qualifiziert werden. In diesen Fällen geht die LBBW davon aus, dass die Zuwendung dazu bestimmt ist, die Qualität der jeweiligen Dienstleistung für den Kunden des Zuwendungsempfängers zu verbessern.

Download

Komplette Studie als PDF herunterladen

Weltweit

LBBW weltweit

Benachrichtigungen

Bleiben Sie mit unseren Benachrichtigungen auf dem neusten Stand.

Es ist ein Fehler aufgetreten

Benachrichtigungen konnten nicht aktiviert werden

Um Benachrichtigungen zu erhalten, ist es erforderlich, dass Sie Benachrichtigungen in Ihren Browsereinstellungen aktivieren bzw. zulassen. Eventuell stehen Benachrichtigungen auf Ihrem Endgerät nicht zur Verfügung.

Wählen Sie die Rubriken für Ihre Benachrichtigungen aus. Sie können diese Einstellung jederzeit ändern.

Es ist ein Fehler aufgetreten