30.01.2026

Teilzeit und Freizeit

Warum das Recht auf Teilzeit nur Symptom, nicht Auslöser ist.

Junge Geschäftsfrau läuft im Parkhaus und schaut auf die Uhr
Junge Geschäftsfrau läuft im Parkhaus und schaut auf die Uhr

Kraemers Klartext

Chefvolkswirt Dr. Moritz Kraemer

Der Fachkräftemangel ist unbestreitbar. Und ebenso lässt sich nicht leugnen, dass die Beschäftigten in Deutschland deutlich weniger Zeit im Job verbringen als anderswo.

Dr. Moritz Kraemer, Chefvolkswirt und Leiter Research

Der innenpolitische Aufreger der Woche war sicherlich der Begriff „Lifestyle-Teilzeit“: Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) in der CDU will unter dem provokanten Schlagwort den bestehenden Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen. Angesichts des Fachkräftemangels sei Teilzeitarbeit, „die dem Ausbau der Work-Life-Balance dient“, ein zunehmendes Problem. So heißt es in einem Antrag, den die MIT beim CDU-Bundesparteitag Ende Februar einbringen will. Demnach soll der Rechtsanspruch auf Teilzeit künftig nur in begründeten Ausnahmefällen gelten, „in denen eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit objektiv nicht möglich oder zumutbar ist“. Seit 2001 gilt ein genereller Rechtsanspruch für alle Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten. Außer der Betrieb kann nachweisen, dass die Tätigkeit aus betrieblichen Gründen in Teilzeit nicht erfüllbar ist. In der Praxis ist dieser Nachweis nahezu unmöglich.

Teilzeit ist in Deutschland weit verbreitet

Der Fachkräftemangel ist unbestreitbar. Und ebenso lässt sich nicht leugnen, dass die Beschäftigten in Deutschland deutlich weniger Zeit im Job verbringen als anderswo. Nach Daten der OECD arbeiteten hierzulande Menschen in Beschäftigung 2024 durchschnittlich 1331 Stunden pro Jahr. Nirgendwo in der OECD liegt diese Zahl niedriger. Der Durchschnitt beträgt 1736 Stunden, in den USA sind es noch mehr. Das Anliegen ist also valide.

Aber wie so oft lohnt es sich, die Zahlen ein bisschen genauer anzuschauen. EU-Daten zufolge lagen 2024 die Teilzeitquoten nur in Österreich (31 %) und den Niederlanden (39 %) höher als in Deutschland (29 %, siehe Abb.1). Aber zugleich ist die absolute Zahl der Teilzeitbeschäftigten seit 2015 in Deutschland nur um 4 % gestiegen, und damit weniger dynamisch als in der EU insgesamt (8 %) und langsamer als in allen großen westeuropä-ischen Vergleichsländern.

Abb.1: Teilzeitquote 2024

Quelle: Eurostat, LBBW Research

Das Problem ist also weder neu, noch nimmt es massiv zu. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Deutschland ist besonders hoch bei Frauen mit Kindern (66 %), gegenüber nur 28 % in Frankreich oder 23 % in Schweden. Das deutet darauf hin, dass der Teilzeitanteil auch mit der Betreuungsinfrastruktur zu tun hat: Nach Schätzungen fehlen in Deutschland mehr als 380 Tsd. Kitaplätze , vor allem im Westen. Frankreich und Schweden haben dagegen etablierte Kinderbetreuungssysteme. In Deutschland ist die Teilzeitquote von Frauen mit Kindern 35 Prozentpunkte höher als von kinderlosen Frauen. In der EU beträgt dieser Unterschied nur 13 Prozentpunkte (Abb. 2). Offenbar läuft hierzulande etwas falsch.

Abb. 2: Teilzeitquote, Unterschied Frauen mit und ohne Kinder, 2024

Quelle: Eurostat, LBBW Research

Anreize für Vollzeitarbeit stärken

Eine Verbesserung der Betreuungsangebote und ihrer Bezahlbarkeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige könnte also eine zielführende Maßnahme sein. Nicht nur, um die Nachfrage nach Teilzeit zu reduzieren, sondern auch, um für die nächste Generation bessere Entwicklungschancen zu gewährleisten. Investitionen in die Bildung, insbesondere von Frauen, wären eine weitere sinnvolle Maßnahme. OECD-Daten demonstrieren, dass die Teilzeitquote von Frauen mit steigendem Qualifizierungsniveau in jeder Altersgruppe sinkt. Eine Abschaffung, des gesellschaftlich überholten Ehegattensplittings bei der Einkommensbesteuerung würde die Arbeitsanreize weiter schärfen.

Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit birgt auch die Gefahr, dass das Arbeitsvolumen sogar zurückgehen und sich die Initiative der Mittelstandsunion als Eigentor erweisen könnte. Teilzeit ermöglicht vor allem Frauen überhaupt erst die Teilnahme am Arbeitsmarkt. Seit der Jahrtausendwende stieg der Anteil der Frauen im erwerbsfähigen Alter, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, von 61 % auf 78 % (Abb. 3). Dieser Anstieg um 17 Prozentpunkte liegt deutlich über dem zeitgleichen Zuwachs in der OECD insgesamt (9 Prozentpunkte auf 67 %). Teilzeitarbeit zu erschweren, könnte diesen unbestreitbaren Fortschritt wieder untergraben. Das kann niemand ernsthaft wollen.

Abb. 3: Erwerbsquote von Frauen

Beschäftigte in % der Erwerbsbevölkerung

Quelle: OECD, LBBW Research

Der Antrag der Wirtschaftsunion kuriert nur Symptome

Die Intention des MIT-Vorschlags ist nachvollziehbar. Was immer hilft, das knappe Arbeitsangebot zu mobilisieren, ist willkommen. Aber eine illiberale Einschränkung des Rechts auf Selbstbestimmung ist die falsche Lösung. Viele Teilzeitbeschäftigte beschränken ihre Tätigkeit nicht aus „Lifestyle“-Erwägungen, sondern weil ihre persönliche Situation eine Vollzeitbeschäftigung nicht erlaubt. Aber selbst gegen „Lifestyle“-Teilzeit ist nichts einzuwenden. Wir sollten es feiern, dass wir ein Wohlstandsniveau erreicht haben, das es Menschen erlaubt, eine bewusste Wahl treffen zu können: weniger Geld zu verdienen und dafür mehr Zeit für persönliche Neigungen zu haben.

Von: Dr. Moritz Kraemer, Chefvolkswirt und Leiter Research

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