Vielfalt als Chance sehen: LBBW unterzeichnet "Charta der Vielfalt"3. Februar 2009
"Partnerschaft und Fairness spielen bei uns schon heute eine große Rolle. Wir sind davon überzeugt, dass sie die Basis für ein positives Arbeitsklima und den wirtschaftlichen Erfolg der LBBW bilden", sagt Dr. Siegfried Jaschinski, Vorstandsvorsitzender der LBBW. Deshalb hat die LBBW bereits Ende 2007 eine Dienstvereinbarung zum partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz verabschiedet, in der die auch in der "Charta der Vielfalt" enthaltenen Grundsätze gelten. Die Vielfalt der LBBW spiegelt sich in ihren Mitarbeitern. Derzeit arbeiten zum Beispiel Menschen aus rund 70 Ländern der Erde bei der LBBW. "Ihr Potenzial zu erkennen und in einem motivierenden Arbeitsumfeld zu fördern, bedeutet einen Gewinn für die LBBW", erklärt Jaschinski. Aufgrund ihrer Bedeutung für eine offene Unternehmenskultur werden die Themen Vielfalt und Chancengleichheit zukünftig im LBBW-Konzern in der Stelle einer Diversity Managerin gebündelt. Besonderes Augenmerk legt die LBBW daher auch auf das Thema Chancengleichheit. Sie räumt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vergleichbaren Voraussetzungen gleiche Qualifizierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten ein. Dadurch sollen auch die Karrierechancen von Frauen kontinuierlich verbessert und die Zahl von Frauen in Fach- und Führungspositionen erhöht werden. Mitarbeiterinnen in Elternzeit oder Familienjahr werden zum Beispiel ermutigt, ihre Beurlaubungsphase für die persönliche Weiterbildung zu nutzen. Der Wiedereinstieg kann durch die Teilnahme an Fachseminaren in den letzten vier Wochen vor Arbeitsbeginn erleichtert werden. Gleichzeitig sollen Beruf und Familie besser vereinbar werden. Neben Teilzeitmodellen, die knapp 20 Prozent der Mitarbeiter nutzen, bietet die LBBW in ihrer Kindertagesstätte "Frechdax" in Stuttgart eine Ganztagesbetreuung für Mitarbeiterkinder. Zusätzlich berät der externe Dienstleister "pme Familienservice" zur Kinderbetreuung, aber auch der Pflege älterer und/oder behinderter Familienangehöriger. |
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