Der Aufsichtsrat der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat die Freistellung von Michael Horn aufgehoben. Ab sofort nimmt Herr Horn damit seine Aufgaben als stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der LBBW wieder aktiv wahr.
Der Aufsichtsrat reagierte in seiner heutigen Sitzung auf die endgültige Einstellung eines Gerichtsverfahrens am Landgericht Stuttgart. Der Aufsichtsrat hatte Michael Horn im November 2013 auf dessen Wunsch vorübergehend von seinem Amt freigestellt, um möglichen Schaden von der Bank abzuwenden.
Der Aufsichtsrat beschloss gleichzeitig, die im Sommer endende Bestellung von Herrn Horn um eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren zu verlängern.
Der Aufsichtsratsvorsitzende der LBBW, Hans Wagener, erklärte: „Der Aufsichtsrat hat diese Entscheidungen vor dem Hintergrund der nun geklärten Rechtslage einstimmig getroffen. Wir wünschen Herrn Horn für die Fortsetzung seiner Tätigkeit viel Erfolg." LBBW-Vorstandsvorsitzender Hans-Jörg Vetter fügte hinzu: „Wir freuen uns, dass die belastenden Monate für Herrn Horn nun beendet sind."