Die IBOR-Reform als eine der größten Veränderungen im Kapitalmarkt seit der Einführung des Euro
Seit Jahrzehnten werden Interbank Offered Rates (IBORs) als grundlegende Referenzzinssätze in den globalen Finanzmärkten verwendet. Deshalb beziehen sich heute die Konditionen einer Vielzahl von Krediten, Derivaten, Wertpapieren und Bankeinlagen auf diese Benchmarks.
Im Jahr 2013 haben die G20-Nationen beschlossen, das globale System dieser Referenzzinssätze grundlegend zu reformieren. Bisherige IBORs werden entweder reformiert oder nach und nach durch sogenannte risikofreie Zinssätze - Risk Free Rates (RFR) oder auch Alternative Reference Rates (ARR)- abgelöst.
Der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) als einer der wichtigsten IBORs gehört hierbei zu denjenigen Referenzzinssätzen, die BMR-konform reformiert wurden und wird zunächst fortbestehen. Die Reform des EURIBORs wurde im November 2019 abgeschlossen. Dadurch kann der EURIBOR weiterhin als Referenzzins genutzt werden.
Da heute rund 370 Billionen USD an Finanzprodukten auf IBORs referenzieren, ist die Reform eine der größten Veränderungen im Kapitalmarkt seit der Einführung des Euro.
Vorbereitungen auf einen reibungslosen Übergang
Die LBBW hat ein eigens für die IBOR-Reform zuständiges Projekt eingerichtet. Durch kontinuierliche Marktbeobachtung ist die LBBW stets über aktuelle Entwicklungen informiert und in der Lage, auf diese zu reagieren und in die Entwicklung neuer Produkte einfließen zu lassen. Zudem ist die LBBW Mitglied verschiedener bankübergreifender IBOR-Arbeitsgruppen und arbeitet aktiv daran mit, Alternativen zum EONIA (Euro OverNight Index Average) zu identifizieren und mit der Umstellung einhergehende Herausforderungen zu lösen. Ziel der Aktivitäten ist es, im Zeitraum bis Ende 2021 die komplexen Veränderungen zu erfassen und alles Notwendige zu tun, um die LBBW, die BW-Bank und ihre Kunden reibungslos durch die Reform zu begleiten.
Beitritt der LBBW zum ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protokoll
Am 23.10.2020 hat die International Swaps and Derivatives Association (ISDA) das ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protokoll, das IBOR Fallbacks Supplement zu den 2006 ISDA Definitions sowie die ISDA Bilateral Templates finalisiert, welche am 25.01.2021 offiziell in Kraft getreten sind.
Die ISDA und eine Reihe von IBOR Arbeitsgruppen und Regulatoren haben Marktteilnehmern den Beitritt zum ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protokoll empfohlen, um den Aufwand für bilaterale Verhandlungen im Markt zu reduzieren.
Die LBBW ist dem ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protokoll am 25.01.2021 beigetreten.
Weitere Informationen zu den ISDA Dokumenten, deren Anwendungsbereich, Abdeckung und Inhalt finden Sie weiter unten auf dieser Seite und zusammenfassend auf der ISDA Homepage unter https://www.isda.org/2021/01/14/countdown-to-new-fallba .
Auswirkungen der IBOR-Reform auf LBBW Kunden
Die Reform der Referenzzinsen wird Auswirkungen auf Finanzprodukte wie z.B. Wertpapiere und Derivate sowie auf Kreditprodukte der LBBW haben. Folgen der Reform werden u.a. die Anpassung bestehender Geschäfte, Einführung neuer Produkte und Vertragsänderungen sein, um die neu geschaffenen Referenzzinsen möglichst friktionsfrei einzuführen.
Produkt- und Serviceangebot der LBBW:
Unsere Kunden haben für uns höchste Priorität. Deswegen arbeiten wir mit einem eigens für die IBOR-Reform zuständigen Projektteam daran, sowohl Bestands- als auch Neugeschäft an die neuen Referenzzinssätze anzupassen sowie alle notwendigen Vertragsumstellungen zu identifizieren und mit Ihnen die gegebenenfalls erforderlichen Vereinbarungen zu treffen. Wir schaffen dadurch die Voraussetzungen, die LBBW und unsere Kunden bei unverändert hohen Standards unseres Produkt- und Serviceangebots sicher durch diese umfangreiche Transition zu führen.
