Avale zeugen von Vertrauen. Übernehmen wir eine Bürgschaft oder Garantie, heißt das: Wir sind überzeugt, dass Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen werden. Sollten wir uns geirrt haben, springen wir ein. So sinkt die Gefahr von Zahlungsausfällen auf null.
Wer mit neuen oder ausländischen Partnern ins Geschäft kommt, kennt das: die Frage nach einer Garantie. Was vielleicht nach Misstrauen klingt, entpuppt sich im Kern als kluges Risikomanagement. Denn Vertrauen muss wachsen. Und das braucht Zeit.
Das Vertrauen zwischen LBBW und unseren Kunden ist über die Jahre gewachsen, deshalb stehen wir gern als Bürge für bestimmte Verbindlichkeiten ein. Das beruhigt Ihre Geschäftspartner und lässt Sie weiterhin finanziell flexibel handeln.
Die Avale der LBBW decken eine Vielzahl von Spezialfällen ab, von A wie Anzahlungs- bis Z wie Zollbürgschaft. Unser Angebot umfasst:
- Anzahlungsaval: Wird eine vereinbarte Leistung nicht erbracht, sorgt die Bürgschaft dafür, dass die Anzahlung erstattet wird.
- Gewährleistungsaval: Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, werden die Kosten erstattet, falls das Unternehmen innerhalb der Frist insolvent wurde.
- Mietaval: springt ein bei Mietausfällen und bei Schäden an der Mietsache.
- Prozessaval: kommt bei Zwangsvollstreckungen zum Einsatz.
- Vertragserfüllungsaval: sorgt dafür, dass vertragliche Verpflichtungen gegenüber einem Dritten erfüllt werden.
- Zahlungsaval: bietet Sicherheit, falls der Schuldner zahlungsunfähig wird.
- Zollaval: Unternehmen können sich Importabgaben gegen solche Avale bis zum Weiterverkauf oder zur Weiterverarbeitung ihrer Waren stunden lassen und diese nachträglich von den Importeuren einziehen.