KTF: Für diese Industrieprojekte gibt es künftig noch Bundesmittel

Nach einem Urteil des BVerfGE hat die Ampel-Koalition den Finanzplan des Fonds überarbeitet. Für welche Maßnahmen der Bund jetzt noch Fördermittel gewährt.

Blauer Himmel zwischen Glasgebäude und grünen Blättern

Der europäische CO₂ -Emissionshandel (EU ETS) und das nationale Handelssystem für CO2-Zertifikate im Straßenverkehr sowie der Heizwärme (nEHS) haben dem Bund im letzten Jahr üppige Einnahmen beschert: Insgesamt 18,4 Milliarden Euro spülten sie in die Staatskasse – ein Plus von rund 40 Prozent gegenüber 2022. Das gab die Deutsche Emissionshandelsstelle Anfang Januar bekannt.

Die Mittel fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes. Und dort werden sie auch dringend benötigt. Denn das Bundesverfassungsgericht hat letzten November den bis dato geltenden Wirtschaftsplan des Fonds für rechtswidrig erklärt, da die Ampel-Koalition nicht genutzte Corona-Hilfen in den KTF übertragen wollte. Damit zwang das Gericht die Bundesregierung, alle Förderprogramme auf den Prüfstand zu stellen. Mit dem Haushaltsbeschluss hat der Bundestag nun den neuen Finanzplan des KTF verabschiedet. Fast alle Programme werden weitergeführt – manche davon jedoch in abgespeckter Form.

Bundesregierung musste für KTF neuen Wirtschaftsplan erstellen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat große Bedeutung für die deutsche Klimapolitik, da der KTF als zentrales Instrument für die Förderung von Maßnahmen zur Emissionsminderung dient. Die energetische Gebäudesanierung, der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft, die Lade-Infrastruktur für die Elektromobilität, Entlastungen beim Strompreis, die Sanierung der Bahnstrecken – für all das und noch viel mehr ist der Fonds konzipiert.

Die Mittel stammen aus dem Emissionshandel sowie aus Rücklagen des Fonds. Ab 2025 will die Bundesregierung den Fördertopf zudem mit Steuermitteln ausstatten. Rund 49 Milliarden Euro stehen im KTF in diesem Jahr zur Verfügung, zwölf Milliarden Euro weniger als die Ampel ursprünglich geplant hatte.

49 Mrd. Euro

stehen im KTF in diesem Jahr zur Verfügung, das sind zwölf Milliarden Euro weniger als die Ampel-Regierung ursprünglich geplant hatte.

Laechelnder Geschaeftsmann mit Tablet am Fenster

Analytisch, kompetent und auf den Punkt

Gefällt Ihnen dieser Beitrag? Wenn ja, mit LBBW Standpunkt, dem übersichtlich aufbereiteten Newsletter für alle Unternehmer und Finanzentscheider, liefern wir Ihnen regelmäßig weitere wertvolle Analysen und Informationen rund um Wirtschaft, Politik und Finanzen – direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Abonnieren Sie den Newsletter jetzt kostenlos.

Standpunkt empfangen

Keine Abstriche bei der Strompreisentlastung

Die wohl beste Nachricht für Unternehmen: Die Maßnahmen zur Entlastung beim Strompreis sind von den Kürzungen nicht betroffen. So wird die EEG-Umlage zur Förderung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus weiterhin über den KTF statt wie in früheren Jahren über die Stromrechnung finanziert. Das kommt Unternehmen genauso wie privaten Verbrauchern zugute. Mit der Entlastung beim Strompreis will der Bund zum einen den Produktionsstandort Deutschland stärken, zum anderen einen Anreiz zur Elektrifizierung von Motoren, Anlagen und Prozessen setzen.

Die in globalem Wettbewerb stehenden Betriebe der energieintensiven Industrie profitieren zudem auch künftig von der Strompreiskompensation, die durch den EU ETS entstehende Kosten ausgleichen soll – auch sie wird wie bisher aus dem KTF finanziert. Das gilt ebenso für den sogenannten „Super Cap“, der rund 90 Unternehmen mit besonders hohem Strombedarf zugutekommt. Insgesamt fast vier Milliarden Euro stehen 2024 für Strompreiskompensation und Super Cap zur Verfügung.

Zuschüsse für die energetische Sanierung von Firmengebäuden

Auch für die energetische Sanierung von Gebäuden gibt es weiterhin Geld aus dem KTF. Die Ampel-Koalition hat die Programme der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) allerdings grundlegend überarbeitet. Unter dem Strich erhalten die meisten privaten wie gewerblichen Eigentümer von Wohnimmobilien damit weit weniger staatliche Unterstützung als nach den alten, bis Ende 2023 geltenden Regeln und auch weniger als ursprünglich im KTF vorgesehen war.

Im Rahmen des Programms „BEG Nichtwohngebäude“ können Unternehmen auch künftig Mittel für die energetische Sanierung etwa von Bürogebäuden, Werkshallen oder Handelsimmobilien in Anspruch nehmen. Ebenso gewährt der Bund ihnen für Einzelmaßnahmen wie den Einbau einer neuen Heizung Zuschüsse.

Keine Kürzungen bei Wasserstoff-Projekten

Ein großer Teil der Programme zur Modernisierung der Industrie wird 2024 wie geplant umgesetzt. Dazu zählen vor allem die Förderangebote zum Aufbau der Wasserwirtschaft. So stehen allein für den Einsatz von Wasserstoff in der Stahlindustrie und anderen Branchen fast 1,3 Milliarden Euro bereit. Auch die Mittel zur Einrichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes, für Kooperationen mit Wasserstoff-Exportländern sowie für andere Maßnahmen im Rahmen der nationalen Wasserstoffstrategie sind von der Kürzung ausgenommen. Das gilt ebenso für die Förderprogramme zur Umstellung von Wärmenetzen auf erneuerbare Energien.

Rund ein Drittel weniger Mittel stehen 2024 hingegen für die so genannten Klimaschutzverträge mit der Industrie bereit. Sie sollen Investitionen in klimafreundliche Produktionsprozesse anstoßen, indem sie Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren ausgleichen. Allerdings verweist der Bund darauf, dass ein großer Teil der hier gestrichenen Mittel in die Folgejahre verschoben wird.

Gekürzt werden auch die Zuschüsse für den Aufbau der Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge, für Energieeffizienz-Beratungen sowie für die Batterieforschung. Zudem stehen im KTF nun keine Mittel mehr für die Sanierung der Schieneninfrastruktur bereit. Stattdessen stockt der Bund das Eigenkapital der Bahn mit Haushaltsmitteln um 4,4 Mrd. Euro auf, damit sie die Investitionen selbst finanzieren kann.