Weiterführende Informationen:
Mit den Informationen auf dieser Seite hält Sie die LBBW über die Hintergründe der IBOR-Reform, den aktuellen Stand der Reformbestrebungen sowie die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. Weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der nationalen IBOR-Arbeitsgruppen und Industrieorganisationen.
Weiteres Vorgehen:
Falls Sie als LBBW Kunde von der IBOR-Transition betroffen sind, wird die LBBW zu gegebener Zeit mit konkreten Daten und erforderlichen Aktivitäten auf Sie zukommen.
Mit zwischenzeitlich auftretenden Fragen können Sie sich jederzeit über IBOR-Reform@LBBW.de an uns wenden.
Hintergründe zur IBOR-Reform
Interbank Offered Rates (IBORs) sind durchschnittliche Zinssätze, zu denen Banken am Interbankenmarkt Kredite aufnehmen können. Die Laufzeiten reichen von Übernacht bis zu 12 Monaten und sind in verschiedensten Währungen verfügbar.Das gesamte Exposure des IBOR-Markts beträgt heute mehr als 370 Billionen USD. Davon repräsentieren die beiden Referenzraten USD LIBOR (London Interbank Offered Rate) und EURIBOR ca. 80%. Neben USD LIBOR und EURIBOR gehören der britische GBP LIBOR, der Schweizer CHF LIBOR, der Europäische EUR LIBOR und der EONIA sowie der japanische TIBOR/JPY LIBOR zu den wichtigsten IBORs weltweit.
Bisher basierte die Feststellung der IBORs auf Basis von Expertenschätzungen einer Anzahl von Banken (Panel-Banken). IBORs basieren folglich nicht immer auf tatsächlich abgewickelten Transaktionen, sondern spiegeln zum Teil lediglich die Wahrnehmung der Banken über Finanzierungskosten wider. Ein deutlicher Rückgang in den zugrundeliegenden Märkten und Herausforderungen in Bezug auf die Tragfähigkeit der Bankenpanels, die diese Benchmarks quotieren, stellte ein ernst zu nehmendes Risiko sowohl für einzelne Finanzmarktakteure als auch für die Stabilität des globalen Finanzsystems dar. Deshalb haben die G20 Nationen im Jahr 2013 beschlossen, das globale System der Referenzzinssätze grundlegend zu reformieren.
Im Jahr 2014 veröffentlichte das Financial Stability Board (FSB) seine Empfehlungen zur Reformation dieser Zinssätze. Durch die Entwicklung von alternativen Referenzzinssätzen soll das System robuster werden. Dafür werden die Zinssätze zukünftig soweit als möglich aus tatsächlich getätigten Transaktionen abgeleitet werden - anstatt wie bisher auf Basis von Expertenschätzungen einer Anzahl von Banken.
Rechtsgrundlage ist die Benchmark-Verordnung (Benchmark Regulation: BMR), die am 1. Januar 2018 in der EU in Kraft getreten ist. An die Stelle der IBOR-Sätze sollen neue Risk Free Rates (RFR), oft auch als Alternative Reference Rates (ARR) bezeichnet, treten.
Bisherige IBORs werden bis Ende 2021 entweder reformiert oder nach und nach durch RFRs abgelöst.

Was ist der aktuelle Stand der Reform?
Da die meisten IBORs ab Beginn 2022 nicht länger veröffentlicht werden, müssen RFR-basierte Märkte bis dahin etabliert sein. Ausnahmen hiervon sind der reformierte EURIBOR, der weiterhin als Referenzzins genutzt werden kann sowie einige USD LIBORs (Overnight, 1, 3, 6 und 12 Monate), welche noch bis zum 30. Juni 2023 fortbestehen. Die US Bankenaufsichtsbehörden verlangen jedoch, dass nach dem 31.Dezember 2021 kein Neugeschäft mehr auf USD LIBOR abgeschlossen wird.
