Förderrichtlinien
Grundsätzlich gilt: Die Stiftung fördert ausschließlich konkrete Projekte und gibt keine allgemeinen Zuschüsse an Institutionen. Auch leistet die Stiftung keine Dauerförderung. Ihre Mittel sollen immer wieder neuen Projekten und Antragstellern zugutekommen. Anträge natürlicher und juristischer Personen werden miteinander abgeglichen, um eine Häufung von Förderprojekten beispielsweise an ein- und demselben Veranstaltungsort zu vermeiden. Die Einzelheiten sind im Dokument „Förderrichtlinien der Stiftung Landesbank Baden-Württemberg“ verbindlich geregelt.
Antragsstellung
Für Ihren Antrag haben wir den Vordruck „Förderantrag an die Stiftung Landesbank Baden-Württemberg“ vorbereitet. Bitte verwenden Sie ausschließlich dieses Dokument zur Vorstellung Ihres Projekts, füllen Sie es vollständig aus und leiten Sie es uns per Mail zu.
Besonders wichtig sind uns eine aussagekräftige Projektbeschreibung und ein Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem das aktuelle Defizit und die angefragte Fördersumme hervorgehen. Auch sollten Sie unbedingt Ihre investierten Eigenmittel und ihre Eigenleistungen bei dem geplanten Vorhaben aufführen sowie Ihre Anträge bei öffentlichen Zuwendungsgebern, Stiftungen, Unternehmen etc.. Sie haben bereits feste Förderzusagen? Diese Information hilft uns bei der Einschätzung Ihres Projekts. Anhänge können ebenfalls beigefügt werden. Und vergessen Sie in der Unterschriftszeile nicht, Ihren Vor- und Nachnamen einzutragen („gez. – Max Mustermann“).
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