13.06.2025
One Big Beautiful Bill: das kann böse enden
Trump sägt am Ast, an dem die US-Staatsschulden hängen.


Präsident Trump möchte bis zum Unabhängigkeitstag der USA, dem 4. Juli, mit dem dicken Filzstift seine Unterschrift unter sein „großes, schönes Gesetz“ zur Budget- und Steuerpolitik setzen. Dass der Gesetzentwurf tatsächlich so frühkindlich benannt wurde, verheißt nichts Gutes. Vielmehr signalisiert es ein infantiles Herangehen an die amerikanische Fiskalpolitik. Nachdem das Big Beautiful Bill (BBB – nein, das ist nicht das neue US-Kreditrating!) mit einer einzigen Stimme Mehrheit das Repräsentantenhaus passierte, wird darüber nun im Senat debattiert. Dort haben Trumps Republikaner formal ebenfalls eine Mehrheit. Es steht zu hoffen, dass sich eine ausreichende Zahl republikanischer Senatoren der BBB-Kinderei verweigern und das Gesetz in der aktuellen Form nicht mittragen. Die gute Nachricht: die Mehrheit im Senat scheint derzeit ziemlich fraglich. Der Zickenkrieg zwischen Donald Trump und Elon Musk, der sich nicht zuletzt am BBB entzündet hatte, hat die Perspektiven unbeschadeter Passage im Senat weiter torpediert. Gut so!
Warum das Gesetz so gefährlich ist
Man weiß gar nicht, wo man beginnen soll. Wenn der Entwurf tatsächlich Gesetz würde, entstünden Risiken an mehreren Fronten. Zuvorderst würden die maroden US-Staatsfinanzen noch weiter in ein gefährliches Ungleichgewicht abrutschen. Schon heute ist das Defizit außer Kontrolle. Trotz Vollbeschäftigung liegt der Fehlbetrag bei über 6 % des BIP. Das „schöne“ Gesetz wird diese gefährliche Unwucht durch weitere Steuersenkungen noch befeuern. Deshalb wurde das BBB-Akronym von Kritikern auch als „Budget Busting Bill“ durch den Kakao gezogen. Das parteiunabhängige Budgetbüro (.xlsx Download) des Kongresses hatte schon vor dem Gesetzentwurf geschätzt, dass die amerikanischen Staatsschulden in den nächsten drei Dekaden auf 170 % des BIP steigen würden, von derzeit gut 120 %. Mit dem BBB dürfte es dann noch schlimmer kommen. Die steile These von Finanzminister Scott Bessent , dass die Steuersenkungen die Wirtschaft derart beflügeln würden, dass am Ende das Defizit sogar sinkt, ist offenkundiges Wunschdenken. Diese libertäre Wunschvorstellung, unter Ökonomen als Laffer-Kurve bekannt, geistert hoffnungsvoll seit Ronald Reagan herum. Funktioniert hat das noch nie. Zuletzt war dieser schöne Traum für die Premierministerin Liz Truss in London geplatzt. Das Risiko, dass ein Verschuldungskipppunkt erreicht wird, bei dem die Investoren in einen Käuferstreik treten, wächst. Eine Krise im vormals „sicheren Hafen“ der US-Anleihen würde das ganze Weltfinanzsystem erschüttern. Eine Finanzkrise wäre schwer zu vermeiden.
Kurzfristige Staatsschulden
% der Gesamtverschuldung, Ende 2024)
Anteil der Staatsschulden, die 2025 refinanziert werden müssen
Section 899: Schlimmer geht immer!
Bei der Sicherung der Budgetfinanzierung hängt die US-Regierung aufgrund der geringen amerikanischen Sparquote und hohen Refinanzierungsbedarf (siehe Abbildungen) auch von ausländischen Investoren ab. Diese sind seit Trumps „Liberation Day“ ohnehin schon nervös geworden. Und nun tritt das BBB ausländischen Investoren auch noch mit Schwung gegen das Schienbein! Denn nach Section 899 des Gesetzes können Sondersteuern auf Zinserträge (und Dividenden) für ausländische Investoren erhoben werden, deren Herkunftsländer eine Wirtschaftspolitik betreiben, die der US-Regierung nach nicht weiter definierten Kriterien missfällt. Dass wir Europäer von diesen Strafsteuern betroffen wären steht für mich fest. Schließlich glaubt der Präsident ja, die EU sei nur gegründet worden, um die USA über den Tisch zu ziehen . Wer einen Autor für ein Manual zum Verschrecken der eigenen Gläubiger sucht, dem empfehle ich einen Anruf im Weißen Haus. Trump hat die Kettensäge an dem Ast angesetzt, an dem die Finanzierung der gigantischen US-Defizite hängt. Not so beautiful. And not very smart.

Trump hat die Kettensäge an dem Ast angesetzt, an dem die Finanzierung der gigantischen US-Defizite hängt. Not so beautiful. And not very smart.
Download Klartext
-
293.0 KB | 13.06.2025
Diese Publikation richtet sich ausschließlich an Empfänger in der EU, Schweiz und in Liechtenstein. Diese Publikation wird von der LBBW nicht an Personen in den USA vertrieben und die LBBW beab- sichtigt nicht, Personen in den USA anzusprechen. Aufsichtsbehörden der LBBW: Europäische Zentralbank (EZB), Sonnemannstraße 22, 60314 Frankfurt am Main und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn / Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt. Diese Publikation beruht auf von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen kön- nen. Sie gibt unsere unverbindliche Auffassung über den Markt und die Produkte zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses wieder, ungeachtet etwaiger Eigenbestände in diesen Produkten. Diese Publika- tion ersetzt nicht die persönliche Beratung. Sie dient nur Informationszwecken und gilt nicht als Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf. Für weitere zeitnähere Informationen über konkrete Anlage- möglichkeiten und zum Zwecke einer individuellen Anlageberatung wenden Sie sich bitte an Ihren An- lageberater. Wir behalten uns vor, unsere hier geäußerte Meinung jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Wir behalten uns des Weiteren vor, ohne weitere Vorankündigung Aktualisierungen die- ser Information nicht vorzunehmen oder völlig einzustellen. Die in dieser Ausarbeitung abgebildeten oder beschriebenen früheren Wertentwicklungen, Simulatio- nen oder Prognosen stellen keinen verlässlichen Indikator für die künftige Wertentwicklung dar. Die Entgegennahme von Research Dienstleistungen durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen kann aufsichtsrechtlich als Zuwendung qualifiziert werden. In diesen Fällen geht die LBBW davon aus, dass die Zuwendung dazu bestimmt ist, die Qualität der jeweiligen Dienstleistung für den Kunden des Zuwendungsempfängers zu verbessern.