Als Nachfolgereferenzen wurden der SOFR (Secured Overnight Financing Rate) in den USA, der SARON (Swiss Average Rate Overnight) in der Schweiz, der modernisierten SONIA (Sterling Overnight Index Average) in UK sowie der TONAR (Tokyo Overnight Average Rate) in Japan eingeführt. Im Euro-Raum hat die Arbeitsgruppe der EZB die €STR (Euro Short-Term Rate) als Nachfolge-Referenz für den EONIA gewählt. Diese wird seit Oktober 2019 durch die EZB publiziert. Der EONIA wird parallel hierzu noch bis 3. Januar 2022 publiziert und entfällt anschließend. Der EURIBOR wurde BMR-konform reformiert und wird zunächst bestehen bleiben. Es ist jedoch nicht absehbar, ob der EURIBOR dauerhaft zur Verfügung steht, da Marktteilnehmer evtl. nach und nach auf Produkte umschwenken, die auf €STR als RFR-Benchmark abstellen.
Am 5. März 2021 hat die FCA das offizielle IBOR-Ende oder die folgenden sogenannten „Index Cessation Effective Dates“ verkündet:
- sofort nach dem 31. Dezember 2021 wird die Publikation aller GBP, EUR, CHF und JPY LIBORs eingestellt sowie die Veröffentlichung des USD LIBORs mit Laufzeiten 1 Woche und 2 Monate
- sofort nach dem 30. Juni 2023 wird die Publikation der verbleibenden USD LIBORs eingestellt.
Weitere Informationen zur offiziellen Ankündigung der FCA über das IBOR-Ende finden Sie auf der FCA-Homepage unter: https://www.fca.org.uk/news/press-releases/announcement
Die LBBW hat im Lauf des Jahres 2021 weitere variabel verzinste Produkte auf die neuen Risk-Free-Rates umgestellt. Wir bieten Ihnen dabei eine Vielzahl an Derivaten, Kredit- und Kontenprodukten an. Wenden Sie sich gerne an die bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner oder an das LBBW IBOR-Projektteam über IBOR-Reform@LBBW.de , wenn Sie Interesse an weiteren Informationen dazu haben.
Der Fokus liegt nun auf der Umstellung des Bestandsgeschäftes. Sollten Sie von der Umstellung betroffene Produkte mit uns abgeschlossen haben, werden wir uns kurzfristig bei Ihnen melden. Dies gilt auch für eventuell vorhandene Rahmenverträge und Besicherungsanhänge.

Entwicklungen hierzu sind teilweise schon weiter fortgeschritten als in der EU und werden in verschiedenen Währungen und Rechtsräumen unterschiedlich verlaufen.

Alternative Referenzzinssätze und Arbeitsgruppen weltweit
Auch wenn Regulatoren weltweit die IBOR-Transition auf ihrer Agenda haben, wird die Umstellung hauptsächlich von Marktteilnehmern getrieben. Arbeitsgruppen in einer Vielzahl von Ländern arbeiten mit Hochdruck an dieser globalen Transition der bisher bekannten IBORs hin zu den neu definierten alternativen Referenzzinssätzen.
In der EU wurde bei der EZB eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Banken, Verbänden und weiteren Institutionen etabliert, die Vorschläge zu RFR für den Euro und deren Umsetzung unterbreitet (ECB Working Group on Euro Risk-Free Rates). Diese Arbeitsgruppe hat im Herbst 2018 die €STR als neuen Referenzzinssatz für den Euro vorgeschlagen. Die €STR wird von der EZB seit dem 2. Oktober 2019 festgestellt und täglich publiziert.
Vergleichbare Arbeitsgruppen existieren in einer Vielzahl von Ländern und haben das Ziel, als „Katalysator“ eine Transition weg von den bisherigen Benchmarks hin zu RFR zu bewirken. Neben der €STR als RFR für den Euro wurden der SOFR (US), der SARON (CH) sowie der reformierte SONIA (UK) als neue RFR festgelegt.
