EU und Mitgliedsstaaten beschließen Reform des Emissionshandels
Die Europäische Union reformiert den CO₂-Zertifikatehandel. Schluss mit Gratisemissionsrechten; Straßenverkehr und Wärmeversorgung werden ins System einbezogen.
Monatelang haben EU-Kommission, Europäisches Parlament und Europäischer Rat als Vertretung der Mitgliedsstaaten gerungen – jetzt haben sie im Trilog-Verfahren eine Einigung erzielt: Der CO₂-Zertifikatehandel wird grundlegend reformiert. So wollen Kommission, Parlament und Rat sicherstellen, dass die 2021 verschärften EU-Klimaziele für 2030 auch tatsächlich erreicht werden.
Weniger CO₂-Zertifikate
Kommission, Parlament und Rat haben sich darauf geeinigt, die Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen. Dafür wird die Zahl der CO₂-Zertifikate, die im Rahmen des Europäischen Emissionshandels (EU ETS) ausgegeben werden, spürbar gedrosselt. Bis Ende 2026 werden insgesamt 120 Millionen CO₂-Zertifikate aus dem Markt genommen. So sollen die CO₂-Emissionen der dem EU ETS unterliegenden Unternehmen bis 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 reduziert werden. Zudem wird die Menge der jährlich ausgegebenen Emissionsrechte zwischen 2024 und 2026 um jeweils 4,3 Prozent und ab 2027 um jährlich 4,4 Prozent reduziert. Zeichnet sich ab, dass dennoch zu viele Zertifikate im Markt sind, um das Ziel für 2030 zu erreichen, können über die Marktstabilitätsreserve weitere Emissionsrechte dem Markt entzogen werden.
Auslaufen der kostenlosen Zuteilung für Industriebetriebe
Bislang erhalten Industriebetriebe unter bestimmten Bedingungen für ihre Emissionen kostenlose CO₂-Zertifikate. Das geschieht, um Nachteile im globalen Wettbewerb zu vermeiden. Nun wird die Zahl der ausgegebenen Gratisemissionsrechte bis 2030 fast halbiert – wobei es einige Ausnahmen geben wird, vor allem für die Stahlindustrie. Anfang 2034 läuft die Regelung dann für alle Branche ganz aus. Im Gegenzug können Unternehmen für Klimaschutzinvestitionen Mittel aus dem EU-Innovationsfonds in Anspruch nehmen, der aus den EU-ETS-Einnahmen gespeist wird. Das Volumen dieses Fonds wird erhöht. Für Betriebe in weniger wirtschaftsstarken Staaten steht zusätzlich der EU-Modernisierungsfonds bereit.
Einführung eines CO₂-Ausgleichsmechanismus
Wer Güter wie Stahl, Aluminium, Düngemittel oder Zement in die EU importiert, muss dafür künftig eine CO₂-Abgabe bezahlen, sofern es im Produktionsland kein dem Europäischen Emissionshandel vergleichbares Klimaschutzinstrument gibt. Dieser so genannte CO₂-Ausgleichsmechanismus (CBAM) soll verhindern, dass Unternehmen Werke aus der EU in außereuropäische Länder verlagern, wenn die kostenlose Zuteilung von CO₂-Zertifikaten ausläuft. Die EU will den Klimazoll schrittweise einführen, parallel zur Abschaffung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten im EU ETS. Allerdings ist noch offen, ob das Instrument im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation WTO steht.
Neue Regeln für Flugverkehr und Schifffahrt
Die kostenlose Zuteilung von CO₂-Zertifikaten an Fluggesellschaften wird bis 2026 schrittweise auslaufen. Anschließend müssen die Unternehmen für sämtliche Emissionen aus innereuropäischen Flügen Zertifikate vorlegen. Die vom EU-Parlament geforderte Ausweitung des EU ETS auf außereuropäische Flüge ist dagegen am Widerstand der Mitgliedsstaaten gescheitert. Zudem wird der Schiffsverkehr ab 2024 nach und nach in den Emissionshandel einbezogen. Fahrten innerhalb Europas werden vollständig zertifikatspflichtig; für den Verkehr zwischen einem EU- und einem Nicht-EU-Hafen müssen die Reeder nur für die Hälfte des CO₂-Ausstoßes Emissionsrechte erwerben.
Die im Trilog-Verfahren erzielten Vereinbarungen müssen noch vom Europäischen Parlament sowie den Mitgliedsstaaten bestätigt werden. Dies gilt jedoch als Formsache.
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 02.02.2023