Generationenberatung: Vorsorge für den Ernstfall

Die Generationenberater der zur LBBW gehörenden BW-Bank helfen, die Familie bei Tod oder Krankheit abzusichern und finanzielle Belange zu regeln.

Drei Menschen sitzen an einem Tisch und führen eine Besprechung

Plötzlich ist alles anders. Ein schwerer Unfall oder eine schlimme Diagnose der Ärzte wirbelt das Leben durcheinander. Und jetzt? Wie geht’s weiter? Wer sich und seine Familie abgesichert weiß, hat eine Sorge weniger. Die Generationenberater der BW-Bank nehmen Jung und Alt diese Sorge, indem sie rechtzeitig für klare – und sichere – Verhältnisse sorgen.

Generationenberater Wolfgang Kramm gibt ein Beispiel aus der Praxis: „Ein unverheiratetes Paar, der Mann stirbt. Die minderjährigen Kinder erben zwar, doch weil die Eltern nicht verheiratet sind, entscheidet das Betreuungsgericht, was mit dem Geld passiert, und nicht die Mutter.“ Das ließe sich mit gegenseitigen Vollmachten zu Lebzeiten unkompliziert ändern.

„Krankheit und Tod? Darum kümmere ich mich später“

Wer sich „später“ um Themen wie Krankheit und Tod kümmert, ist vielleicht zu spät dran. Berater Kramm empfiehlt schon jungen Menschen, sich um Vollmachten, Patientenverfügungen und auch den Letzten Willen zu kümmern. Und weist Verheiratete darauf hin, dass die Heirat weitere Regelungen keineswegs überflüssig macht.

Aufzuzeigen was passiert, wenn der Kunde zum Pflegefall wird oder verstirbt, ist keine leichte Aufgabe – aber wichtig, um die Angehörigen abzusichern.

Wolfgang Kramm, Generationenberater der BW-Bank

Kramm nennt ein weiteres Beispiel: Bei einem Ehepaar laufen Haus, Konten, Versicherungen über den Mann, die Frau hat keine notarielle Generalvollmacht. „Beim Erbfall müsste sie abwarten, bis ein Erbschein erstellt wird, der die Erbquoten regelt“, sagt Kramm. Das dauere mitunter ganz schön lange, während die Witwe mit der Generalvollmacht ohne Einschränkungen agieren könne. „Im Erbfall reichen die Freibeträge meist nicht aus, sodass ein Teil des Nachlasses von der Erbschaftsteuer geschluckt wird“, sagt Kramm. Das könne etwa durch Schenkungen zu Lebzeiten verhindert werden oder dadurch, den Ehepartner als Miteigentümer einzutragen.

Alle Generationenberater der BW-Bank sind IHK-zertifiziert

Jeder Fall ist anders, und immer kommt es auf die Details an. Deshalb gehen die Generationenberater der BW-Bank individuell auf jeden Fall ein. Sie alle haben einen Zertifikatslehrgang der Industrie- und Handelskammer (IHK) absolviert, die meisten haben jahrzehntelange Erfahrung als Berater in der Vorsorge vorzuweisen.

Das Vorgehen ist vorgegeben durch das Ziel: finanzielle Belange zu regeln, um die Familie abzusichern. Im ersten Gespräch klären Generationenberater und Kunde gemeinsam die persönliche und finanzielle Situation. Der Berater zeigt auf, was passiert, wenn der Kunde zum Pflegefall wird oder verstirbt. „Keine leichte Aufgabe, aber wichtig, um die Angehörigen abzusichern“, sagt Vorsorge-Experte Kramm. Gemeinsam wird die passende Lösung gefunden. Kramm weist darauf hin, dass Kunden anschließend von ihrem Steuerberater und Anwalt überprüfen lassen sollten, wie sich die Lösung steuerlich und rechtlich auswirkt.

Spezielle Lösungen für Unternehmer

Unternehmen müssen nicht nur für ihre Familie und sich selbst vorsorgen, sondern auch für ihre Firma. Was passiert, wenn der Chef ausfällt? Gibt es einen Notfallplan, sind wichtige Dokumente und Zugangsdaten sicher, aber zugriffsbereit aufbewahrt? Wurden Vertreterregelungen getroffen? Das alles lässt sich mit dem Generationenberater klären.

Wo können Sie sich beraten lassen?

Die Generationenberatung der BW-Bank ist kostenlos, und zwar sowohl für Kunden als auch für Nichtkunden. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Generationenberatern der BW-Bank. Wenn Sie Interesse an einer Beratung haben, wenden Sie sich bitte an die nächste BW-Bank Filiale. Hier geht es zum BW-Bank Filialfinder.