Alternative Reference Rates (ARR) & Arbeitsgruppen weltweit
Zuständigkeit | IBOR | ARR | Beschreibung | Merkmale | Arbeitsgruppe | Zinsverwaltung/ ARR Administrator | Verfügbar seit |
---|---|---|---|---|---|---|---|
EU |
EONIA, EURIBOR, Euro LIBOR |
Euro Short-Term Rate (€STR) |
Umfasst institutionelle Übernacht-Einlagengeschäfte. EURIBOR wurde BMR-konform reformiert. |
- Unbesichert - Übernacht |
Working Group on Euro Risk-Free Rates |
€STR: Europäische Zentralbank EURIBOR: EMMI |
02. Oktober 2019 |
USA | USD LIBOR | Secured Overnight Financing Rate (SOFR) | Deckt mehrere Marktsegmente für Repo-Märkte ab. |
- Besichert - Übernacht |
The Alternative Reference Rates Committee (ARRC) | Federal Reserve Bank of New York | 03. April 2018 |
UK | GBP LIBOR | Reformed Sterling Overnight Index Average (SONIA) | Deckt institutionelle Übernacht-Einlagengeschäfte ab. |
- Unbesichert - Übernacht |
Working Group on Sterlin Risk-Free Rates | Bank of England | 23. April 2018 |
CH | CHF LIBOR | Swiss Average Rate Overnight (SARON) | Zeigt die auf Interbank-Overnight Repo gezahlten Zinsen. |
- Besichert - Übernacht |
National Working Group on Swiss Franc Reference Rates (SNB) | SIX Schweizer Börse | 25. August 2009 |
JPN |
JPY LIBOR, JPY TIBOR, EUROYENTIBOR |
Tokyo Overnight Average Rate (TONA) | Umfasst den Tagesgeldmarkt. |
- Unbesichert - Übernacht |
Cross-Industry Committee on Japanese Yen Interest Rates Benchmarks | Bank of Japan | 01. November 1997 |
Unterschiede RFRs vs. IBORs
Basis für die Festlegung von IBORs sind Expertenschätzungen verschiedener, definierter Panelbanken. Als solche enthalten die bisherigen zukunftsbezogenen IBOR Zinssätze inhärent einen Forward-Aufschlag für die künftige Zinsentwicklung und einen Credit Spread.
Im Gegensatz dazu basieren die neuen RFRs auf Übernacht-Zinssätzen und werden rückwirkend berechnet. Die neuen RFRs werden nicht mehr durch Expertenmeinungen von Bankenpanels festgestellt, sondern von tatsächlich getätigten Transaktionen abgeleitet. Dadurch, dass die Feststellung auf real getätigten Geschäften basiert, werden RFRs in den überwiegenden Währungsräumen (Ausnahme CHF), täglich mit einem Versatz von einem Tag veröffentlicht. Der Zinssatz für die Zinsperiode kann daher erst am Ende der Zinsbindungsfrist bestimmt werden.
Welche Herausforderungen bringt die Reform für Märkte und Marktteilnehmer mit sich?
Die Reform zu einem neuen System von Referenzzinsen bedeutet eine umfassende Veränderung für Märkte und Marktteilnehmer und geht mit einigen Herausforderungen und Unsicherheiten einher.
- Während die aktuellen IBOR-Fixings es ermöglichen am Anfang der Periode die nächste Zinszahlung zu bestimmen (Forward-Looking Ansatz), wird der Referenzzins basierend auf den neuen RFRs erst am Ende der Zinsperiode bestimmt (Backward-Looking Ansatz), da die Feststellung der neuen RFRs auf real getätigten Geschäften basiert. Durch diese Umstellung vom aktuellen Forward-Looking Ansatz auf den zukünftigen Backward-Looking Ansatz (siehe Grafik) müssen eine Vielzahl an IT-Systemen und Geschäfte sowohl auf Bank- wie auch auf Kundenseite angepasst werden.

- Sehr viele Geschäftsbereiche, Prozesse und Technologien sind betroffen, was den Einsatz umfangreicher Ressourcen und Anpassungen bedeutet.
- Um eine reibungslose Transition zu den alternativen Referenzzinsen zu gewährleisten, ist ausreichend Marktliquidität, v.a. in Derivatemärkten, essenziell.
- Durch die Reform kann es zu Steuer- und Bilanzierungsänderungen kommen.
- Durch die Zinsänderung kann es zu Bewertungsänderungen sowie Änderungen in Hedge-Beziehungen kommen.
- Existierende regulatorische Anforderungen können die Komplexität der Transition zu alternativen Referenzzinssätzen zusätzlich erhöhen.
- Da der Übergang zu alternativen Referenzzinssätzen mehrere Wirtschaftssektoren und unterschiedliche Währungsräume betrifft, sind simultane und koordinierte Reformbestrebungen notwendig, um eine kontrollierte Transition erreichen zu können.
