13.02.2026
Evergreen Erbschaftsteuer
Eine Reform ist unausweichlich, aber über Details lässt sich streiten.
Kraemers Klartext
Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeit geltenden Regeln in den vergangenen 30 Jahren mehrfach beanstandet.
Im Januar preschte die SPD mit einem Vorschlag zur Reform der Erbschaftsteuer vor. Das löste wenig überraschend eine intensive und kontroverse Diskussion aus. Denn neben einem hohen Freibetrag sieht das Konzept auch den Abbau der bisherigen Sonderregeln für Betriebsvermögen vor. Diese Perspektive weckte in Anbetracht der angespannten wirtschaftlichen Lage – gerade auch von Familienunternehmen – erheblichen Widerstand bei den potenziell Betroffenen des Mittelstandes. Die Angst ist verständlich angesichts einer Welle von anstehenden Übergaben an die nächste Generation : Mehr als ein Drittel der mittelständischen Unternehmerinnen ist älter als 60 Jahre (Abb. 1). Das Thema ist also keineswegs theoretisch.
Abb. 1: Alternde Unternehmerschaft
Unternehmensanteile je Altersklas-sen der Inhaberinnen und Inhaber von KMU
Eine Reform wird kommen müssen
Dass eine Reform der Erbschaftsteuer ansteht, sollte niemanden überraschen. Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeit geltenden Regeln seit 1995 mehrfach beanstandet, weil sie dem Gleichheitsgebot (Art. 3 GG) widersprächen. Ein weiteres Verfahren ist derzeit in Karlsruhe anhängig. Dabei geht es um die Frage, ob Betriebsvermögen in unzulässiger Weise steuerlich begünstigt wird und die aktuellen Regelungen, insbesondere die heute gültigen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen, dem Gebot der Gleichbehandlung widersprechen. Große Erbschaften werden typischerweise mit einem niedrigeren Satz besteuert als kleinere, was dem Leistungsfähigkeitsprinzip widerspricht. Nach bereits mehreren Vertagungen ist wohl gegen Jahresende mit einer Entscheidung der obersten Richter zu rechnen. Es wäre meines Erachtens geboten, dass die Politik, statt sich in öffentlichen Diskussionen zu verheddern, zunächst einmal dieses Urteil abwartet.
Steuereinnahmen stehen dabei gar nicht im Vordergrund. Denn die Erträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind in der Gesamtschau fast vernachlässigbar. Für dieses Jahr rechnet die Steuerschätzung mit etwas mehr als 12 Mrd. EUR, das entspricht gut einem Prozent des Gesamtsteueraufkommens. Zudem steht die Erbschaftssteuer den Ländern zu. Eine Erhöhung würde vor allem den ohnehin finanzstarken Bundesländern im Westen zugutekommen, während die vererbten Summen im Osten aus historischen Gründen meist vernachlässigbar sind.
Bitte keinen Schnellschuss
Eine Reform der Erbschaftssteuer bewegt sich zwingend in einem Spannungsfeld zwischen dem Gerechtigkeitsempfinden weiter Teile der Bevölkerung und dem gewünschten Fortbestand familiengeführter Unternehmen. Der Sachverständigenrat hat bereits vor zehn Jahren auf den Reformbedarf hingewiesen. Er sprach sich im Gutachten von 2015 für eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage mit niedrigen Sätzen und großzügigen Stundungen aus. Das entspricht in groben Zügen dem Vorschlag der SPD, der eine Frist von zwanzig Jahren vorsieht. Über die Details lässt sich diskutieren, aber falls Karlsruhe der Politik erneut die rote Karte zeigt, darf die Politik das Thema nicht mehr auf die lange (Regierungs-)Bank schieben. Bei ihren Überlegungen muss sie berücksichtigen, dass die Unternehmensbesteuerung in Deutschland im internationalen Vergleich hoch ausfällt. Vielleicht lassen sich diese beiden Steuerarten ja gemeinsam betrachten. Das könnte möglicherweise den Fortbestand von Familienunternehmen sichern.
Abb. 2: Vermögenskonzentration (2024, Gini-Koeffizient)
Je höher der Gini-Koeffizient, desto ungleicher die Verteilung.
Was ist gerecht?
Die Antwort auf die Frage nach Gerechtigkeit liegt im Auge des Betrachters. Aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein wachsender Anteil der Bevölkerung beim Thema soziale Gerechtigkeit ein Störgefühl verspürt. Tatsächlich ist die Vermögensverteilung in Deutschland im internationalen Vergleich sehr unausgewogen (Abb. 2). Zudem fällt bei den sogenannten Superreichen, also den Milliardären, auf, dass sich ihre Zahl in Deutschland seit 2007 geschätzt vervierfacht hat. Und nicht nur das: Eine Auswertung der Forbes-Liste zeigt auch, dass in Deutschland nur jeder vierte Milliardär sein Vermögen selbst erarbeitet hat. Drei Viertel von ihnen haben den Wohlstand großen Erbschaften zu verdanken. Das ist unter den betrachteten 34 Ländern der höchste Anteil weltweit (Abb. 3). Selbst wenn die angewandte Methode der Klassifizierung sicher nicht unangreifbar ist, zeigen die Größenordnungen dennoch, dass die Politik sich nicht länger wegducken kann, ohne eine weitere Polarisierung der Gesellschaft zu riskieren. Wichtig bleibt aber auch dann, dass wir nach pragmatischen und nicht klassenkämpferisch-ideologischen Lösungen suchen – gerade in einem Land, das wie unseres derart von Familienunternehmen geprägt ist. Der Fortbestand familiengeführter Unternehmen, eine zentrale Säule unseres Wohlstands, darf nicht auf dem Spiel stehen.
Abb. 3: Quelle des Vermögens von Milliardären
Von: Dr. Moritz Kraemer, Chefvolkswirt und Leiter Research
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