Öffentliches Verfahrensverzeichnisgemäß § 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder nutzung: Die BW Immobilien GmbH beschäftigt sich in erster Linie mit dem Facility Management bankeigener Gebäude. Daneben wird auch die Anmietung von Objekten zur Banknutzung verwaltet und betreut. In diesem Zusammenhang führt die BWI Geschäfte im Rahmen der Mietverwaltung/Nebenkostenabrechnung aus und übernimmt die gesamte Abwicklung der Baubetreuung bei der LBBW, inklusive des Flächenmanagements. In kleinerem Umfang ist die BWI auch in der Funktion eines WEG-Verwalters für Kunden der BW-Bank tätig, sowie als Auftragnehmer von Mietverwaltungen von Dritten.
Darüber hinaus gibt es eine Videoüberwachung zur Sammlung von Beweismitteln bei Banküberfällen, Betrugsfällen oder zum Nachweis von Verfügungen an Geldautomaten und eine digitalisierte Aufzeichnung von Handelsgesprächen zu Dokumentations- und Beweiszwecken sowie im Rahmen des Telefonbankings. 6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der Es werden im wesentlichen zu folgenden Personengruppen
7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
8. Regelfristen für die Löschung der Daten: Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Daten, die hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen. 9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten: Finden nicht statt. BW-Immobilien GmbH |
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