- Die Markinfrastruktur bei allen Handels-, Clearing- und Abwicklungshäusern muss angepasst werden.
- Betroffene Institutionen müssen über verlässliche Governance-Strukturen verfügen, um die Transition unter Einbeziehung aller betroffenen Geschäftseinheiten reibungslos bewerkstelligen zu können.
ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protokoll, IBOR Fallbacks Supplement und ISDA Bilateral Templates
Anwendungsbereich der ISDA Dokumente
Die Dokumente unterscheiden sich im Hinblick auf Anwendungsbereich und Inhalt, haben jedoch dasselbe Ziel: den Finanzmarktakteuren die Anwendung der von der ISDA definierten Fallbacks bei betroffenen Geschäften und somit die Transition weg von den alten IBORs hin zu den neuen alternativen Referenzzinssätzen zu erleichtern.
Während das ISDA IBOR Fallbacks Supplement zu den 2006 ISDA Definitions lediglich auf Neugeschäft anwendbar ist, kann die Anwendung der ISDA IBOR Fallbacks Regelungen aus dem Supplement durch den Beitritt zum ISDA IBOR Fallbacks Protokoll auch in bestehende Verträge integriert und somit auch für Bestandsgeschäft angewendet werden, sofern beide Kontrahenten dem Protokoll beigetreten sind.
Die Dokumente decken dabei lediglich IBOR-Zinssätze ab. Geschäfte mit EONIA-Referenz können über das Bilateral Template EONIA Amendment Agreement auf die entsprechenden Nachfolgereferenzen umgestellt werden.
Die folgenden Referenzzinssätze sind vom IBOR Fallbacks Supplement und dem ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protokoll erfasst:
Land | IBOR |
---|---|
UK | GBP LIBOR |
Schweiz | CHF LIBOR |
USA | USD LIBOR |
Europa | EUR LIBOR / EURIBOR |
Japan | JPY LIBOR / TIBOR / EuroYen TIBOR |
Australien | AUD BBSW (Bank Bill Swap Rate) |
Kanada | CDOR (Canadian Dollar Offered Rate) |
Hong Kong | HIBOR (Hong Kong Interbank Offered Rate) |
Singapur | SOR (Singapore Swap Offered Rate) |
Thailand | THBFIX (Thai Baht Interest Rate Fixing) |
Übersicht über das IBOR Fallbacks Supplement zu den 2006 Definitions, das ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protokoll, und die ISDA Bilateral Templates
Am 25. Januar 2021 sind die folgenden ISDA Dokumente in Kraft getreten:

IBOR Fallbacks Supplement
Anwendungsbereich
- Beinhaltet Änderungen zu den 2006 ISDA Definitions, um die neuen Fallback-Mechanismen für Neugeschäfte, die auf einen IBOR referenzieren ab dem 25. Januar 2021 zu implementieren.
Inhalt
- Das IBOR Fallbacks Supplement zu den 2006 ISDA Definitions deckt lediglich IBOR Zinssätze ab.
- Es beinhaltet eine konkrete Definition von Fallbacks, welche beim vorübergehenden oder dauerhaften Wegfall oder der Ankündigung des künftigen Wegfalls eines IBOR Zinssatzes greifen.
- Diese Definition, beinhaltet die Definition eines Nachfolgezinssatzes und einer Methodik zur Spread-Ermittlung.

ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protokoll
Anwendungsbereich
- Das ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protokoll ist ausschließlich auf bereits abgeschlossene Geschäfte anwendbar und bedingt dem beidseitigen Beitritt der Kontrahenten.
- Es gilt für alle Produkte unter den entsprechenden „Protocol Covered Documents“
Inhalt
- Dient als Hilfe für die multilaterale Umsetzung der IBOR Fallbacks Supplement Regelungen für das Bestandsgeschäft (implementiert die Fallbacks aus dem IBOR Fallbacks Supplement in das Bestandsgeschäft).
- Das ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protokoll erlaubt es den Marktteilnehmern die angepassten 2006 ISDA Definition mit den entsprechenden Regelungen auch auf das bilaterale Bestandsgeschäft mit Kontrahenten, welche ebenfalls dem ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protokoll beigetreten sind, anzuwenden.
- Parallel gibt es auch die Möglichkeit durch separate bilaterale Vereinbarung mit den Kontrahenten die einzelnen Geschäfte anzupassen.

