Energiegesetze: Leitplanken auf dem Weg zur Energiewende

Ob Erneuerbare-Energien-Gesetz, Energiewirtschaftsgesetz oder CO₂-Bepreisung: Gesetze helfen, den Weg zur Energiewende zu bereiten.

Strommast mit blauem Himmel im Hintergrund

Der Energiemarkt ist von jeher stark reguliert. Das gibt der Politik viele Möglichkeiten, den Umbau des Energiesystems mit Energiegesetzen zu steuern. Diesen Hebel nutzen Bund und Länder auf vielerlei Weise: Sie schaffen mit Gesetzen und Verordnungen Anreize, setzen Ge- und Verbote und gewähren Förderungen.

Für viele dieser Energiegesetze spannt die Europäische Union (EU) den Rahmen: Sie legt die Grundzüge der europäischen Energie- und Klimapolitik fest. Die konkrete Ausgestaltung liegt dann zumeist in den Händen der Mitgliedsländer – sie übersetzen die EU-Vorgaben mit eigenen Gesetzen und Verordnungen in nationales Recht. Die vier wichtigsten Energiegesetze im Überblick:

1. Erneuerbare-Energien-Gesetz: Turbo für Windkraft und Fotovoltaik

Seit mehr als 20 Jahren fördert der Bund den Ausbau von Wind- und Wasserkraft, Fotovoltaik und Bioenergie mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG. Dieses mehrfach novellierte Energiegesetz ist ein weltweites Erfolgsmodell: Zahlreiche Staaten haben sich in ihrer Gesetzgebung zum Ausbau der erneuerbaren Energien daran orientiert. Der Clou des EEG liegt darin, dass es Betreibern von Fotovoltaikanlagen, Windrädern und anderen Ökokraftwerken eine garantierte Vergütung für ihren eingespeisten Strom gewährt. Das verringert ihr Investitionsrisiko. Finanziert wurde diese Vergütung jahrelang durch die EEG-Umlage, die viele Unternehmen und die Haushalte über ihre Stromrechnung bezahlen mussten. Seit Sommer 2022 kommen die Mittel vollständig aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes.

Anschub für die Energiewende

Höhe der EEG-Umlage in Cent pro Kilowattstunde

2. Energiewirtschaftsgesetz: Regeln für die Energieversorgung

Das Energiewirtschaftsgesetz, EnWG abgekürzt, ist quasi die Verfassung des Energiemarktes: Es legt die grundlegenden Regeln für die Versorgung mit Strom, Gas und Wasserstoff fest. So zwingt dieses Energiegesetz die Netzbetreiber, ihre Leitungen allen Interessenten ohne Nachteile zur Verfügung zu stellen. Das soll den Wettbewerb bei der Energieversorgung fördern.

3. Gebäudeenergiegesetz: Pflicht zum Sparen

Das 2020 verabschiedete Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, fasst alle Regelungen zu Energieverbrauch und -erzeugung in Immobilien zusammen, die zuvor unter anderem im Energieeinspargesetz und anderswo festgeschrieben waren. Das GEG legt zum Beispiel fest, wie viel Energie neue Büro- und Gewerbeimmobilien, Wohnhäuser und andere Neubauten maximal benötigen dürfen oder wann Heizkessel auszutauschen sind.

4. CO₂-Bepreisung: Aufschlag für den Klimaschutz

Die Bundesregierung hat 2019 eine CO₂-Bepreisung von fossilen Brenn- und Kraftstoffen beschlossen, die zum Heizen von Gebäuden sowie im Straßenverkehr genutzt werden. Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel werden damit teurer. Das soll Verbrauchern einen Anreiz geben, auf klimafreundlichere Alternativen auszuweichen – etwa auf Wärmepumpen oder Elektroautos. Die nationale CO₂-Bepreisung soll in einigen Jahren durch eine vergleichbare EU-Regelung ersetzt werden.

Freiheiten und Lasten

Für Unternehmen wie Verbraucher hat das regulatorische Korsett der Energiegesetze sowohl Vor- als auch Nachteile. Zu den Pluspunkten zählt, dass die Gesetze ihnen viele Freiheiten lassen, wie sie die Vorgaben erfüllen. Zum Beispiel beim zulässigen Energiebedarf von Gebäuden: Wer ein neues Bürogebäude errichtet, kann selbst entscheiden, auf welchem Wege das Ziel erreicht wird. Von Vorteil ist auch, dass die Energiegesetze in vielen Bereichen Investitionssicherheit schaffen, etwa beim Ausbau der erneuerbaren Energien.

Auf der anderen Seite verursachen die Gesetze zusätzliche Kosten. Die EEG-Umlage wiederum trieb viele Jahre lang den Strompreis in die Höhe. Wer etwa mit Erdgas heizt, muss die CO₂-Bepreisung fossiler Brennstoffe bezahlen – angesichts der derzeit hohen Gaspreise eine weitere, für manche gewerbliche und private Verbraucher nur schwer zu tragende Last.

178 Mrd. Euro

wird die Bundesregierung über den Klima- und Transformationsfonds von 2023 bis 2026 für die Förderung von Energiewende und Klimaschutz bereitstellen