Diskussionen um Einführung eines CO₂-Preises für Abfall
Bisher ist die Müllverbrennung weder auf Bundes- noch auf EU-Ebene Teil des Emissionshandels. Die Bundesregierung und das EU-Parlament möchten das ändern.
Die Verbrennung von Abfällen verursacht in der Europäischen Union jährlich mehr als 95 Millionen Tonnen CO₂. Um diese Emissionen zu reduzieren, hat das Europäische Parlament beschlossen, die Müllverbrennung ab dem Jahr 2026 in den europäischen Emissionshandel einzubeziehen. Damit stellt sich das Parlament gegen den Vorschlag der EU-Kommission. Diese sieht in ihrem „Fit for 55“ Paket zwar eine Verschärfung und Ausweitung des Emissionshandels auf weitere Sektoren vor, um so den Europäischen Green Deal umzusetzen. Doch dies betrifft nicht die thermische Abfallbehandlung. Ob die Müllverbrennungsanlagen künftig am europäischen Emissionshandel teilnehmen oder nicht, ist nun Gegenstand von Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten.
Auch in Deutschland wird über einen CO₂-Preis für die Müllverbrennung diskutiert. Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, ab 2023 Abfall und Kohle in den nationalen Emissionshandel zu integrieren. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz, das bisher nur Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel mit einem CO₂-Preis belegt, soll entsprechend angepasst werden. Das bedeutet, dass auch die Abfallwirtschaft für den verursachten Treibhausgas-Ausstoß Emissionsrechte in Form von Zertifikaten erwerben müsste. Im ersten Jahr würden dann 35 Euro pro Tonne CO₂ fällig, ein Jahr später 45 Euro und 2025 sogar 55 Euro.
Kritiker warnen vor höheren Müllgebühren durch CO₂-Preis
Doch die Kritik an den Plänen ist groß. Nach Schätzungen des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) entstehen so allein im ersten Jahr Kosten von einer Milliarde Euro. Dies hätte für Verbraucher deutlich höhere Müllgebühren zur Folge. Angesichts der aktuellen Krisenlage mit einer hohen Inflation sehen die Kritiker nicht den richtigen Zeitpunkt für zusätzliche Belastungen in Milliardenhöhe.
Zudem könnte der CO₂-Preis dazu führen, dass Entsorger den Abfall aus Kostengründen ins Ausland transportieren lassen. Dort sind die Vorschriften oft weniger streng, sodass der Müll auf Deponien landen könnte. Das ist nicht nur besonders klimaschädlich, sondern führt auch dazu, dass weniger Strom und Wärme durch Müllverbrennung erzeugt wird. Ein weiteres Argument lautet, dass die Abgabe keine Lenkungswirkung entfalte. Schließlich sind Betreiber von Müllverbrennungsanlagen gesetzlich zur Entsorgung verpflichtet und haben keinen Einfluss auf Menge und Zusammensetzung der Abfälle.
Ob der Gesetzentwurf wie geplant umgesetzt wird, ist fraglich. Denn aus den Reihen der Regierungsfraktionen im Bundestag stehen längst nicht alle Parlamentarier dahinter. Auch der Wirtschafts- und der Umweltausschuss des Bundesrats haben sich dagegen positioniert. Sie schlagen vor, die Aufnahme der Müllverbrennung in das nationale Emissionshandelssystem um zwei Jahre zu verschieben.
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 30.09.2022