ISDA 2020 Bilateral Templates
Anwendungsbereich
- Kann verwendet werden, um das ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protokoll um weitere Vereinbarungen/Zinssätze anzupassen und auch um einzelne Geschäfte aus dem Protokoll auszuschließen.
Inhalt
- Erlaubt es den Parteien das Bestandsgeschäft von IBORs auf die Nachfolgereferenzen in Form eines Änderungsabkommens umzustellen, ohne dem ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protokoll beizutreten.
- Sollte einer der Kontrahent dem Protokoll nicht beitreten, muss dies bilateral vereinbart werden, wofür verschiedene Vorlagen existieren.
FAQ
IBORs (Interbank Offered Rates) sind durchschnittliche Zinssätze, zu denen Banken am Interbankenmarkt Kredite aufnehmen können. Die Laufzeiten reichen von Übernacht bis zu 12 Monaten und sind in verschiedensten Währungen verfügbar. IBORs spielen eine zentrale Rolle in den globalen Finanzmärkten, da sich die Konditionen einer Vielzahl von Krediten, Derivaten, Wertpapieren und Bankeinlagen von Kunden auf diese Benchmarks beziehen. Das gesamte Exposure des IBOR Markts beträgt mehr als 370 Billionen USD. Davon repräsentieren die beiden Referenzraten USD LIBOR und EURIBOR ca. 80%.
Neben USD LIBOR und EURIBOR gehören der britische GBP LIBOR, der Schweizer CHF LIBOR, der Europäische EUR LIBOR und der EONIA sowie der japanische TIBOR/JPY LIBOR zu den wichtigsten LIBORs weltweit.
Aufgrund der Benchmark-Verordnung (Benchmark Regulation: BMR), die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, werden die IBOR-Referenzzinssätze (sog. IBORs, z.B. EURIBOR, LIBOR, EONIA) derzeit durch neue Referenzzinssätze abgelöst oder Benchmark-konform reformiert. An Stelle der IBOR-Sätze sollen neue Risk-Free Rates (RFR) treten, welche die alten IBORs bis Ende 2021 ersetzen werden. Dieser werden oft auch als Alternative Reference Rates (ARR) bezeichnet.
Im Jahr 2014 veröffentlichte das Financial Stability Board (FSB) seine Empfehlungen zur Reformation dieser Zinssätze. Reduzierte Aktivitäten in den zugrundeliegenden Märkten und Herausforderungen in Bezug auf die Tragfähigkeit der Bankenpanels, die diese Benchmarks quotieren, stellen ein ernst zu nehmendes Risiko sowohl für individuelle Nutzer als auch für die Stabilität des globalen Finanzsystems dar.
Durch die Entwicklung von alternativen, nahezu risikofreien Referenzzinssätzen soll das globale System der Referenzzinsen robuster werden. Daher werden die neuen Referenzzinsen künftig aus tatsächlich getätigten Transaktionen abgeleitet - anstatt wie bisher auf Basis von Expertenschätzungen einer Anzahl von Banken festgelegt.
Bisherige IBORs werden entweder reformiert oder nach und nach durch Risk Free Rates (RFR) abgelöst.
Auf auslaufende Referenzzinssätze wie EONIA sowie die Drittland-Benchmarks USD LIBOR, GBP LIBOR, CHF LIBOR und TIBOR besteht eine Übergangsfrist bis Ende 2021. Der EURIBOR wurde transformiert und hat nach aktuellem Stand weiterhin Bestand bis Ende 2025.
Da heute rd. 370 Billionen USD an Finanzprodukten auf IBORs referenzieren, ist die Reform eine der größten Veränderungen im Kapitalmarkt seit der Einführung des Euro.
Die Reform zu einem neuen System von Referenzzinsen bedeutet eine umfassende Veränderung für Märkte und Marktteilnehmer. Die Wertschöpfungsketten unterschiedlichster Produkte sind end-to-end betroffen.
Da IBORs ab Beginn 2022 nicht länger veröffentlicht werden, müssen RFR-basierte Märkte bis dahin etabliert sein. Nach Einführung des SOFR (US) und SARON (CH) sowie des modernisierten SONIA (UK) stand 2019 der EONIA im Fokus. Die EUR-Arbeitsgruppe der EZB hat die €STR als Nachfolge-Index gewählt. Diese wird seit Oktober 2019 durch die EZB publiziert. Der EONIA wird parallel hierzu noch bis 3. Januar 2022 publiziert und entfällt anschließend. Der EURIBOR wurde BMR-konform reformiert und wird zunächst fortbestehen. Es ist jedoch nicht absehbar, ob der EURIBOR dauerhaft zur Verfügung steht, da Marktteilnehmer evtl. nach und nach auf Produkte umschwenken, die auf €STR als RFR-Benchmark abstellen.
Aufgrund des Mangels an zugrundeliegenden Transaktionen und der hohen Konzentration des Volumens auf nur wenige Marktteilnehmer, erfüllt der EONIA in seiner ursprünglichen Form nicht die Anforderungen der BMR. Deswegen hat das European Money Markets Institute (EMMI) als Administrator des EONIA angekündigt, den EONIA nur noch bis zum 3. Januar 2022 zu veröffentlichen. Die EZB Arbeitsgruppe veröffentlicht seit Oktober 2019 die €STR als neuen RFR im Euroraum.
Um den Marktteilnehmern den Übergang zu erleichtern, hat die EZB seit Oktober 2019 den EONIA an die €STR gekoppelt. Der EONIA wird seit diesem Zeitpunkt als Tracking Rate aus der €STR mit einem festen Zinsaufschlag von 8,5 Basispunkten berechnet.
Die €STR (Euro Short-Term Rate) basiert auf Transaktionen des ungesicherten Geldmarktes. Die €STR wird auf Grundlage von Euro-Transaktionen beteiligter Banken berechnet, welche von diesen Banken gemäß der Geldmarktstatistik Verordnung an die EZB gemeldet werden. Die €STR wird an jedem TARGET 2-Werktag veröffentlicht und basiert auf den Transaktionen des Vortages.
€STR-Daten werden von der EZB regelmäßig unter diesem Link veröffentlicht.
Für eine erfolgreiche Transition vom EONIA zur €STR als Standard Benchmark, sollten alle Marktteilnehmer nach und nach den EONIA durch die €STR oder andere BMR-konforme Referenzzinssätze wie z.B. den EURIBOR für alle betroffenen Produkte und Verträge ersetzen.
Die Änderung des Referenzzinssatzes erfordert eine intensive Vorbereitung und beinhaltet u.a. eine Anpassung betroffener IT-Systeme sowie eine Überprüfung von existierenden Dokumentationen, Prozessen, bilanzieller Bewertung und Verfahren.
Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) hat am 2. Juli 2019 verkündet, dass das EMMI den reformierten EURIBOR weiterhin publizieren kann, d.h. es besteht im Moment keine Notwendigkeit den EURIBOR durch einen alternativen Zinssatz zu ersetzen.
Dies resultiert aus der Anpassung der EURIBOR Berechnungsmethode durch das EMMI. Durch die Anwendung einer hybriden Berechnungsmethodik basiert der reformierte EURIBOR in größerem Ausmaß auf realen Markttransaktionen und erfüllt somit die Anforderungen aus der BMR.
Es ist noch nicht absehbar, ob der EURIBOR dauerhaft zur Verfügung steht, da Marktteilnehmer evtl. nach und nach auf Produkte umschwenken, die auf €STR als RFR-Benchmark abstellen. Die Annahme zum aktuellen Zeitpunkt ist ein Fortbestehen des reformierten EURIBOR bis Ende 2025.
Weiterführende Informationen zur IBOR-Reform
Nützliche Informationen zur IBOR-Reform finden Sie auf den Websites der nationalen IBOR-Arbeitsgruppen und -Industrieorganisationen.
- ECB Working Group on Euro Risk-Free Rates
- Alternative Reference Rates Committee (ARRC) , Federal Reserve Board und New York Fed Arbeitsgruppe
- Working Group on Sterling Risk-Free Reference Rates , Bank of England Arbeitsgruppe
- National Working Group on Swiss Franc Reference Rates , Swiss National Bank Arbeitsgruppe
- Cross-Industry Committee on Japanese Yen Interest Rate Benchmarks , Bank of Japan Arbeitsgruppe
- ISDA Benchmark Committee & Arbeitsgruppen